Wie sieht die Rechtslage aus?

Hallo, wir haben vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung (Neubau) über einen Bauträger gekauft. Bei der Abnahme wurde die Rasenfläche bemängelt, da diese extreme uneben ist und der Rasen nicht wirklich angegangen ist.

Der Bauträger hat dann 2 mal vergeblich versucht auszubessern. Als wir es weiter bemängelt haben, meinte er, die Leistung ist im Vertrag gar nicht enthalten, aber aus Kulanz würde er uns im vorderem Teil (ca. die Hälfte der Rasenfläche) Rollrasen verlegen (dieser ist auch gut geworden).

In unserem Vertrag steht „Die Erstellung der Außenanlage gehört zum Leistungsumfang. Die Außenanlage umfasst die Bepflasterung der Gehflächen und die Begrünung der Pflanzflächen, wie in der Planung vorgesehen“.
Diese Planungsunterlagen wurden uns aber nicht ausgehändigt.
Außer dieser Rasenfläche gibt es keine Pflanzflächen, welche gemeint sein könnten.

Als die Außenanlage erstellt worden ist, habe ich die Planungsunterlagen (Bauzeichnung) gesehen und hiervon ein Foto gemacht. Hier ist eindeutig die komplette Fläche als Rasenfläche gekennzeichnet. Nun meine Frage(n):

1.) Sind durch den Verweis im Vertrag diese Planungsunterlagen zu mitgeltenden Unterlagen geworden und demnach bindend, oder ist der Verweis ungültig?

2.) Können wir im Nachhinein noch die Aushändigung dieser Unterlagen, oder zumindest Einsicht verlangen?

Zudem währe ich für Verweise auf § oder Links sehr dankbar!!!

Hallo,

ich halte mal fest: die (potentielle) Rasenfläche ist Dir zu uneben und der Rasen will nicht recht wachsen.

zu 1.: Im Vertrag ist offensichtlich nicht geregelt, daß die Erde so platt ist wie die Witze von Fips Asmussen. das ist ungünstig, denn auch eine unebene Grünanlage ist eine Grünanlage.
zu 2.: Der Verkäufer hat zweimal nachgesät und einen Teil der Fläche sogar mit Rollrasen belegt. Ihm ist also nicht vorzuwerfen, daß er die Sache auf sich beruhen ließ.

Wenn also bei Euch aus dem Garten nicht gerade ein Mount Wilshire emporragt, dann werdet Ihr damit leben oder die Unebenheiten selbst einebnen müssen. Wenn der Rasen da nicht oder sehr langsam wächst, dann können daran Umwelteinflüsse schuld sein, die nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegen (schlechte Erde, wenig Sonne, zu nasse Erde usw.). Grün wird das dort allemal irgendwann - und wenn es nur Moos oder Disteln sind.

Ich würde also den Rasenmäher im Dorf lassen und deswegen kein Faß aufmachen. Ihr werdet sicherlich noch andere Punkte finden, um die es sich wesentlich mehr zu streiten lohnt.

Zu Deinen Fragen, so irrelevant sie letztlich auch sind:

Sie sind Bestandteil des Vertrages, allerdings sind Planungsunterlagen im Hinblick auf die Grünflächengestaltung nicht bindend. Natürlich sollte am Ende keine Kakteenplantage dort stehen, wo in der Bauplanung eine Wiese zu sehen war und es sollte auch keine Bambushecke dort stehen, wo eigentlich die Spielwiese eingezeichnet war. Dennoch hat der Bauplaner bzw. später der Landschaftsgärtner eine gewisse künstlerische Freiheit.

Ich wundere mich, daß Ihr die Planung Euch nicht von vornherein habt aushändigen lassen. Man sollte doch im Eigeninteresse wissen wollen, wo tragende Wände sind, wo einen Stahlbeton davon abhält, Hängeschränke anzubringen, und wie lang die einzelnen Wände sind bzw. ob die Angaben im Plan (und damit auch im Kaufvertrag) mit den Realitäten übereinstimmen.

So oder so bin ich der Ansicht, daß Ihr einen Anspruch auf die Baupläne Eures Eigentums habt.

Beides wird Euch aber nicht bei Eurem „Problem“ mit der Gestaltung der Grünflächen nicht weiterhelfen.

Gruß
C.

Hallo C_Punkt,
erst einmal danke für die ausführliche Antwort.
Die Unterlagen zur Erstellung des Hauses haben wir ausgehändigt bekommen, allerdings nur für das Haus. Es gibt aber noch andere Pläne für die Außenanlage.

