Hallöle an Alle,
Ich bin schon seit Juni 1993 ausgebildete Bauzeichnerin, FB Hochbau, seither ununterbrochen in meinem Beruf tätig und liebe es mein fachtechnisches Wissen jeden Tag ein wenig zu erweitern.
Nun habe ich in der Rubrik „Behörden und Recht“ gelesen, dass man sich als Bauzeichner/in evtl. mit genügend Berufserfahrung und -jahre einer Prüfung unterziehen und damit irgendwann den Architektentitel erlangen kann.
Im Internet fand ich dazu unter http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/00031-na…
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(1) In die Architektenliste wird auf Antrag eingetragen, wer
- in Niedersachsen einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung hat oder seinen Beruf ausübt ganz oder teilweise in Niedersachsen und
- befähigt ist, die Berufsaufgaben nach § 3 Abs. 1 in der jeweiligen Fachrichtung zu erfüllen.
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(7) Die Befähigung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 besitzt auch, wer eine entsprechende mindestens sieben-jährige berufspraktische Tätigkeit unter Aufsicht einer Architektin oder eines Architekten oder eines Architekturbüros der Fachrichtung, für die die Eintragung begehrt wird, ausgeübt hat und den Erwerb der entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten durch Vorlage eigener Arbeiten und von Unterlagen entsprechend Absatz 5 Satz 3 sowie durch eine Leistungsprüfung nachweist, die in ihren Anforderungen mindestens den Anforderungen an den Abschluss einer Fachhochschulausbildung entspricht.
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Mich würde es daher brennend interessieren: wo kann man sich denn dazu noch ein paar konkrete Infos mehr dazu herholen? Von der jeweiligen Architektenkammer? Oder von der Industrie- und Handelskammer? Oder noch woanders her?
Bin für jede Antwort dankbar,
wölfin
