Wie weit dürfen lehrer gehen ?

zumindest auf dem Papier.

na dann ist ja alles gesagt,
dass Papier geduldig ist, ist ja bekannt.

OL

Aber egal, ich finde es gut das es diese Möglichkeit gibt, in
Anbetracht der nicht zeitgerechten und ineffizienten
Unterrichtsmethoden.

Sorry, aber ich habe das Gefühl, das du hier einen ungezielten Rundumschlag machst… Aus Unzufriedenheit? Mal ist es die Sommerzeit, dann die Schulpflicht, dann die Lehrmethoden…

Generell bin ich bei dir, ich bin der lebende Beweis für deine Theorien (auf Wunsch auch gern mit Lebenslauf und Zeugnissen :smile: ), aber die Sommerzeitthese ist nun wirklich Quatsch. Es mag Effizenzhöhepunkte zu anderen Tageszeiten geben, aber da sprechen wir nicht von ein paar hundert Prozenz Steigerung, sondern knapp über dem statistischen Rauschen.

Und nebenbei kann man dir mit der Argumentation sogar vorwerfen, das gerade du ein menschenverachtendes, faschistoides Arbeitssystem forderst. Die Schüler und Arbeiter sollen ihre Maximalleistung während der Arbeit abrufen? Was ist das nächste, Arbeit von 9-12, Stasis von 12-14:30 und wieder Arbeit von 15:00 bis 21.00 Uhr?

Danke, aber ich hätte gern noch etwas Produktivität, Kreativität und Wachzeit am Abend über für Sport, Spiele und Sex mit meinen Sklavinnen.

Nichts für ungut, aber das soll nur zeigen, das man nicht einfach irgendwelche populären Sachen fordern sollte, ohne einen Schritt weiter zu denken (und ja, das Sommerzeitsystem ist unsinnig).

Grüße,
.L

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Hallo

schaffst Du eine
Generation von arbeitsmarktinkompatiblen Menschen.

Stimmt, also Zustimmung. Trotzdem drängt es mich irgendwie zu
sagen: Das Ziel von Bildung kann nicht in erster Linie sein
„arbeitsmarktkompatible“ Menschen auszubilden. Das wird immer
völlig überbetont. Ich bin was das anlangt unverbesserlicher
Humanist und damit aber leider wahrscheinlich in der
MInderheit.

Das glaube ich nicht, es wird wohl eher so sein, das sich viele erst garnicht darüber Gedanken machen, wenn sie es aber würden…

Aber hoffentlich bist du auch Realist. Eine Gesellschaft von Feingeistern wird nicht funktionieren, wenn jeder streng nach Satres Selbsterkenntnis und Bewusstsein lebt, wird es zu einem Chaos kommen. Die Gesellschaft braucht die Frauen suchenden Bauern und Supernanni schauenden arbeitsmarktkompatiblen Bürger. Man braucht die gesunde Mischung, nur wer soll die definieren?

Grüße,
.L

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??? meinst du mich? also falls du mich meinst, hast du da was falsch verstanden,
vielleicht bist du auch nur in der Zeile verrutscht…
OL

ganz leise und vorsichtig eingewendet
Hallo Wolfgang,

wenn mein Arbeitgeber bei mir zuhause anrufen würde, weil er meint mit mir unzufrieden und nicht klarkommend zu sein, und meine minderjährige 11-jährige Tochter, alldieweil sie gerade mal zuhause ist, fragen würde:

wie alt bist du , wann stehst du morgens auf , welche schule besuchst du , wann musst du aus dem haus um pünktlich in der schule zu sein, gibt es in eurer familie probleme ??

dann, ja dann hätte er ein Problem.

Ich denke, man darf (grund)rechtliche Dinge und Belange Dritter nicht mit der Wahrnehmung eigener, zwar wohlgemeinter, aber unzulässigen grenzüberschreitenden Pflichtenerfüllungen vermischen.

Er geht nicht zu weit, nimmt vielmehr seine Aufgabe ernst.

Das meinte ich gerade eben anders. Er geht zu weit, dringt in fremde Privatsphäre ein. Er hat Ansprechpartner intern und extern (Eltern).

Überdenke den Sachverhalt noch einmal.

