Wie verhält sich in diesem Falle Hartz IV?

Also, ich bin Vollwaise (21 Jahre alt) und bin seit 2 Monaten mit meinem Freund in eine eigene Wohnung gezogen. (Wir wohnen in schleswig-holstein)
Nun muss ich leider, da ich ja Vollwaise bin und die Schule abgebrochen habe (vor 2 Monaten, wo ich auch Schüler Bafög bezogen hab) musste ich zum Arbeitsamt gehen um Hartz 4 zu beantragen. Ich lebe mit meinem Freund schon über 3 Jahre zusammen und habe vorher bei seinen Eltern zur Untermiete gewohnt. Nun sind wir wie gesagt, in eine eigene Wohnung gezogen. Die Dame vom „Jobcenter“ meinte zu uns wir wären jetzt eine Bedarfsgemeinschaft, weil wir ja über einem Jahr zusammen leben würden. Nun ist uns aber nicht ganz klar wie sich das auf den Regelsatz auswirkt. Dieses konnte uns die Dame leider auch nicht ganz konkret mitteilen. Mir konnte auch niemand sagen, ob ich noch berechtigt bin Vollwaisenrente und Kindergeld zu beziehen. Ich habe mich seit dem Schulabbruch für ein freiwilliges soziales Jahr beworben, also wäre meine Abhängigkeit nur vorrübergehend.
Mein Freund erhält Kindergeld und Unterstützung seiner Eltern. (er ist auch noch Schüler)
Also nun wüsste ich gerne:

  • Bin ich noch berechtigt Vollwaisenrente und Kindergeld zu beziehen?
  • Bekommt mein Freund jetzt auch Geld vom Jobcenter? (Obwohl wir das eigentlich nicht so geplant hatten, aber irgendwie MUSS er das, meinte die Dame vom Jobcenter)
  • Bekomme ich jetzt weniger Geld als wenn ich alleinstehend wäre?

Ich versteh die Welt nicht mehr. Nach 1 1/2 Beamtendeutsch wusste ich nach dem Gespräch vom Jobcenter nicht mehr wo mir der Kopf steht.
Ich hoffe mir kann jemand aufschlussreiche, und korrekte Antworten auf meine Fragen geben.
Bitte nehmt meine Fragen ernst und habt nicht sofort Vorurteile. Meine Situation mag naiv klingen aber sie hat ihre Gründe.

Vielen Dank im vorraus.

LaLorona

hallo, also mit der vollweisen rente kenn ich mich nicht aus aber kindergeld gibt es doch bis 25 jahr so viel ich weiss. bei harz4 gibt es den regelsatz von 364 euro plus miete. für die 2. person ist er etwas geringer. kindergeld usw. wird mit angerechnet.

Kindergeld dürfte noch zustehen da noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt! Bei der Waisenrente dürfte es sich genauso verhalten!?

Jetzt zu dem Teil der 100 %ig zutrifft:

Ja dein Freund wird mit eingerechnet! Mit allem einkommen was er bekommt, das wären Kindergeld, Unterhalt, und evtl Lohn solllte er nen gerinf. Juob machen oder Lehrlingsgehalt beziehen (ich weiß ja nicht was er für ein Schüler ist) Er könnte außerdem BaföG beziehen (kommt auf den Abschluss an den er gerade macht!), dann würde er beim ALG II komplett rausfallen, da er dann einen Ausschlussgrund darstellt! gem § 7 Absatz 5!!!

Du bekommst halt den Regelsatz für Partner in der Bedarfsgemeinschaft! alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 100 % Partner jeweils 90 % vom Regelsatz, das hängt damit zusammen, das Versicherungen und Strom bei einem 2 Personenhaushalt gleich bzw. fast gleich sind und der Alleinstehende dadurch ja mehr Geld braucht weil er dies alleine aufbringen muss , da bei 2 Personen ja zwar ein geringerer Betrag jedoch insgesamt mehr gezahltr wird! Ich hoffe das ist einleuchtend!

Was ich dir außerdem noch sagen möchte, was die Angestellte des Jobcenters bestimmt nicht erwähnt hat, ist, dass dir evtl eine Sperre (Sanktion drohen könnte! gemäß § 31 SGB II Ich hoffe geholfen zu haben bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung

hallo lalo,

wenn du mit deinem freund hartzIV beantragt hastz und ihr zusammen in einer wohnung wohnt zählt ihr als bedarfsgemeinschaft. dabei gilt der normale regelsatz und es werden andere „einkünfte“ wie kindergeld, waisenrente und sowas mit verrechnet. es kann durchaus sein, dass du jetzt weniger hast als vorher - das ist leider so. es kann aber auch sein, dass er es ist, der den kürzeren zieht. so ganz zu 100 % kann ich die frage auch nicht beantworten. verlasst euch nicht auf das amt - ihr seid jung und sucht euch was besseres als den mist da. versuchts mit ner ausbildung - das ist besser als der hartzIV mist und die ewige bettelei.

tut mir leid, wenn ich keine 100% sicher auskunft geben kann. fragt einfach noch mal jemnand anders.

schöne grüße und viel glück,
hansemann.

