Ich bin Flüchtlingspate. Meine Familie mit Kind kommt aus dem Iran. Sie sind geflohen, weil sie Christen sind und weil sie nicht in einem Land ihr Kind aufwachsen sehen wollten, wo Menschen an Laternenpfählen in der Stadt aufgehängt werden. Kann mir jemand sagen, wie da die Chancen stehen ? Es ist ja kein Fluchtgrund, der sich ( wie vielleicht in Syrien ) verbessern wird ?
Nicht gut, andere Landessitten sind kein Grund für Asylgewährung.
Ich verstehe nicht, wie man diese sachlich richtige Antwort mit einem Dislike abstrafen kann. Es ist in der Tat so, dass eine Ablehnung der öfftl. Hinrichtungsmethodik im Iran keinen Grund für eine Asylgewährung darstellt. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob man dies persönlich für gerechtfertigt oder ungerechtfertigt hält. Wem es nicht passt, der kann versuchen, dies durch Stimmabgabe in Wahlen zu ändern.
Daher habe ich dem Dislike gleich einen Like hinterhergeschoben.
Im letzten Jahr würde über 11.528 Asylanträge von Iranern entschieden. Von diesen erhielten 5.443 Asyl (davon lediglich 453 wg. Artikel 16a GG) als Flüchtlinge. Zusätzlich wurde 257 Iranern der subsidiäre Schutz zuteil und für 150 Iraner ein Abschiebeverbot erklärt. Das führt zu einer sog. Gesamtschutzquote von 50,7%.
Gruß
vdmaster
Das Aufhängen an Laternen ist keine ‚Landessitte‘. Das ist weder sachlich noch richtig. Und vor allem auch nicht der Grund für die Flucht oder den Asylantrag.
Ich hoffe, dass Ihr Euch ausreichend über die evtl. anfallenden Kosten der Flüchtlingspatenschaft informiert habt, und dass es Euch nicht so geht wie in den da geschilderten Fällen:
http://hessenschau.de/panorama/fluechtlingspaten-fuehlen-sich-vom-land-getaeuscht,fluechtlingshelfer-100.html
Schon deshalb wünsche ich Euch, dass Eurer Familie schnell der Flüchlingsstatus nach der Genfer Konvention gewährt wird.
ramses90
Hallo,
ich glaube, dass hier zwei verschiedene Bedeutungen des Wortes „Paten“ zu klären sind. Bei uns haben Paten nichts mit finanziellen Bürgschaften zu tun, sondern es werden diejenigen so genannt, die sich um bestimmte Flüchtlinge (Einzelpersonen, Familien) kümmern und ihnen dabei helfen, Deutsch zu lernen, mit dem Schriftverkehr, mit Kindergarten und Schule (wo notwendig) etc., halt beim normalen Leben in einem fremden Land mit fremder Sprache.
Grüße
Siboniwe
Die Formulierung als Landessitte mag formal falsch sein, inhaltlich ist sie aber völlig richtig. Für unseren „Werterahmen“ mag es nicht „moralisch und gerecht“ sein, Straftäter an einem Kran aufzuhängen. Für deren real praktizierten, ergo faktischen Werterahmen ist es aber sowohl moralisch als auch gerecht. Damit entspricht es für den Iran sogar der guten Sitte (vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral), jemand auf diese Art zu exekutieren.
Allerdings ist die Exekution in der Öffentlichkeit erst vor ca. 10 Jahren wieder richtig in „Mode“ gekommen, nachdem sie unter dem Vorgänger von Mahmud Ahmadinedschad nur in der Povinz öffentlich vollzogen wurde.
Na ja, was am UP ist in diesem Zusammenhang unklar.
Falls angeblich pol. Verfolgung wg. der Religion vorliegen sollte, hätte das im UP auch konkret so dargestellt werden sollen.
Gruß
vdmaster
Genau so ist das gemeint.
Aufgrund der schlechten Kommunikation ist es mir nur bruchstückhaft möglich, alle Gründe für die Flucht zu verstehen. Anfang Februar ist die Anhörung und wenn mein Antrag anerkannt wird, werde ich dabei sein. Dann weiss ich wohl mehr. Danke an alle für eine gute Diskussion und viele Details.
