Wie sind die chance auf mehr als 50/50 ?

hallo

eine person fährt in einer 30er zone auf einer vorfahrtsstrasse mit ca 50km/h entlang. an einer rechts vor links strasse kommt ein anderes fahrzeug ohne auf die vorfahrt zu achten herausgeschossen ( ebenfalls zuviel km/h ). es kommt zur kollision.

der fall geht zu einem anwalt. dort bekommt die person von der gegnerischen versicherung eine 50% schuld aufgrund der erhöhten geschwindigkeit.

die person ist damit nicht einverstanden und geht vor gericht ( weil ja die andere person ebenfalls zu schnell war und dazu nicht die vorfahrtsregel beachtet hat ).

wie gross ist die chance das die person eine positiveres ergebnis als das 50/50 erhält ?

Moin,

die Chancen sind so gering (Prozentsätze sind schwer zu nennen, aber geht gegen 0), das es überhaupt nicht lohnt vor Gericht zu gehen zumal bei der Geschwindigkeit das Vorfahrtsrecht sowieso wegfallen dürfte, denn bei einer offensichtlich unübersichtlichen Rechts-Vor-Links-Kreuzung sind meist auch 30 Km/H zu schnell.

Gruß

Bernd

Moin,

die Chancen sind so gering (Prozentsätze sind schwer zu
nennen, aber geht gegen 0), das es überhaupt nicht lohnt vor
Gericht zu gehen zumal bei der Geschwindigkeit das
Vorfahrtsrecht sowieso wegfallen dürfte, denn bei einer
offensichtlich unübersichtlichen Rechts-Vor-Links-Kreuzung
sind meist auch 30 Km/H zu schnell.

wirklich gegen null ? bekannte der person meinten ein 75/25 sei realistisch da der andere die vorfahrt hätte achten müssen und nicht ungebremst und ohne seine geschwindigkeit zu verringern übder die strasse fuhr.

die rechts vor links war eigentlich einsehbar.

Hallo.
wenn Person A 30 Kmh gefahren wäre bräuchte er jetzt nicht noch
einen Schuldigen suchen und es gebe 0/100

Gruß aus hamburg
Mücke

Moin,

wenn die KReuzung übersichtlich war erst Recht, denn wie kann es dann zum Unfall kommen wo man den anderen doch gesehen hat?

In idesem Falle kann ein Unfall nur passieren wenn
a) beide haben nicht aufgepasst
b) einer hat nicht aufgepasst und der andere hat auf sein Vorfahrtsrecht bestanden
c) bei beiden waren die Bremsen defekt
d) beide haben (der eine irrtümlich) auf Vorfahrtsrecht bestanden

Spontan fällt mir keine andere Möglichkeit ein und in jedem Falls sind beide zu gleichen Teilen Schuld!

Merke - es gibt NIEMALS ein Recht auf Vorfahrt! Es gibt ein Vorfahrtsrecht - mehr nicht.

Da man bei übersichtlicher Krezung mühelos erkennt, ob jemand anhält oder nicht verfällt quasi das Vorfahrtsrecht (OK, juristisch wohl nicht korrekt aber drücke mich mal jetzt so aus ;o)), da man verpflichtet ist abzubremsen. Unterlässt man dies gefährdet man vorsätzlich den Strassenverkehr!!

Von daher ist 50:50 eine völlig korrekte Lösung bei zwei Parteien die sich nicht viel tun - wer da nun anfangs Vorfahrtsrecht hatte ist da nicht mehr gewichtig.

Lern aus dem Unfall und fahr nächstes Mal besonnerer - sonst kostet es irgendwann mehr als Geld…

Gruß

Bernd