Liebe/-r wer-weiss-was Nutzer,
ich bin Mutter einer Tochter /7,5),welche seit meiner Trennung vom leibl.Vater im „Wechselmodell“ teilsbei mir und teils beim Vater lebt.Bei meinem Auszug wurde das damals so zwischen uns vereinbart, da er mich sonst nicht hätte gehen lassen…, er sagte immer du kannst gehen aber das Kind bleibt hier… und da ich das als Mutter nicht konnte hab ich diesem Wechselmodell zugestimmt (wir haben vor der Geburt damals das gemeinschaftliche Sorgerecht beantragt).Nun ist es so, dass der Vater seit mehrern Jahren alkoholabhängig ist, jetzt auch noch Depressionen hat und auch von Suizid spricht und meint unsere Tochter ist sein ganzer Halt und er „braucht“ sie.Ich hab mich über Jahre immer wieder zu seinen Gunsten von Ihm bequatschen lassen, hab mir eine Wohnung in der Nähe gesucht, hab damals einer Umschulung zu einer Schule in seiner Nähe zugestimmt, ihn immer wieder finanziell unterstützt usw…
Heute bin ich der Meinung, dass dieser Zustand nicht auf Dauer
gut sein kann für „unsere“ Tochter und habe „versucht“ mit ihm zu
reden, dass ich es gern „befristet“ versuchen möchte, dass „unsere“
Tochter während der Schulzeit bei mir lebt (da wir auch
unterschiedliche Erziehungsstile haben)und an den WE`s+freien
Tagen+Ferien usw. bei ihm sein kann…, aber darauf läßt er sich
nicht ein. Ich habe Angst um unser Kind, sie kriegt bereits genug mit
(das er trinkt, nicht zur Arbeit geht usw.), bis jetzt ist noch nicht
„Schlimmes“ passiert, aber muß erst was passieren??? Ich denke es
wäre besser für „unsere“ Tochter wenn sie ihren Lebensmittelpunkt bei
mir hätte und er dann auch mehr Zeit für sich und ggf. für Therapien
hätte.
Habe ich irgendeine Möglichkeit das durchzusetzen ?
Wäre für konkrete Antworten oder Tips sehr dankbar.
Sorry das es so viel geworden ist.
Eigentlich ganz einfach: Geh zum Jugendamt, die können dir sagen was du tun kannst/darfst und unterstützen dich dabei.
Gruß Backs
Zustimmung
Eigentlich ganz einfach: Geh zum Jugendamt, die können dir
sagen was du tun kannst/darfst und unterstützen dich dabei.
würd ich ehrlich gesagt auch machen, auch wenn ich ein etwas zwiespältiges Verhältnis/Bauchgefühl zu solchen Ämtern habe. Aber 1. sind sie Außenstehende und 2. kennen sie die rechtlichen Grundlagen (oder sollten sie kennen).
Gruß
Demenzia
Danke, da war ich schon, seit der Trennung einmal jährlich und auch 1x mit dem Vater -. wo dieser immer wieder angab, er will nicht nur Wochenend Vater sein… und das JA wollte mich immer zum Familiengericht schicken, ich habe jedoch gehofft, dass ich diesen Weg nicht gehen muß.
Damals wollte ich nur eine Einigung erziehlen, heute habe ich Angst um unsere Tochter…
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zum Familiengericht schicken, ich habe jedoch gehofft, dass
ich diesen Weg nicht gehen muß.
aber mit einem alkoholabhängigen Depressiven vernünftig reden, erscheint mir ein Widerspruch in sich zu sein…
Parallel könntest Du ja versuchen, dass ein Freund auf ihn einwirkt, damit er sich in Therapie/auf Entzug begibt.