P.S.: ich möchte als Flüchtlingspate meiner Familie die Möglichkeit geben, sich hier integrieren zu können, Chancen zu bekommen. Ob sie letztlich bleiben könne, entscheiden andere. Wenn Menschen ( die übrigens nicht arm waren ) aus einem völlig anderem Kulturkreis fliehen, werden sie einen Grund haben. Sie benötigen Hilfe und die bekommen sie. ich habe genug - sie nicht. Ich lebe frei und kann mein Leben gestalten - sie nicht. Da ist meine Aufgabe schlicht eine Selbstverständlichkeit. Punkt.
So richtig die Hinweise darauf sind, dass die Ablehnung bestimmter Straf-, speziell Hinrichtungsformen im Heimatland kein Asylgrund sind, so verkennt dies doch die regelmäßigen Zusammenhänge in Bezug auf den Iran. Denn diese Form der Anwendung der Todesstrafe steht ja nicht isoliert in einem ansonsten nach unserem Verständnis rechtstaatlichen System mit der Gewährung von Religionsfreiheit, … wo man sich nur „gesetzeskonform“ verhalten müsste, um einer entsprechenden Sanktion problemlos zu entgehen.
Tatsächlich gehört der Iran zu dem Ländern, in denen Christenverfolgung an der Tagesordnung ist, es eine Staatsreligion gibt, und allein schon auf den Übertritt zum Christentum die Todesstrafe steht. Insoweit wird man hier selbst ohne bislang konkrete Maßnahmen im Einzelfall regelmäßig eine religiöse Verfolgung bejahen müssen. Denn eine öffentliche Ausübung des Christentums ist im Iran lebensgefährlich, und von der Auffassung des „forum interna“ als Minimalgewährung der Religionsfreiheit im Sinne eines „stillen Gebets“, welches immer möglich sei, hat man sich ja glücklicherweise inzwischen weitgehend verabschiedet.
Problematisch ist allerdings immer der Nachweis der Religion und deren Ausübung, zumal es mit einer offiziellen Taufurkunde im Iran ja vermutlich eher schlecht aussehen dürfte. D.h. im Verfahren darf man damit rechnen, dass hier intensiv „nachgebohrt“ wird, wobei die Grenzen zwischen berechtigtem Interesse an einer nachvollziehbaren religiösen Überzeugung dann gerne auch mal in Richtung vollkommen ungeeigneter eher folkloristische Aspekte (Weihnachtsbaum, Ostereier, …) überschritten wird.
BTW; Nicht, dass jeder Christ mit deutschem Pass absolut bibelfest wäre, aber der muss es ja auch aktuell niemand beweisen.
Hinzu kommt dann natürlich noch, dass im Iran entsprechende Verfolgungsmaßnahmen oft nicht einmal im Rahmen eines nach unseren Maßstäben „geordneten“ Verfahrens mit entsprechendem Rechtschutz stattfinden (wobei es das im Iran auch durchaus gibt), sondern dass gerade in der Provinz damit zu rechnen ist, dass von übereifrigen Religionsbeamten hier gerne auch mal unter Einschaltung eines willigen Mobs „kurzer Prozess“ gemacht wird.
Insoweit stehen die Chancen bei hinreichend belegbarer religiöser Überzeugung für Christen aus dem Iran durchaus recht gut für ein erfolgreiches Asylverfahren.
Wüsste ich auch gern. Weshalb ich auch nicht verstehe, warum Du
schreibst.
Btw., neben der Herabwürdigung ist auch keinerlei sinnvolle Antwort in dem von Dir gelikten ‚Beitrag‘ enthalten. Aber wenn’s in die richtige Richtung geht ist das für Dich nebensächlich?
Ich verteile ein Dislike so gut wie nie. Ein Beitrag müsste schon ganz extrem daneben sein, um ein Dislike von mir zu bekommen.
Ich schon. Haufenweise. Für jede falsche Anwort, die ich finde. Wie soll man die denn sonst erkennen können?
Du würdest vermutlich auch einem ganz offensichtlich Ertrinkenden keinen Rettungsring zuwerfen, nur weil er nicht ausdrücklich danach verlangt hat, oder?
Man kann und muss in ganz vielen Asylverfahren sehr genau prüfen, ob ein Asylgrund vorliegt/vorliegen kann und ob sich der Bewerber hierauf tatsächlich auch beruft/berufen kann. Die Situation der Christenverfolgung (und ebenso aller anderen Religionen außer der Staatsreligion) im Iran ist hingegen einer der wenigen ganz offensichtlichen und eindeutigen Fälle, bei denen man zwar überprüfen kann und muss, ob jemand tatsächlich Christ aus innerer Überzeugung ist, und sich nicht z.B. hat hier kurzfristig taufen lassen, um damit einen Asylantrag begründen zu können, sich ganz sicher aber die Frage einer tatsächlichen generellen Verfolgung nicht stellt.