Aus welchem Grund sollte mir Sanktionen drohen?

Die würde ich bekommen wenn ich die Bewerbungen die ich im Monat schreiben muss (5) nicht einreiche. Aus welchem Grund meinst du denn?

Mein Freund ist nicht Bafögberechtigt, da er die Schule von seinem Elternhaus erreichen kann. Die Dame vom Jobcenter meinte, dass seine Eltern einen Betrag an Unterhalt zahlen müssen, würde er dann immernoch Geld vom Jobcenter bekommen? Wieviel wäre das denn in € insgesamt für uns beide?

Wie ich schon erwähnt habe: Ich werde im August ein freiwilliges soziales Jahr machen und habe mich auch schon für Jobs beworben die ich bis dahin machen könnte. Nur als Vollwaise muss man ja von irgendwas leben… so ohne Unterstützung ist das nicht besonders leicht. Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass ich sofort nen Job bekomme. Ich muss ja eine Sicherheit haben. Wenn ich einen Job habe, werd’ ich ja nicht mehr vom Jobcenter leben müssen. Ich mach das ja nicht weil ich besondere Lust darauf habe. Verwandte die mich unterstützen könnten hab ich leider auch nicht.

Du hast geschrieben, du hättest die Ausbildung abgebrochen, du hast dich damit hilfebedürftig gemacht, und somit könnte dir eine sanktion drohen!

Wieviel insgesamt an Anspruch besteht kann ich kann ich auf die Ferne nicht beurteilen, es kommt auf die Miete an, wieviel dein Freund Einkommen hat, welche Versicherungen hat, wie lang der Arbeitsweg ist etc. da spielen soviel Faktoren eine Rolle! Und ob dein Freund Bafög bekommt ist unrelevant, sobald die Ausbildung oder Schule Bafögförderfähig ist gibts auch kein ALG II!! Da der § 7 Abs 5 nur regelt das förderfähige Ausbildungen davon ausgenommen sind! Bekommt er das Bafög nicht weil der Weg zu kurz ist, ist die Ausbildungsart ja trotzdem Förderfähig! Leider!

Hallo,

zunächst erst mal ganz wichtig: So schnell wie möglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, Geld gibt es erst ab dem Tag der Antragstellung.

So weit ich weiss, bekommt Ihr Eure Miete und die Nebenkosten (ohne Heizung) bewilligt, soweit die Miete und die Wohnung angemessen sind. Also nicht zu groß und nicht zu teuer. Sollte die Wohnung nicht den Kriterien des Jobcenters entsprechen, werden die Kosten zunächst für 6 Monate bewilligt, bis dahin habt Ihr Zeit, Euch eine kleinere Wohnung zu suchen.

Weiterhin bekommt Ihr Kosten zum Lebensunterhalt. Da Ihr beiden eine Bedarfsgemeinschaft bildet, bekommt jeder 328 Euro.
Das Kindergeld wird als Einkommen angerechnet, also zum Teil abgezogen. Sagt dem Jobcenter auf keionen Fall, dass die Eltern Deines Freundes Euch unterstützen, das ziehen die hinterher auch ab!!!

Ob Du nun nach Deinem Schulabbruch noch Waisenrente und Kindergeld erhältst, kann ich Dir leider nicht sagen. So weit ich weiss, gibt es Kindergeld nur so lange, wie Du in der Ausbildung bist. Und die ist mit Deinem Schulabbruch beendet.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen. Du wirst sicherlich noch weitere Antworten bekommen…

lg, Rainer

Hallo,

fest steht, daß ihr als Bedarfsgemeinschaft weniger bekommt. 40 EUR oder so. Wäre also schlauer gewesen, ihr hättet der Dame vom HiobCenter erzählt, ihr seid ne WG.

Ob du Anspruch auf deine Rente hast, ist völlig nebensächlich, denn das wird mit mit Hartz IV verrechnet, damit du bloß nicht zu viel Geld inna Tasche hast. Auch wenn du für dein soziales Jahr eine Art Aufwandsentschädigung bekommst, wird eine eventuelle Rente mit Sicherheit angerechnet.

Für deinen Freund sind dessen Eltern verantwortlich. Es sei denn, er hat schon mal eine abgeschlossene Ausbildung gemacht und will jetzt doch Abi machen. Dann ist der Staat in der Pflicht. Dann gibts dein Schüler-Bafög, das nochmal nen Stücke weniger als Hartz IV ist. Aber das weißt du ja.