Ein toter Vater nach Suizid ist fürs Kind auch kein Zuckerschlecken… aber das weißt Du sicher selber…
Gruß
Demenzia
das ist ja das Schlimmer…, auf Entzug war er bereits - hat nix gebracht und seit Anfang des Jahres sitzt er wieder zu Hause, aber sein AG macht da mit (Beamter)… und gerade sein bester Freund hat mir geraten mich rechtlich kundig zu machen, da ihm nicht mehr zu helfen ist und es für unsere Tochter nicht gut sein kann zwischen „2 Welten“ zu pendeln und er denkt, das in diesem Jahr noch was passieren wird und ich das „durchziehen“ soll,… hatte bisher immer nur Angst davor, das ggf. nur dreckige Wäsche gewaschen wird und unser Kind darunter leidet und ich vielleicht gar keine Chancen habe was daran zu ändern…, mittlerweile denke ich, das es bzgl. des Aufenthaltes für mich bzw. unser Kind aber nicht schlimmer kommen kann, im schlechtesten Fall wird ein Gericht (wenn es denn dazu kommt) entscheiden, das es beim Wechselmodell bleibt… ??
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Hallo,
da der Vater nicht einsichtig scheint, wirst du um eine Entscheidung vor dem Familiengericht nicht herum kommen.
Das heißt ja nicht, daß er seine Tochter dann gar nicht mehr sieht, sondern du bekommst das alleinige Sorgerecht und es wird die Art des Umgangs (Besuchtskontakt) geregelt.
Damit ist das Jugendamt auf jedem Fall mit im Boot, ob du willst oder nicht.
Das Jugendamt alleine kann hier keine Entscheidungen treffen oder dem Vater vorgeben, wann er seine Tochter sehen darf.
Das JA kann hier nur beratend unterstützen.
Und wenn der Vater hier beratungsrestistent ist, können auch die SozPäds vom JA wirklich nichts ausrichten.
Zieh das endlich durch, lieber ein Ende mit Schrecken…
grüße
dragonkidd
Hallo
mittlerweile denke ich, das es bzgl. des
Aufenthaltes für mich bzw. unser Kind aber nicht schlimmer
kommen kann, im schlechtesten Fall wird ein Gericht (wenn es
denn dazu kommt) entscheiden, das es beim Wechselmodell
bleibt… ??
Ein Gericht sollte eigentlich nicht entscheiden, dass ein 7-jähriges Kind bei einem depressiven Alkoholiker wohnen muss.
Du solltest (bei der Gerichtsverhandlung) auf einem psychologischen Gutachten bestehen. Allerdings wäre es wohl angeraten, einen guten Rechtsanwalt zu suchen.
Wenn schon sein bester Freund deswegen auf dich zukommt, dann ist es bestimmt 5 vor 12, dass dein Kind da wegkommt.
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
der Fall ist klar: ein Kind sollte nicht mit einem suchtkranken Menschen allein gelassen werden.
Er soll seine Hausaufgaben machen und sich in Therapie begeben. Nur ein trockener Vater ist ein guter Vater.
Wenn ihm sein Kind etwas bedeutet, wird es sich dahin bewegen (müssen).
Für Dich wird einfach sein, das durchzusetzen, mit dieser Argumentation.
Damit das hier nicht falsch rüberkommt: ich bin auf jeden Fall dafür, dass Kinder beide Eltern haben. Man sollte unbedingt alles dransetzen, damit das möglich ist.
Das Gespräch mit ihm darüber sollte besser in profesioneller Begleitung stattfinden (Jugendamt, Familienberatungstelle, sozialpsychiatrischer Dienst).
Gruß
Kosmokatze
Interessant…
Hi,
das hat jetzt mit Dir nix zu tun, aber ich finde es schon spannend, dass Dir hier soviel kritikloses Mitgefühl zuteil wird und ein Vater, der genau andersherum schrieb, hier unlängst virtuell zerfetzt wurde.
In meinen Augen belegt das die Bigottierie allzu vieler hier und anderswo.
Nix für ungut,
.m
Hallo Bella,
und das JA wollte mich immer zum Familiengericht schicken, ich habe
jedoch gehofft, dass ich diesen Weg nicht gehen muß.
