Hallo, wir haben vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung (Neubau) über einen Bauträger gekauft. Bei der Abnahme wurde die Rasenfläche bemängelt, da diese extreme uneben ist und der Rasen nicht wirklich angegangen ist.
Der Bauträger hat dann 2 mal vergeblich versucht auszubessern. Als wir es weiter bemängelt haben, meinte er, die Leistung ist im Vertrag gar nicht enthalten, aber aus Kulanz würde er uns im vorderem Teil (ca. die Hälfte der Rasenfläche) Rollrasen verlegen (dieser ist auch gut geworden).
In unserem Vertrag steht „Die Erstellung der Außenanlage gehört zum Leistungsumfang. Die Außenanlage umfasst die Bepflasterung der Gehflächen und die Begrünung der Pflanzflächen, wie in der Planung vorgesehen“.
Diese Planungsunterlagen wurden uns aber nicht ausgehändigt.
Außer dieser Rasenfläche gibt es keine Pflanzflächen, welche gemeint sein könnten.
Als die Außenanlage erstellt worden ist, habe ich die Planungsunterlagen (Bauzeichnung) gesehen und hiervon ein Foto gemacht. Hier ist eindeutig die komplette Fläche als Rasenfläche gekennzeichnet. Nun meine Frage(n):
1.) Sind durch den Verweis im Vertrag diese Planungsunterlagen zu mitgeltenden Unterlagen geworden und demnach bindend, oder ist der Verweis ungültig?
2.) Können wir im Nachhinein noch die Aushändigung dieser Unterlagen, oder zumindest Einsicht verlangen?
Zudem währe ich für Verweise auf § oder Links sehr dankbar!!!