Wenn du dich ungerecht beurteilt fühlst, einfach mal einen Brief an das Sozialgericht schreiben, dann hast du es Schwarz auf Weiß.

LG

Martin

ich mach dir doch keinen vorwurf, wollte dir nur sagen, dass es besser wäre ohne diese ganze scheisse auszukommen. man kommt sih ja selber vor wie ein bettler. ich selbst bin schon 2 1/2 jahre krank geschrieben und bin selbst mit der schlinge im hals. einen job zu finden ist kaum mehr drin für mich.

was ich nicht verstehe: die vom jugendamt müssten dir doch auch klipp und klar sagen können, was dir zusteht. warst du dort schon mal ?

Das Jugendamt ist aufgrund meiner Volljährigkeit nicht mehr für mich zuständig. Für mich ist das auch nicht angenehm Hartz IV zu beantragen. Musste ich schon einmal obwohl ich zur Schule ging. Ich könnte mir da auch besseres vorstellen. :smile:

Hallo,

der Regelsatz für 2 Personen, die zusammen leben, beträgt je 328€, Alleinlebende erhalten 364€. Das liegt daran, dass man sich dadurch Kosten wie Telefon, etc. spart.

Die Vollwaisenrente sowie das Kindergeld sind vorrangig vor dem Arbeitslosengeld II. Genau ist es mit dem Unterhalt deines Freundes von seinen Eltern.
Erst wenn das gesamte „Einkommen“ zusammengerechnet wurde, kann errechnet werden, ob ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II habt.

Dein Freund zählt automatisch mit zu deiner Bedarfsgemeinschaft, daher kann es sein, dass er für dich aufkommen muss, wenn er mehr Geld zur Verfügung hat als ihm laut Gesetz zusteht.
Ansonsten besteht auch für ihn Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Es kann jedoch sein, dass dein Freund aufgefordert wird, wieder zu seinen Eltern zu ziehen, sofern er unter 25 ist.

Gruß

Ich habe keine AUSBILDUNG abgebrochen. Sondern die SCHULE. Ich habe durch gewisse Komplikationen in der Schule Depressionen bekommen.
Das wissen die beim Arbeitsamt auch.

Ich habe schonmal Hartz VI bekommen, obwohl ich zur Schule gegangen bin. Dann bekam ich Schüler Bafög. Schülerbafög ist mehr als Hartz VI nur so nebenbei. :wink:
Ich hab eigentlich auch zuerst gesagt das wir ne WG wären, aber die haben uns irgendwann so verwirrt, dass das dann so kam.

Das dachte ich mir auch. Uns wurde gesagt, dass der Grund weshalb wir zusammen gezogen sind nicht sonderlich tragbar wäre. Wenn ich jedoch alleine dort wohnen würde, müssten die ja aber mehr für mich zahlen, weil wir ja nicht zusammen wirtschaften könnten. Wir wollten ja von Anfang an garkeine Bedarfsgemeinschaft gründen. Bei meinen Eltern kann ich ja schlecht wohnen. :smile: Und wenn er wieder auszieht macht das ja nicht viel Sinn.

Hallo,
soviel ich weiss, haben Vollwaisen, wenn sie noch in einer Ausbildung sind, einen Anspruch auf Vollwaisenrente und Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr. Bitte mal beim örtlichen Versicherugsamt erkundigen.
Mit HartzIV kenne ich mich leider, in diesem Fall, nicht so aus.
Gruß
chrissixyz

Das wurde mir bei der Bafög-Stelle aber anders erklärt. Immerhin habe ich das auch mal bezogen.
Ich musste aus diesem Grund nämlich damals schon Hartz IV beziehen. Ich war nicht berechtigt Schüler Bafög zu beziehen weil es ja so eine Art Schule, auf die ich gegangen bin, auch erreichbarer Nähe von meinem noch lebendem Vater gegeben hat. Das war jedoch in Berlin und ich habe da schon in Schleswig-Holstein gewohnt.
Als mein Vater dann verstorben war, konnte ich Schüler Bafög beziehen.
Logisch, oder?

na dann hoffe ich mal das beste für dich - wünsche dir alles gute.
wie ist das denn mit der waisenrente - fällt die mit 18 völlig weg ?