Da weder du noch deine Tochter den Kindsvater heilen könnt, noch für seine Gesundung verantwortlich oder gar Schuld an seiner Krankheit seid, und das Jugendamt offensichtlich über keine weiteren Mittel verfügt, ist der Weg über das Familiengericht eine Einigung im Sinne des Kindeswohls zu finden bestimmt nicht der schlechteste. Vielleicht findest du dabei und in Bezug auf die allgemeine familiäre Situation Unterstützung durch sozialpädagogische Familienhilfe in Berlin.
Viele Grüße
Thomas
Hallo Malte!
das hat jetzt mit Dir nix zu tun, aber ich finde es schon
spannend, dass Dir hier soviel kritikloses Mitgefühl zuteil
wird und ein Vater, der genau andersherum schrieb, hier
unlängst virtuell zerfetzt wurde.
Das ist mir übrigens auch aufgefallen, aber ich wollte nichts dazu schreiben.
Grüße
Andreas
Hallo Bella,
Heute bin ich der Meinung, dass dieser Zustand nicht auf Dauer
gut sein kann für „unsere“ Tochter und habe „versucht“ mit ihm
zu
Bist DU nur der Meinung, oder auch Deine Tochter? Was sagt die denn dazu? Um die geht es doch eigentlich.
Ich habe Angst um unser Kind, sie kriegt bereits
genug mit
(das er trinkt, nicht zur Arbeit geht usw.), bis jetzt ist
noch nicht
Es kommt doch darauf an, wie er sich dem Kind gegenüber verhält, nicht ob er Arbeit hat? Das Trinken ist wirklich ein Problem. Aber da wissen wir viel zu wenig darüber,(außer natürlich die üblichen Hellseher weiter unten) was das konkret heißt, das er trinkt. Wir kennen weder Häufigkeit noch Intensität.
Ich denke es wäre besser für „unsere“ Tochter wenn sie ihren
Lebensmittelpunkt bei
mir hätte und er dann auch mehr Zeit für sich und ggf. für
Therapien
hätte.
Denkst DU. Und Deine Tochter? s.o.
Deine Tochter ist so alt, dass sie sicherlich eine eigene Meinung hat. Und um diese geht es. Wenn sie sich wohlfühlt bei Ihrem Vater kann ich mir nicht vorstellen, dass es tatsächlich (für Deine Tochter)besser wäre, dies zu unterbinden bzw. einzuschränken. Und wenn sie sich nicht wohlfühlt bei ihm, sollte sie nicht hingehen.
Sein bester Freund hat mir geraten mich rechtlich kundig zu machen, :da ihm nicht mehr zu :helfen ist und es für unsere Tochter nicht gut :sein kann zwischen „2 :Welten“ zu pendeln und er denkt, das in :diesem Jahr noch was
assieren wird und ich das „durchziehen“ :soll,…
Klasse bester Freund. Und auch ein Hellseher. Oder vielleicht sogar noch Arzt und Psychologe? Der kann das bestimmt gut beurteilen. Bin ich froh, dass nicht solche beste Freunde habe.
Lass Dich von Fachleuten auf dem Jugendamt beraten, am Besten bei einem Gespräch zusammen MIT dem Vater. Und höre auch auf Deine Tochter, denn um die geht es.
Grüße
Didi
Mahlzeit Didi,
Bist DU nur der Meinung, oder auch Deine Tochter? Was sagt die
denn dazu? Um die geht es doch eigentlich.
also ich denke nicht, dass ein 7jähriges Kind objektiv beurteilen kann, ob ein Mensch ihm gut tut. Ein 7jähriges Kind weiß, dass das sein Papa ist, den es vermutlich lieb hat und evtl. sogar in Schutz nimmt. Nicht mehr und nicht weniger, meine ich.