Das sehe ich grundlegend anders.
Christen werden im Iran allg. diskriminiert, aber nicht allg. verfolgt. Hingegen werden Muslime, die zum Christentum konvertierten, allg. verfolgt. Hingegen wäre nicht einmal eine Konversion in Deutschland allein ausreichender Asylgrund. Vgl. VGH München, Beschluss v. 07.11.2016 – 14 ZB 16.30380.
Gruß
vdmaster
Lass bitte diese Unverschämtheiten.
Die stellt sich eben sehr wohl.
Könntest Du bitte - möglichst anhand staatlicher Quelllen - entsprechendes belegen? Ich hätte im Angebot https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Herkunftslaenderinformationen/lage-religionsgemeinschaft-islamische-laender-2011-08.pdf?__blob=publicationFile Kapitel 7.2 und 7.3.
Gruß
vdmaster
Du zitierst da einen Beschluss in einer Nichtzulassungsbeschwerde, die den konkreten Fall des „Nachfluchtgrundes“ eines hier vollzogenen „formalen“ Religionsübertritts und dessen Wirkung im Falle der Rückkehr betrifft. Hierzu führt das Gericht aus, dass es aufgrund des Lageberichts davon ausgehe, dass die irakischen Behörden einen rein formalen Religionsübertritt zur Asylerlangung im Ausland entsprechend als nicht tatsächlich aus Überzeugung vollzogenen Wechsel werten und daher nicht zum Anlass von konkreten Verfolgungsmaßnahmen machen würden. Zur allgemeinen Situation der Christenverfolgung lese ich da nichts.
iranischen .
Weil es keine allg. Christenverfolgung im Iran gibt.
Das ist keine Unverschämtheit, sondern zeigt einfach auf, wie wichtig gelegentlich mal „Transferleistungen“ sind.
Das BAMF ist natürlich bekannt dafür sehr großzügig potentielle Asylgründe zu sehen. Um so interessanter. dass es dann nachfolgend ausschließlich Urteile zitiert, die sich zwar ausschließlich auf Konvertitenfälle beziehen, die aber alle für die Asylbewerber ausgegangen sind, und so ganz nebenbei bemerkt auch alle schön in Widerspruch zu deinem erstzitierten Beschluss stehen. Zudem sehe ich da nicht ein auch nur klitzekleines Zitat, wo abgesehen von der besonderen Verfolgungssituation der Konvertiten die sonstige Situation der Christen als unkritisch gesehen wird. Vielmehr geht es da ganz allgemein immer wieder um die ganz allgemeine Frage religiöser Betätigung im Iran.
Und schaut man sich die ganzen so nett differenzierenden Betrachtungen zu geborenen Christen bestimmter Volksgruppen wie Armenier und Assyrer an, so sieht die Realität hier dann doch etwas anders aus, als es im Iran so positiv im Gesetz steht. So wird jede Gelegenheit genutzt, Christen grundsätzlich missionierende Tätigkeiten zu unterstellen. Diese beginnen im Iran schon damit, sich auf Persisch über den christlichen Glauben zu unterhalten. Dies ist nur in den eigenen Sprachen der Volksgruppen gestattet. Da es dummerweise aber auch geborene christliche Perser gibt, machen die sich also schon dadurch strafbar, dass sie z.B. ein Gebet in Muttersprache sprechen. Weiterhin wird den Gemeinden in schöner Regelmäßigkeit die Unterstützung von Konvertiten unterstellt. Das ist banal einfach, weil die Konvertiten sich natürlich einer Gemeinde anschließen, weil genau dies nun mal den christlichen Glauben nicht ganz unwesentlich ausmacht.
Ich bin jetzt kein großer Freund von irgendwelchen Ranglisten, bei denen man nie weiß, wie die genau zustande kommen, und ob man deren Wertungen folgen mag. Aber bzgl. Christenverfolgung steht der Iran aktuell auf Platz 8 nach Platz 9 im Vorjahr. Christliche Kreise scheinen insoweit da doch zu einer etwas weniger positiven Einschätzung der Situation zu kommen.