Hier, im Rechtsbrett, gibt es wenig zu überdenken. Ein Lehrer hat, ebenso wie mein Arbeitgeber, Fürsorgepflichten und -rechte. Gegenüber mich als den Betroffenen, und deren Vormund/Elter/etc.

Für alles weitere hat er, aus dienstlicher Sicht zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, keine Befugnis.

Gruß
nasziv

Hallo!

Nein, ich denke er meint schon dich und ich schließe mich an.

Du hast subjektiv oder objektiv schlechte Erfahrungen gemacht und holst aus diesem Frust heraus zu einem Rundumschlag aus ohne Rücksicht auf die Realität, mein Eindruck jedenfalls

Gruß
Tom

Hi,
Ich habe gestern noch ein bischen gegoogelt, scheinbar bin ich damit nicht ganz alleine:
http://derstandard.at/1334368981969/Hirnforscher-Sch…
http://www.lernwelt.at

OL

Hallo!

Alles schon sehr off topic, aber ich hab mir schon gedacht, dass irgendwann Herr Hüther auftauchen muss.

Dass man seine Thesen sicherlich nicht als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis bezeichnen kann, sollte insoferne klar sein, als sie von vielen seiner Kollegen bestritten werden. Also auch von mir einen Link dazu:

http://www.zeit.de/2013/36/bildung-schulrevolution-b…

Gruß
Tom

hallo,

verdacht auf kindeswohlgefährdung, nur weil ein 16jähriger die schule schwänzt?

so etwas kommt in den besten familien vor. es soll sogar jugendliche geben, die morgens ganz ordnungsgemäß aus dem haus gehen und trotzdem die schule schwänzen.

gruß

m.i.g.

HI,
ok damit es nicht OT wird:

http://www.spiegel.de/schulspiegel/schulbeginn-acht-…

http://derstandard.at/1350259420240/Schulbeginn-um-8…

http://www.nzz.ch/wissenschaft/bildung/schweizer-sch…

http://www.fr-online.de/wissenschaft/gehirnforschung…

ach ja ich habe jetzt nicht den Leumund von Professor Klaus Hurrelmann
und Fritz Rehei überprüft

OL

Hallo!

Also ich bin auch nicht für das frühe Aufstehen, nur geht das hier am Problem vorbei. Es geht doch hier nicht darum, dass man vielleicht später besser lernen könnte. Ich kann um 8 definitiv nicht ordentlich lernen (und habs trotzdem gut hingekriegt), es fällt mir später leichter. Es geht auch nicht darum, dass einer einmal Schule schwänzt. Das hat so ziemlich jeder gemacht ohne dass es schlimme Folgen gehabt hätte.

Es geht um das: Kandidaten wie der hier geschilderte kommen auch nicht pünktlich, wenn die Schule um 9 Uhr oder um 10 Uhr oder um 13 Uhr anfangen würde. Wenn sie dann arbeiten gehen sollten, dann kommen sie dort auch zu spät, wiederum egal wann die Arbeit anfängt. Werden sie dann rausgeschmissen, erkennen sie bei sich jedoch keinen Fehler. Und in gravierenderen Fällen, wenn so jemand auf die schiefe Bahn gerät, versäumen sie auch den Beginn der Hauptverhandlung um 13 Uhr, weil sie verschlafen haben (üblicherweise wird der Besprechungstermin beim Anwalt vorher auch versäumt).

Deswegen ist hier Konsequenz angebracht und zwar bevor was Gravierenderes passiert.

Gruß
Tom

Hai!

Überdenke den Sachverhalt noch einmal.

Hier, im Rechtsbrett, gibt es wenig zu überdenken.

Ebend, welcher Straftat hätte sich dein AG (die Lehrerin) denn schuldig gemacht?

Für alles weitere hat er, aus dienstlicher Sicht zur
Wahrnehmung seiner Aufgaben, keine Befugnis.

Sie hat doch nur jemanden ein paar Fragen am Telefon gestellt, die diese offensichtlich
beantwortet hat. Ich wüßte jetzt nicht was daran verboten wäre.