Es kommt doch darauf an, wie er sich dem Kind gegenüber
verhält, nicht ob er Arbeit hat? Das Trinken ist wirklich ein
Problem. Aber da wissen wir viel zu wenig darüber,(außer
natürlich die üblichen Hellseher weiter unten) was das konkret
heißt, das er trinkt. Wir kennen weder Häufigkeit noch
Intensität.
Darum geht es auch nicht. Die Internet-Gemeinde soll kein Gesundheitsgutachten von dem Mann erstellen. Bella wird die Situation kennen und ob sie lügt oder nicht, steht hier nicht zur Debatte. Auch kein Hellsehen, sondern die genannten Tatsachen akzeptieren und unter Berücksichtigung derer einen Rat erteilen.
Denkst DU. Und Deine Tochter? s.o.
manche Dinge sollten nicht von 7jährigen entschieden werden und wie ich oben schon geschrieben habe, dazu gehört, denke ich auch, dass die Mutter schauen muss, wie sich das Suchtverhalten und die evtl. vorhandenen Selbstmordgedanken auf das Kind auswirken könnten. D.h. ja nicht, dass er seine Tochter gar nicht sehen soll - aber u.U. lieber in Begleitung? Und unter der Prämisse, dass er seine Gesundheit auf Vordermann bringt einschl. Psyche.
Deine Tochter ist so alt, dass sie sicherlich eine eigene
Meinung hat. Und um diese geht es. Wenn sie sich wohlfühlt bei
Ihrem Vater kann ich mir nicht vorstellen, dass es tatsächlich
(für Deine Tochter)besser wäre, dies zu unterbinden bzw.
einzuschränken. Und wenn sie sich nicht wohlfühlt bei ihm,
sollte sie nicht hingehen.
Nein - definitiv nein. So könnte ich jedenfalls als Erziehungsberechtigte nicht handeln. Ich frage mich gerade, ob Du aus eigener Erfahrung sprichst oder ob Du Dir das ausdenkst. Man kann nicht immer das Positive heranziehen, um Anderes zu verdecken.
Sein bester Freund hat mir geraten mich rechtlich kundig zu machen, :da ihm nicht mehr zu :helfen ist und es für unsere Tochter nicht gut :sein kann zwischen „2 :Welten“ zu pendeln und er denkt, das in :diesem Jahr noch was
assieren wird und ich das „durchziehen“ :soll,…
Klasse bester Freund. Und auch ein Hellseher. Oder vielleicht
sogar noch Arzt und Psychologe? Der kann das bestimmt gut
beurteilen. Bin ich froh, dass nicht solche beste Freunde
habe.
Was Freunde raten, sollte man in der Tat etwas differenziert sehen, da stimme ich Dir zu. Da können gern mal irgendwelche Intrigen mitspielen. Andererseits können Freunde natürlich auch den entscheidenden Hinweis geben, damit jemandem, der Hilfe braucht, auch geholfen werden kann.
Manch einer wäre froh, wenn es einen Rat von solch einem Freund gegeben hätte. Manche Menschen sind nämlich plötzlich tot und keiner hat was geahnt…
Ich denke die Mutter (in diesem Fall, wäre es der Vater, würde hier „Vater“ stehen) hat durchaus ein Recht, sich erst einmal allein beim Amt beraten zu lassen. Ob dann ein Gespräch zu dritt oder zu viert statt findet, kann dann immer noch entschieden werden, oder?
Im Übrigen würde meine Meinung genauso gelten, wenn der Fall umgekehrt wäre und es sich um eine Mutter mit Alkoholproblemen und Depressionen handeln würde…
Gruß
Demenzia
Auch Mahlzeit,
also ich denke nicht, dass ein 7jähriges Kind objektiv
beurteilen kann, ob ein Mensch ihm gut tut.
Sie würde auf jeden Fall von JuAmt und Familienrichter angehört werden. Und das sicher nicht, weil ihre Meinung nicht zählt sondern weil das wichtig ist.
die evtl. vorhandenen Selbstmordgedanken
Das habe ich vorhin wohl gelesen, aber nicht beachtet…
Nein - definitiv nein. So könnte ich jedenfalls als
Erziehungsberechtigte nicht handeln.
