Wie sieht eine rollstuhlgerechte Wohnung aus?

Hallo liebe Experten,

meine Frage ist: wie sieht eine rollstuhlgerechte Wohnung aus? Ich habe einen Wohnküchen-Raum und in dem befindet sich eine Leiste, die den Wohnbereich (PVC) von dem Küchenbereich (gefliest) abtrennt, sie ist nur mit dem Boden verklebt. Diese Leiste ist schon mehrfach hochgekommen (siehe Bild). Außerdem gibt es einen Niveauunterschied zwischen dem gefliesten und dem PVC-Bereich. Hier bin ich schon gestürzt (ich kann mit Hilfe am Rollator gehen). Auch meine Fenster sind, wenn ich im Rollstuhl sitze, zu hoch - ich kann nicht raus gucken. Anmk.: Ich hatte vor 13 Jahren einen Hirntumor im Kleinhirn und bin seitdem darauf angewiesen, dass die Wohnung in Ordnung ist und ich mich nicht auch noch darauf konzentrieren muss, nicht zu stürzen. Ich bin stinksauer, wenn ich daran denke, dass ich alles neu lernen muss, bis heute, und durch solche Hindernisse wieder eingeschränkt werde. Die Reaktion der Wohnberatung war, dass sie sagten, warum ich überhaupt mit dem Rollator gehen würde, dies sei schließlich eine Rollstuhlwohnung. EineN BehindertenbeauftragteN gibt es in Bielefeld nicht, ich habe dort hin geschrieben und die Emails kommen nicht zustellbar zurück.

Hallo

War das diese Stelle?
https://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/zdjsw/zdbup/bhi.html

Ich würde ansonsten da mal anrufen.

Die eigentliche Frage kann ich nicht beantworten.

Viele Grüße

Hallo!

Das hat man doch bereits beim Einzug bemerkt, hier ist ein kleiner Höhenversatz. Ob der nun von der Begriffsbestimmung „Rollstuhlgerecht“ nicht sein darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

Klar gehört die Deckleiste neu und sicher befestigt, keine Frage. Wenn kleben allein nicht dauerhaft ist dann muss man aufschraubbare Leisten verwenden. die breiter auslaufen und einen ganz flachen Keil bilden, der weder den Rollatorrädern noch den Schuhen eine Stolperkante bietet.

Es ist aus meiner Sicht sowieso denkbar ungünstig, Teils Fliesen, teils PVC (sieht ja aus wie Laminat) zu verlegen. Bzw. es sieht so aus, als sei vollflächig gefliest und man hat teils PVC übergelegt.

Aber das einen Großstadt wie Bielefeld keinen Behindertenbeauftragten haben soll glaube ich erst einmal nicht ! Du bist an die falsche Stelle geraten oder hast falsche email-Adresse verwendet.

MfG
duck313

Die Mindestanforderungen und Empfehlungen für „Behindertengerecht“ und „Rollstuhlgerecht“ sind in verschiedenen DIN-Normen zusammengefasst.

Wichtige sind z.B. die Türbreiten, die mind. 80 cm oder bei Rollstuhl 90 cm betragen müssen. Plus beim Rollstuhl breitere Flure und Bewegungsflächen für das Rangieren.
Dann gibt’s Vorgaben in Küche und Bad, für Rollstuhl z.B. unterfahrbare Arbeitsplatte in Küche oder beim Waschbecken im Bad. Bodengleiche Dusche.

Zum Thema Fenster gibt’s eine Empfehlung, es muss mind. 1 freie Sicht nach draußen geben.
Das wäre Brüstungshöhe max. 60 cm oder z.B. eine Vollverglasung einer Terrassen- oder Balkontür.

@Duck313: bzgl. Einzug - ich habe mir die Wohnung leider vorher nicht ansehen können, weil sie sich zu diesem Zeitpunkt noch im Bau befunden hat und sie nicht zugänglich gemacht wurde. Ein Tag vor meinem Einzug habe ich diesen Schaden erst gesehen, da war ein Rücktritt nicht mehr möglich, weil ich meine alte Wohnung schon längst gekündigt hatte. Diese Wohnung ist mir von der Wohnberatung Bielefeld vorgeschlagen worden. Ich habe sie genommen, weil auf dem Grundriss angemerkt war, dass die Wohnung komplett mit Laminat ausgelegt werden sollte, von Fliesen oder PVC, geschweige denn in Kombination, war eh nie die Rede.
Viele Grüße

@Simsy_Mone: Ich bin mir nicht mehr sicher, an welche Stelle ich geschrieben hatte, ist schon eine Weile her. Danke für den Tipp, werde ich versuchen!

Hallo

Dann ist das doch - ganz unabhängig von der Rollstuhlgerechtigkeit - ein Sachmangel, jedenfalls könnte man es als Laie vermuten. Ich würde es auf jeden Fall bemängeln, wenn mir ein Vermieter sowas unter den geschilderten Umständen anbieten würde.

Falls du im Mieterverein bist, könntest du den mal fragen. Wenn nicht, könntest du die Frage ja hier im Brett Mietrecht mal stellen, oder in irgendeinem anderen Forum für Mietrecht.

Wenn man es allerdings monatelang so akzeptiert hat, kann man möglicherweise nichts mehr machen. Fragen würde ich aber trotzdem.

Viele Grüße

Hallo Missy,
ich arbeite in einem Architekturbüro und wir planen viele behindertengerechte, rollstuhlgerechte und auch seniorengerechte Wohnungen und Wohnheime. Als ebenerdig wird dabei alles angesehen, was einen Höhenunterschied von maximal 3 cm hat. Da diese 3 cm aber oft schon ein massiv merkbares Problem darstellen, gibt es mittlerweile schon diverse Hilfsschienen, mit denen man den Höhenunterschied etwas schräg „abflachen“ kann und somit besser zu bewältigen sind. Diese lassen sich auch problemlos nachträglich montieren (und später auch genauso problemlos wieder entfernen). Sprich Deinen Vermieter einfach mal höflich fragend darauf an, am besten mit dem dezenten, (scheinbar) ein wenig verwunderten Hinweis darauf, dass ursprünglich von einem durchgehend gleichem Bodenbelag die Rede war. (Nett Nachfragenden wird oftmals lieber geholfen, als scheinbar zickig Fordernen ;-))
Ich vermute mal, dass Du die Homepage nullbarriere.de schon kennst, wo Du sehr viele Antworten zu solchen Sachen finden kannst, aber ich erwähne sie sicherheitshalber trotzdem noch mal.
Viel Erfolg und hoffentlich schon bald eine sympathische Lösung!
Wohlgelaunte Grüße,
wölfin