Wie Text formulieren

Ich komme einfach nicht auf einen Text-Wortlaut,indem ich meinem Vermieter ankündigen, dass ich eine neue Fensterfront brauche,aber Er es bezahlen muss.Das muss ich Vorher schriftlich von ihm bestätigt lesbar haben.Es geht nur darum ,dass er es schriftlich bestätigt.Wie schreib ich das,da das ein ganz Gewiefter sein kann.

Besten Dank,
David

Was meinst du mit „Fensterfront“, und wieso muss diese erneuert werden? Wieso möchtest du dir eine Kostenübernahme bestätigen lassen? Soll der Vermieter die Arbeiten ausführen oder du? Was hast du denn bislang mit dem Vermieter besprochen?

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Wurde der Vermieter deswegen schon kontaktiert?
Falls nicht:
Was du brauchst, ist egal.
Wichtig ist, was der Vermieter vorhalten muss.

Wenn es Mängel an der „Fensterfront“ gibt, dann melde diese dem Vermieter und bitte um eine Bestätigung, wann und wie er diese Mängel beheben wird.
Bei vorhandenen Mängeln kommt auch direkt eine Mietminderung in Frage.
Mietminderungen bitte nicht ohne juristische Beratung durchführen!

Wenn ihr euch jedoch schon einig seid, dass die Fenster alle ersetzt werden sollen, du den Handwerker beaftragen sollst, aber der Vermieter alle Kosten blind übernimmt, dann schreibe:

Wie am 31.02.29 mit Ihnen besprochen, werde ich innerhalb der nächsten zwei Wochen Firma Fenster Schauinsland GmbH, Düren, den Auftrag zum Tausch der Fenster in Ihrer von mir gemieteten Wohnung Musterstraße 124, 2.OG links erteilen.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie die dafür anfallenden Kosten vollständig übernehmen werden und die Schauinsland GmbH die Rechnung darüber direkt an Sie adressieren soll.

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Die Holzfensterfront ist wenigstens über 30 (?) Jahre alt,hat als Mietminderung von damals 1997 einen kleinen Risse. In der Doppelverglasung befinden sich flächendeckend Schimmel und unten am Fenster viele Fliegen.Also innen drin, wo ich keinen Zugriff habe.
Es bringt nichts,die Fenster auszuwechseln, da es wie gesagt eine Holzverrahmung ist.Im Bad dagegen eine Plastik.
Deswegen sollt/muss die raus.Nur ohne schriftliche Bestätigung einer Kostenübernahme werde ich das bei meinem Vermieter nicht durchziehen.

David

Und wie hat sich der Vermieter geäußert?

Noch gar nicht,der Brief geht ja heute erst raus.Ich hab ein Exemplar,der ja irgendwie nie Was zahlen will,oder versucht es zu umgehen. Deswegen bin ich auch bei Mieter helfen Mietern.
Es geht ja auch noch darum,um wieviel er mir dann bei Erneuerung/Modernisierung die Miete erhöhen darf.

Du mußt ihm erstmal den Schaden melden, mit den Fliegen und Schimmel und ihn auffordern dass zu beheben!
So, da: https://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-fenster/ kannste nachlesen was der VM u.U. (granicht) deswegen als Mieterhöhung verlangen kann, denn nachdem was da steht, fällt das bei Dir unter Instandhaltung und nicht unter Modernisierung!
Also schreib ihm, dass das Fenster mit dem Riss innenseitig Fliegen und großflächig Schimmel beinhaltet und dass Du ihn aufforderst den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen.
Und schreib erst garnichts von neuem Fenster denn auf Grund Deiner Schilderung muss da sowieso ´n neues rein. ramses90

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Das ist doch ein regelrechter Mieterverein mit einer für Mitglieder kostenlosen Rechtsberatung durch Anwälte, oder liege ich da falsch?
Es wäre klug, dort einen Beratungstermin zu vereinbaren!

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Ich verstehe dich jetzt so, dass du nichts „ankündigen“, sondern deinen Vermieter auffordern möchtest, in deiner Wohnung Mängel zu beseitigen. Außerdem möchtest du, dass der Vermieter dir vorab zusichert, die Kosten selbst zu tragen.

Auf eine solche Zusicherung hast du keinen Anspruch.

Einen Anspruch auf Mängelbeseitigung hast du nur, wenn auch wirklich Mängel vorliegen. Dazu muss der tatsächliche Zustand der Mietsache zu deinem Nachteil von dem Zustand abweichen, den der Vermieter dir schuldet. Dass Fenster 30 Jahre oder älter sind, begründet für sich genommen keinen Mangel. Wie es zu dem Schimmel gekommen ist, wissen wir nicht. Fällt er in die Verantwortungssphäre des Vermieters, muss der Vermieter ihn beseitigen. Fällt der Schimmel in deine Verantwortungssphäre, bist du zuständig.

Ob dir Kosten zur Last fallen, hängt noch von einem anderen Umstand ab. Der Vermieter kann deine Wohnung mit, ohne und sogar gegen deinen Willen modernisieren und die Jahresmiete um bis zu 8% der dafür aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 559 Abs. 1 BGB). Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten nach 559 Abs. 1 BGB; sie sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln (§ 559 Abs. 2 BGB). Es könnte also sein, dass der Vermieter die Fenster modernisiert und dir seine Kosten indirekt in Rechnung stellen darf.

Vielleicht solltest du dich wirklich von deinem Mieter-Verein beraten und vertreten lassen.