Das versteh ich nicht so richtig. Man kann als Mutter nicht hergehen und sagen, dem sein Lebenswandel tut meiner Tochter nicht gut, daher möchte ich den Umgang kürzen oder nur noch betreuten Umgang gestatten. Das ist einfach zu subjektiv. Der Vater ist immerhin genauso Erziehungsberechtigter und hat (zumindest bisher) die GLEICHEN Rechte wie die Mutter, das sollte nicht vergessen werden.
Das sollte von unabhängigen Fachleuten wie z.B. dem Jugendamt geklärt werden. Die können das vielleicht objektiver beurteilen. Man kann zum Glück nicht einfach sagen, das oder das ist nicht in Ordnung, also ändere ich die Umgangsregelung.
Manch einer wäre froh, wenn es einen Rat von solch einem
Freund gegeben hätte. Manche Menschen sind nämlich plötzlich
tot und keiner hat was geahnt…
Da hast Du vollkommen recht. Aber hat der Freund dem VATER einen Rat gegeben? Das kann man hier nicht wirklich raus lesen. Er gibt der Mutter einen Rat…
Ich sehe es von einer anderen Seite: Ein „bester“ Freund sucht das Gespräch mit dem Vater UND der Mutter, und redet nicht (hinter seinem Rücken? Steht er selbst auf die Mutter? ) auf so ein Art (… hat eh keine Chance mehr usw.) über ihn. Das hat für mich irgendwie einen bitteren Beigeschmack.
Ich denke die Mutter (in diesem Fall, wäre es der Vater, würde
hier „Vater“ stehen) hat durchaus ein Recht, sich erst einmal
allein beim Amt beraten zu lassen. Ob dann ein Gespräch zu
dritt oder zu viert statt findet, kann dann immer noch
entschieden werden, oder?
Selbstverständlich. Jeder der Drei hat das Recht dazu.
Im Übrigen würde meine Meinung genauso gelten, wenn der Fall
umgekehrt wäre und es sich um eine Mutter mit Alkoholproblemen
und Depressionen handeln würde…
Natürlich. Das gilt immer für beide Seiten. Das mit den Suizidgedanken ging bei mir vorhin leider unter. Letztlich ist das ein Problem, das die beiden ohne professionelle Hilfe nicht lösen werden können.
Grüße
Didi
P.S.: Ja, ein klein wenig spreche ich aus Erfahrung. Aber ich bin weder Alkoholiker noch Depressiv. Bei mir lag es daran, dass ich ein Jahr nach der Trennung eine neue Partnerin hatte und mir die Mutter darauf hin den Umgang auf wöchentlich 2 Stunden im Kinderzimmer unter ihrer Aufsicht kürzte…, weil sie verhindern wollte, dass die Kleine Umgang mit meiner neuen Partnerin hat.
Hallo Didi,
Sie würde auf jeden Fall von JuAmt und Familienrichter
angehört werden. Und das sicher nicht, weil ihre Meinung nicht
zählt sondern weil das wichtig ist.
Natürlich wird sie vom Jugendamt auch angehört werden. Das will ich gar nicht bestreiten. Du fragtest aber die Mutter nach der Meinung des Kindes…
Nein - definitiv nein. So könnte ich jedenfalls als
Erziehungsberechtigte nicht handeln.Das versteh ich nicht so richtig. Man kann als Mutter nicht
hergehen und sagen,
das habe ich auch nicht gesagt. Aber als Erziehungsberechtigte hast Du durchaus eine Verantwortung - vor allem dem Kind gegenüber - und wenn ich sehen würde, dass der andere Erziehungsberechtigte ein Problem mit Alkohol und Depressionen hat, würde ich versuchen, mein Kind dort nicht mehr unbeaufsichtigt zu lassen, auch wenn es noch so gern beim Papa wäre. Ich würde auf jeden Fall etwas anleihern, das eine Änderung herbei führt. Welche Änderung auch immer und wie auch immer. DAs hängt dann sicherlich von der Kooperation aller Beteiligten ab.