Das der Rasen nicht richtig angegangen ist, liegt eventuell auch daran, dass ca. 1 cm unter der Grasnarbe Bauschutt liegt, und somit wahrscheilich doch Schuld des Bauträgers.
Zudem hat der Bauträger schon zugegeben, dass die Rasenfläche nicht i.O. ist.

Hallo,

Baupläne werden im wesentlichen für das Bauamt zwecks Erlangung der Baugenehmigung erstellt. Für den Erwerber ist normalerweise die ausführliche Baubeschreibung relevant, in der über die Ausführung der Steckdosen über den Bodenbelag bis hin zur Zahl der Deckenauslässe alles relevante geregelt ist. Ein Querverweis auf die Bauplanung ist ungewöhnlich, aber kommt anscheinend vor. Nichtsdestotrotz ist die Bauplanung vor allem für alles bindend, was ein Bauwerk darstellt; bei den Außenanlagen sind das die Zuwegungen, Stellplätze, der Unterstellplatz für die Mülltonnen usw. Der Rest - also quasi alles, was grün ist - dient allenfalls der Vermittlung eines Eindrucks, d.h. wie die ganze Sache am Ende aussehen soll.

Wieso liegt da Bauschutt unter der Grasnarbe und wieso hat der von Euch beauftragte Sachverständige bzw. Bauleiter nichts davon mitbekommen, daß die Baumulde mit Bauschutt verfüllt wurde? So oder so: falls Du mit Bauschutt nicht gerade alte Spülbecken, Asbestmatten und Bleirohre meinst, sondern es sich vielmehr um von Steinen durchsetzte Erde minderer Qualität handelt, ist das zwar unschön, aber nicht verboten. Falls Ihr im Kaufvertrag nicht geregelt habt, daß bis auf eine Tiefe von soundsoviel Zentimeter mit Muttererde zu verfüllen ist, habt Ihr kaum eine Handhabe.

Wenn es sich wirklich so darstellt, dann wird aber auch Rollrasen und das siebenundvierzigste Aussähen nichts helfen. Genauso kannst Du Dir aber abschminken, daß da der Bagger anrückt und die Erde auf einen Meter ausschachtet und anschließend neu verfüllt wird. Da stehen nämlich die Kosten der Mangelbehebung (so es sich denn tatsächlich um einen Mangel handelt) in keinem Verhältnis mehr zum Mangel. Allenfalls wird man sich auf eine Entschädigung im oberen dreistelligen Eurobereich einigen.

Aber ich kann mich nur wiederholen: Euch werden in der nächsten Zeit ziemlich sicher noch Dinge auffallen, für die es sich wesentlich mehr zu streiten lohnt.

Gruß
C.

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Aber ich verstehe nicht, dass nur die grafische Darstellung für den Kunden ist. Im Vertrag sind doch die Grünflächen und die Planung erwähnt.

Wenn die Erstellung der Grünflächen im Vertrag enthalten ist, muss dieses doch auch ordentlich und nach aktuellen Stand der Technik durchgeführt werden. Wenn der Rasen wegen dem Bauschutt nicht angeht, kann es doch nicht der aktuelle Stand der Technik sein.

Da es hier um einen vierstelligen €-Betrag geht, finde ich es wichtig es detailliert zu klären.

P.S.: Sorry, dass ich dich damit nerve, aber für mich ist es viel Geld um das es geht.

Gruß Lallo

Steht denn im Vertrag, daß es sich um eine ebene, gleichmäßig bewachsene Rasenfläche handelt? Falls nicht, handelt es sich um eine Grünfläche und eine Grünfläche ist es auch, wenn sie schief und mit Moos und Wildkräutern (also Löwenzahn, kriechender Günsel & Co.) bewachsen ist.

Hat man Dir diesen Betrag geboten oder ist das ein Voranschlag von einem Gartenbaubetrieb? Der von mir in den Raum gestellte Betrag ist eine theoretische Entschädigung durch den Bauträger für die Minderleistung, die aber nicht dem entspricht, was es kostet, den Untergrund abzutragen, neu aufzufüllen und neu einzusäen. es ist leider manchmal so, daß der Kunde am Ende nicht das bekommt, was er eigentlich haben möchte (nicht zuletzt auch in vielen Fällen, weil der Vertrag schlicht zu ungenau abgefaßt war), weil die die Kosten für die Beseitigung des Mangels in keinem Verhältnis zum Mangel stehen.

Gruß
C.