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Bin ja im Mieterverein und jegliche bevorstehende Aktion vom Vermieter lasse ich dort natürlich vorher durchsieben ,denn Meiner will ja gern ein ganz schlauer sein.
Ein reiner Fensteraustaudxh und Rahmenanstrich sollte wohl auf seine Kosten gehn und keine Mieterhöhung begründen .Aber auch das lasse ich per Anwalt prüfen .

Doch. Der Fensteraustausch kann zu einer Mieterhöhung führen. Die gesetzliche Vorschrift habe ich dir ja genannt.

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Ein reiner Glasaustausch laut Internet wohl nicht .Aber das werden die Anwälte wohl wissen …

Wo im Internet hast du das denn her? Kannst du die URL hier posten?

Muss aber nicht und hier nochmal aus meinem Link an album70, extra für Dich:


" 1.2. Instandsetzung

„Beseitigt der Vermieter einen Schaden am vorhandenen Fenster (zerbrochene Fensterscheibe nach Steinwurf, Feuchtigkeit im Isolierglas), handelt es sich um eine Maßnahme der Instandsetzung.“ ramses90

Du möchtest meine Aussage widerlegen, indem du einen Link postest, der mich bestätigt? Es heißt dort ja:

Sind weniger als 10 % der Fenster reparaturbedürftig, kann der Vermieter wählen, ob er den bisherigen Standard beibehält, insbesondere einfachverglaste Fenster ersetzt. Dann handelt es sich um eine Instandsetzungsmaßnahme zu seinen Lasten. Vorgaben nach der EnEV bestehen insoweit nicht.

Entscheidet sich der Vermieter für neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung, liegt eine modernisierende Instandhaltung vor.

Der Vermieter kann in diesem Fall die Miete erhöhen. Dazu muss er vom Gesamtkostenaufwand der Maßnahme die Kosten abziehen, die er für die reine Erhaltungsmaßnahme hätte aufwenden müssen (Erneuerung der vorhandenen Fenster). Erhaltungsmaßnahmen gehen zu seinen Lasten. In Abhängigkeit vom Alter des Gebäudes und seinem Zustand gilt regelmäßig ein hoher Anteil der bei einer Modernisierung aufgewandten Kosten als für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen verwendet. Im Mieterhöhungsschreiben sollte der Vermieter dazu im Detail eingehen. Sinnvollerweise verwendet er dazu Kostenanschläge der Fensterbaufirma.

Seit 1997 lebt der Mieter, wenn auch deswegen mit geringerer Miete, mit einem Fenster in dem sich ein Riss befindet. Der hat sich nun anscheinend so vergrößert, dass darin Fliegen und großflächiger Schimmel entanden sind.
Ich störe mich an Deinem

Denn erstmal muss da, schon wegen des nicht reparieren könnens des Fensters, ein neues rein!
Wenn das ein neues Fenster ist welches lediglich den derzeitigen, gesetzlichen, Anforderungen genügt, dann kann er eben nicht die Miete wegen Modernisierung erheben weil´s, keine ist, sondern nur Instandhaltung.
Dazu käme ja noch wie er die Modernisierung für 1 Zimmer begründen will wenn der Rest der Bude mit 50iger Jahrenfenstern ausgestattet bleibt. ramses90

Dieser Riss im Fenster ist kein Loch ,wo irgendwas reinkommen kann,aber trotzdem wundere ich mich ,dass halt Schimmelflächen und Fliegen drin sind .Sind schlichtweg drin,ich hab sie ja nicht reinmachen lassen.
Nach meiner individuellen Kenntnis ist das schlichte/einfache Auswechseln von Fensterglas keine Modernisierung ,sondern bestenfalls eine Instandsetzung,das Gleiche ging für Fensterrahmenanstrich .Es wird auch keine Modernisierung ,nur weil der Vermieter als solches meint ,dass es eine sei.

Ich glaube, er meint damit den Tausch der Scheiben.

Er schrieb ja „Fenstertausch und Rahmenanstrich“. Den Rahmen müsste man nicht streichen, wenn man das komplette Fenster getauscht hätte.

Und wenn nur die defekten Scheiben ersetzt werden gegen solche gleicher Bauart, dann ist es keine Modernisierung.

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Und nochmal,wenn laut diversen Ratgebern im Internet nur die Scheiben,also das Glas gewechselt wird und die Fensterrahmen gestrichen werden,läuft das unter Instandsetzung.Wenn alles (!) Neu eingesetzt wird,ist es eine Modernisierung, und berechtigt zur Mieterhöhung.

So verstehe ich den Sachverhalt nicht.

Mich stört, dass du eine Mieterhöhung ohne juristische Begründung ausschließt.

Und das ist eine schöne Gelegenheit für eine modernisierende Instandsetzung. Passiert jeden Tag zig Mal in Deutschland.

Was sind denn bitte die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen? Woher weißt du, dass der Vermieter nicht mehr tun wird, als Fenster zu installieren, die diesen Anforderungen entsprechen? Offenbar sind einige der Holzfenster schon durch Kunststofffenster ausgetauscht worden. Woher nimmst du die Gewissheit, dass der Vermieter das nicht erneut tun wird?

Wo liegt denn das Problem? Bitte ganz konkret. Welches Tatbestandsmerkmal in welcher gesetzlichen Vorschrift verfehlt der Vermieter hier? Bitte bestätige auch, dass du § 555b BGB kennst und verstanden hast.

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