Das ist einfach zu subjektiv.
Natürlich ist das subjektiv. Irgendein Stein bringt halt etwas ins Rollen. Ob das Nachbarn sind, die das Jugendamt einschalten weil Nachbars ihr Kind prügeln oder eben die Mutter, die zum Jugendamt geht, weil ihr das Verhalten des Vaters missfällt.
Der
Vater ist immerhin genauso Erziehungsberechtigter und hat
(zumindest bisher) die GLEICHEN Rechte wie die Mutter, das
sollte nicht vergessen werden.
ob er allerdings seine Rechte derzeit ausüben kann, das sollte jemand Kompetentes entscheiden (in der Hoffnung, dass die Amtsmenschen kompetent sind), daher ganz klar der RAt: ab zum Jugendamt. Parallel kann man ja je nach Neigung noch eine andere soziale Stelle (kirchlicher oder freier Natur) anlaufen, die vielleicht den etwas weniger bürokratischen Part übernimmt. Der Mutter ist lediglich etwas aufgefallen, das ihr Angst um ihr Kind macht. Also muss sie handeln. ER wird ja wohl kaum handeln.
Das sollte von unabhängigen Fachleuten wie z.B. dem Jugendamt
geklärt werden. Die können das vielleicht objektiver
beurteilen. Man kann zum Glück nicht einfach sagen, das oder
das ist nicht in Ordnung, also ändere ich die Umgangsregelung.
DAS war der Rat von den meistern Antwortern, ja.
Da hast Du vollkommen recht. Aber hat der Freund dem VATER
einen Rat gegeben? Das kann man hier nicht wirklich raus
lesen. Er gibt der Mutter einen Rat…
Auch darum geht es… den Angehörigen einen Tipp geben! Laut Bellas Aussage bzw. der des Freundes an Bella, hat der Freund ja wohl auch mit dem Vater gesprochen und sich das Urteil gebildet "ihm sein nicht mehr zu helfen…’.
Aber ich hab schon gesagt, dass man aus dem Drumherum von dem Kumpel nicht allzu viel ableiten sollte, außer der Fakten.
P.S.: Ja, ein klein wenig spreche ich aus Erfahrung. Aber ich
bin weder Alkoholiker noch Depressiv. Bei mir lag es daran,
dass ich ein Jahr nach der Trennung eine neue Partnerin hatte
und mir die Mutter darauf hin den Umgang auf wöchentlich 2
Stunden im Kinderzimmer unter ihrer Aufsicht kürzte…, weil
sie verhindern wollte, dass die Kleine Umgang mit meiner neuen
Partnerin hat.
Das ist aber schon ein bisschen was Anderes, hm?
Gruß
Demenzia
Hi,
Das ist aber schon ein bisschen was Anderes, hm?
Was ganz anderes zum Glück!
Du hast von eigenen Erfahrungen geschrieben. Und ich meinte „nur“ meine Erfahrungen mit JuAmt u. Familiengericht.
Ich habe es gut erwischt und es waren kompetente Leute.
Ich glaube, letztlich denken wir beide, dass die Hilfe des JuAmt unumgänglich ist. Das mit den anderen Einrichtungen ist auch ein guter Tipp!
Grüße
Didi
Hallo
und ein Vater, der genau andersherum schrieb, …
Der hatte eben nicht genau anderherum geschrieben. Die betreffende Mutter war weder Alkoholikerin, noch war sie depressiv oder selbstmordgefährdet.
VG Simsy
und ein Vater, der genau andersherum schrieb, …
Der hatte eben nicht genau anderherum geschrieben. Die
betreffende Mutter war weder Alkoholikerin, noch war sie
depressiv oder selbstmordgefährdet.
Ja, ja.
Ja, ja.
Ja!
assieren wird und ich das „durchziehen“ :soll,…