Also, ich bin Vollwaise (21 Jahre alt) und bin seit 2 Monaten mit meinem Freund in eine eigene Wohnung gezogen. (Wir wohnen in schleswig-holstein)
Nun muss ich leider, da ich ja Vollwaise bin und die Schule abgebrochen habe (vor 2 Monaten, wo ich auch Schüler Bafög bezogen hab) musste ich zum Arbeitsamt gehen um Hartz 4 zu beantragen. Ich lebe mit meinem Freund schon über 3 Jahre zusammen und habe vorher bei seinen Eltern zur Untermiete gewohnt. Nun sind wir wie gesagt, in eine eigene Wohnung gezogen. Die Dame vom „Jobcenter“ meinte zu uns wir wären jetzt eine Bedarfsgemeinschaft, weil wir ja über einem Jahr zusammen leben würden. Nun ist uns aber nicht ganz klar wie sich das auf den Regelsatz auswirkt. Dieses konnte uns die Dame leider auch nicht ganz konkret mitteilen. Mir konnte auch niemand sagen, ob ich noch berechtigt bin Vollwaisenrente und Kindergeld zu beziehen. Ich habe mich seit dem Schulabbruch für ein freiwilliges soziales Jahr beworben, also wäre meine Abhängigkeit nur vorrübergehend.
Mein Freund erhält Kindergeld und Unterstützung seiner Eltern. (er ist auch noch Schüler)
Also nun wüsste ich gerne:
- Bin ich noch berechtigt Vollwaisenrente und Kindergeld zu beziehen?
- Bekommt mein Freund jetzt auch Geld vom Jobcenter? (Obwohl wir das eigentlich nicht so geplant hatten, aber irgendwie MUSS er das, meinte die Dame vom Jobcenter)
- Bekomme ich jetzt weniger Geld als wenn ich alleinstehend wäre?
Ich versteh die Welt nicht mehr. Nach 1 1/2 Beamtendeutsch wusste ich nach dem Gespräch vom Jobcenter nicht mehr wo mir der Kopf steht.
Ich hoffe mir kann jemand aufschlussreiche, und korrekte Antworten auf meine Fragen geben.
Bitte nehmt meine Fragen ernst und habt nicht sofort Vorurteile. Meine Situation mag naiv klingen aber sie hat ihre Gründe.
Vielen Dank im vorraus.
LaLorona