Der Plem

ich löse das ganze hier nun einmal auf, weil die meinungen ja doch auseinander gehen.
erst einmal möchte ich sagen , das es eigendlich eine enge zusammenarbeit zwischen schule und eltern gibt.
sehr bedenklich fand ich den rat von wolfgang dreyer,
weil auch wenn ein lehrer sich kümmert und bemüht, hat er noch lange nicht das recht 
seine kompetenzen zu überschreiten und ein bemühter lehrer heisst noch lange nicht das eltern alles schlucken müssen…

eltern haben pflichten , soweit klar, aber eine mutter die arbeiten muss ist nun mal nicht immer daheim um morgens die kinder zu wecken , frühstück bereit zu stellen und sie pünklich mit einem küsschen auf die stirn zu verabschieden.
was an diesem telefonat mit dem 11 jährigen kind so ärgerlich ist, ist vor allem die frage
" gibt es bei euch familiäre probleme ? " hier ist FAMILIÄRE PROBLEME eigendlich schon die antwort auf alles.
ich denke in der heutigen hat jeder familäre probleme, aber das ist privat ( eben probleme innerhalb der familie ) und da sollte nicht ein 11 jähriges kind entscheiden wie weit diese nach draussen dringen.
zum anderen sind die kinder der familie erzogen telefonisch niemals auskunft zu erteilen.
kinder in dem alter haben aber nun mal noch grossen respekt vor pädagogen und sollen sich ihnen gegenüber höflich  verhalten und auf fragen antworten und genau das hat die lehrerin hier meiner meinung nach ausgenutzt.

die direktorin hat eine email vor der mutter erhalten in der sie über das verhalten der lehrerin informiert wurde,
mit dem hinweis das sollte diese lehrerin ihre kompetenzen noch einmal in diese richtung überschreiten, 
die eltern sich schriftlich bei der schulaufsichtsbehörde beschweren werden.
direktor hat es zur kenntnis genommen- lehrerin wurde informiert und so etwas passiert hoffendlich nie wieder…

himmel …
ich habe jetzt eben noch kommentare gesehen, da stehen einem ja die haare vor schreck hoch, ich glaube ich bin hier total falsch verstanden worden.
es geht nicht um einen dauer-schulschwänzer und auch nicht um einen der egal wann immer zu spät kommt…
zuspät heisst , die bahn verpasst und konnte deshalb nicht an der ersten stunde teilnehmen.
schwänzen heisst in 3 monaten 4 mal ohne wissen der eltern nicht zur schule gegangen.
es handelt sich hier um ein kind mit 3 geschwistern ( 2 ältere geschwister verdienen ihr geld und haben einen beruf gelernt )
die eltern berufstätig , familie stabil…
stinkt nicht, nicht vernachlässigt , nicht kriminell und auch keine asziales verhalten …
einfach nur schlimm was hier hinein interpretiert wurde…

die erinnerung des 11 jährigen mädchens waren richtig.
die lehrerin wollte nur ermitteln ob es möglich ist den bruder zu wecken wenn sie nie verschläft.
wiederspruch hierzu ist aber die frage nach " familiären problemen "…
wenn man diese in die welt hinaus ruft, sind sie wohl kaum noch familiär.

Hallo!

Also dreimal geschwänzt und darüber hinaus noch zu spät gekommen? Wie siehts denn so mit den Leistungen aus, ausgezeichneter Schüler oder doch eher schwierig?

Weil es ja ein Rechtsforum ist, schließe ich jetzt den Kreis wieder zum Recht. Ob jetzt sowas gesetzeskonform ist oder nicht, kann ich nicht sagen, da fehlen mir die Kenntnisse.

Aber weil du von der Privatsphäre gesprochen hast, kann ich es auf Ebene des Grundrechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens beantworten:
Ein solch ein Sachverhalt ist ein ausreichender Grund für einen Eingriff in die Privatsphäre, denn der Schutz der Minderjährigen ist ein legitimes öffentliches Interesse des Staates, das einen Eingriff rechtfertigt. Es ist bei dem Ausgangssachverhalt daher zumindest grundsätzlich legitim, dass ein staatliches Organ die Familienverhältnisse mit entsprechend geeigneten Mitteln abklärt.

Auf Basis der Kinderrechtskonvention (die jetzt nicht unbedingt verfassungsgesetzlich gewährleistete Grundrechte verleiht, aber völkerrechtlich bindend ist) könnte man ab einer gewissen Intensität des Verdachtes auch dazu kommen, dass der Staat sogar verpflichtet ist entsprechend nachzuforschen.

Gruß
Tom

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