Das Jugendamt ist aufgrund meiner Volljährigkeit nicht mehr
für mich zuständig. Für mich ist das auch nicht angenehm Hartz
IV zu beantragen. Musste ich schon einmal obwohl ich zur
Schule ging. Ich könnte mir da auch besseres vorstellen. :smile:

Also, ich bin Vollwaise (21 Jahre alt) und bin seit 2 Monaten
mit meinem Freund in eine eigene Wohnung gezogen. (Wir wohnen
in schleswig-holstein)
Nun muss ich leider, da ich ja Vollwaise bin und die Schule
abgebrochen habe (vor 2 Monaten, wo ich auch Schüler Bafög

Kann dir sogar u. U. passieren, dass du diesen Teil Bafög zurückzahlen musst, schau in deinen Bafög-Verttag, hier gehen ggf. aber auch Kleinstraten…

bezogen hab) musste ich zum Arbeitsamt gehen um Hartz 4 zu
beantragen. Ich lebe mit meinem Freund schon über 3 Jahre

Wie und von was habt ihr bisher die Miete gezahlt und wovon gelebt???

zusammen und habe vorher bei seinen Eltern zur Untermiete
gewohnt. Nun sind wir wie gesagt, in eine eigene Wohnung
gezogen. Die Dame vom „Jobcenter“ meinte zu uns wir wären
jetzt eine Bedarfsgemeinschaft, weil wir ja über einem Jahr

Bedarfsgemeinschaft heißt, wer Geld hat, hat den anderen mit durchzubringen.

Jeden von euch stehen knapp 300 Euro zu plus angemessene Miete. MEHR NICHT.

Jede Art von Einkommen - Kindergeld, Rente, Schenkung/Leihgabe der Eltern ist Einkommen!!!
Der Rest - falls es einen gibt - steht euch vom Amt zu, dann - aber auch erst dann, die Krankenversicherung.

zusammen leben würden. Nun ist uns aber nicht ganz klar wie
sich das auf den Regelsatz auswirkt. Dieses konnte uns die
Dame leider auch nicht ganz konkret mitteilen. Mir konnte auch
niemand sagen, ob ich noch berechtigt bin Vollwaisenrente und

Über die Vollweisenrente weiß ich nicht viel - hier musst du dich an die zuständige Rentenversicherung wenden. Wenn Ausbildung o- ä (keine Ahnung, wie das im sozialen Jahr ist, denke auch) steht dir bis längestesn 25 (27???) was zu, ist auch Einkommen. Gleiche Regelung gilt für das Kindergeld, wende dich dazu an die Familienkasse (seperater Bereich in der Agentur für Arbeit)

Kindergeld zu beziehen. Ich habe mich seit dem Schulabbruch
für ein freiwilliges soziales Jahr beworben, also wäre meine
Abhängigkeit nur vorrübergehend.
Mein Freund erhält Kindergeld und Unterstützung seiner Eltern.
(er ist auch noch Schüler)
Also nun wüsste ich gerne:

  • Bin ich noch berechtigt Vollwaisenrente und Kindergeld zu
    beziehen?
  • Bekommt mein Freund jetzt auch Geld vom Jobcenter? (Obwohl
    wir das eigentlich nicht so geplant hatten, aber irgendwie
    MUSS er das, meinte die Dame vom Jobcenter)
  • Bekomme ich jetzt weniger Geld als wenn ich alleinstehend
    wäre? Mehr… weniger… das ist dehnbar, denke habe es oben erklärt, IHR MÜSST zusammen wirtschaften, MEINS, dEINS gibt es eben nicht. Dein Freund kann also nicht einfach so mtl 50 Euro in einen Verein stecken und dich hungern lassen… So sagt das Amt.

Ich versteh die Welt nicht mehr. Nach 1 1/2 Beamtendeutsch
wusste ich nach dem Gespräch vom Jobcenter nicht mehr wo mir
der Kopf steht.
Ich hoffe mir kann jemand aufschlussreiche, und korrekte
Antworten auf meine Fragen geben.
Bitte nehmt meine Fragen ernst und habt nicht sofort
Vorurteile. Meine Situation mag naiv klingen aber sie hat ihre
Gründe.

Vielen Dank im vorraus.

LaLorona

Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. Übringes gibt es Bayern Hilfe- und Beratungstellen, wie Caritas, Ombuds und auch Rechtsberatung auf Beratungsschein - etl gibt es sowas bei euch auch???

MFG
MELLIC06

sorry ich habe mich vertan mit Schule und Ausbildung dann droht natürlich keine Sanktion

Es ist gut möglich, das du für deine Schule Bafög bekommen hast ist das bei deinem Freund genauso dann wird das sicher der selbe Sachverhalt sein es gibt ja aber auch andere „Ausbildungen (=Schulen)“ deswegen! Es ist halt immer schwer das so auf die Ferne zu sagen wenn man nicht genau weiß welche schuliche Ausbildung gerade gemacht wird, ich wollte nur alle Möglichkeiten aufzählen um eine für dich optimale Antwort zu finden!

Hier auch der § 7 Abs. 5
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Es ist gut möglich, dass das Bafög welches du bezogen hast gemäß eines anderen § förderfähig war! Nur zur erklärung! Es gibt da ja viele verschiedene!!!

Für weitere Rückfragen gerne ansprechbar!