Hallo Ihr Experten des Mietrechts,
angenommene Lage, jemand vermietet sein 1-Zimmer-Appartement zum 1. November an eine junge Dame, die Stütze bezieht. Bereits im November wird die Miete erst auf Nachfragen und Drängen Mitte des Monats gezahlt, die Kaution wird überhaupt nicht bezahlt.
Im Dezember wird die Miete ebenfalls sehr spät bezahlt. Die Januar-Miete wird überhaupt nicht gezahlt, die Februar-Miete natürlich auch nicht, von der Kaution ganz zu schweigen. Von den Nachbarn erfährt der Vermieter, dass die Mieterin entgegen der schriftlichen Vereinbarung Haustiere (2 Katzen) hält.
Die Mieterin reagiert weder auf Schreiben, Telefonanrufe, Klingeln, Klopfen etc. Einschreiben (Kündigung) mit Rückschein werden nicht abgeholt.
Was kann der Vermieter tun, wie wird er diese Mieterin wieder los?
warum? im falle einer zwangsräumung würde die mieterin tatsächlich erstmal auf der straße sitzen bzw. in einem obdachlosenheim untergebracht.
es muß sich m.e. schon um einen extremen härtefall handeln, wenn die räumungsklage nicht zum erfolg führt (behinderte alleinerziehende mutter mit kleinem kind oder sowas). dann ist die frage, ob nicht das sozialamt für die miete aufkommen würde/müßte.
Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, dass das Ordnungsamt wegen drohender Obdachlosigkeit die Wohnung quasi beschlagnahmt und die bisherige Mieterin dort einweist. Das hätte für den Vermieter immerhin den Vorteil, dass wieder Geld flösse.
Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, dass das Ordnungsamt
wegen drohender Obdachlosigkeit die Wohnung quasi
beschlagnahmt und die bisherige Mieterin dort einweist.
ehrlich? Müsste da nicht das Ordnungsamt nachweisen, dass keine andere Unterkunft zur Verfügung steht - nichtmal ein Hotel? Ich dachte, vor einer Beschlagnahme müsste schon einiges passieren, ist das gar nicht der Fall?
Gruß
loderunner
Hallo Ihr Experten des Mietrechts,
angenommene Lage, jemand vermietet sein 1-Zimmer-Appartement
zum 1. November an eine junge Dame, die Stütze bezieht.
Hallo,
die ganze Sache mal beim zuständigen ARGE-Sachbearbeiter vorbringen,
die junge Dame verwendet nämlich die Sozialleistungen nicht wie sie soll.
Grüße
dragonkidd
meine Antwort bezog sich weniger auf die Rechtslage. Ich wollte damit darauf hinweisen, dass ich den Eindruck habe, dass dem VM hier irgendwie die Entschlossenheit fehlt.
Gem. § 22 Abs. 4 SGB II sind die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten direkt an die Drittzahlungsempfänger (Vermieter, Energielieferanten etc.) zu zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Leistungsberechtigten nicht sichergestellt ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn Rückstände auf-gelaufen sind oder aus sonstigen Gründen als wahrscheinlich anzusehen ist, dass der Leistungsberechtigte seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. In diesen Fällen ist keine Zustimmung des Leistungsberechtigten erforderlich.
Ansonsten wird empfohlen, den Antragsteller bei der Antragsaufnahme auf die Möglichkeit einer Direktüberweisung von Miete und Nebenkosten hinzuweisen.
Zwischenbericht, es wird immer schlimmer!
Hier ein kurzer Zwischenbericht:
Meine fristlose Kündigung (Einschreiben mit Rückantwort) habe ich inzwischen jungfräulich ungeöffnet von der Post zurück erhalten, weil die Mieterin sie nicht abgeholt hat.
Gestern ging auf meinem Konto eine Mietzahlung ein (ob für Januar oder Februar kann ich mir wohl aussuchen).
Mit dieser Zahlung ist nach meinem Kenntnisstand aber die fristlose Kündigung null und nichtig oder? Reicht die nicht gezahlte Kaution und die nicht genehmigte Tierhaltung auch aus?
Der zuständige Sachbearbeiter bei der ARGE teilte mir telefonisch mit, er dürfe die Mietzahlung direkt auf mein Konto nur dann vornehmen, wenn die „Kundin“ damit einverstanden wäre … Hallloooo? Habe daraufhin eine schriftliche Beschwerde bei der ARGE eingereicht.
Wenn ich an der Haustür klingele, um mit ihr Kontakt aufzunehmen, öffnet sie nicht Tür und grinst mich frech aus dem Fenster an.
Ich
wollte damit darauf hinweisen, dass ich den Eindruck habe,
dass dem VM hier irgendwie die Entschlossenheit fehlt.
Aha,
was hätte man denn noch tun können, außer fristloser Kündigung, Kontaktaufnahme zur ARGE, Telefonanrufe, SMS, Briefe unter Zeugen in Briefkasten bzw. unter die Tür schieben?
Da das ja Deiner Meinung nach nicht genug Entschlossenheit demonstriert, bitte ich doch um ein paar konstruktive Vorschläge.
was hätte man denn noch tun können, außer fristloser
Kündigung,
Yeah, sehr gut!
Kontaktaufnahme zur ARGE, Telefonanrufe, SMS,
Briefe unter Zeugen in Briefkasten bzw. unter die Tür
schieben?
Da das ja Deiner Meinung nach nicht genug Entschlossenheit
demonstriert, bitte ich doch um ein paar konstruktive
Vorschläge.
Wenn man immer wieder anruft, SMS schreibt etc. demonstriert man damit der gegenseite, dass die einem weiter auf der Nase rumtanzen kann.In solchen Sachen muss man eine ganz klare Linie fahren, dh zusammen mit der Kündigung die Räumungsklage einreichen, sofort nach Rechtskraft des Urteils den Gerichtsvollzieher samt Spedition beauftragen.Das kostet eine Menge Geld, aber danach ist die Wohnung leer. Oder die Mieterin kriegt den Arsch hoch und beantragt, dass die Stadtverwaltung ihre Schulden übernimmt.
Wenn man immer wieder anruft, SMS schreibt etc. demonstriert
man damit der gegenseite, dass die einem weiter auf der Nase
rumtanzen kann.
Wenn ich die Mieterin wäre, würde ich mich aber äußerst unwohl und mich von dem Vermieter „belästigt“ fühlen, wenn dieser seine ständige Präsens demonstriert und mir eine andere Bleibe suchen.
In solchen Sachen muss man eine ganz klare
Linie fahren, dh zusammen mit der Kündigung die Räumungsklage
einreichen, sofort nach Rechtskraft des Urteils den
Gerichtsvollzieher samt Spedition beauftragen.Das kostet eine
Menge Geld, aber danach ist die Wohnung leer. Oder die
Mieterin kriegt den Arsch hoch und beantragt, dass die
Stadtverwaltung ihre Schulden übernimmt.
Da inzwischen eine Mietzahlung eingegangen ist, ist glaube ich, die fristlose Kündigung hinfällig. Vermieter hat nächste Woche einen Termin beim Rechtsanwalt.
m.E. reicht es nicht aus bei 2 MM + Kaution Rückstand nur eine Miete zu zahlen, es müssen die kompletten Außenstände gezahlt werden.
Deshalb Kündigung nochmals per Einwurf-Einschreiben (gilt dann als zugestellt) schreiben und Räumungsklage nachschieben falls nicht gezahlt wird.
Mieter können eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen nur 1 x !!! durch Komplettzahlung abweisen. Kommt es danach wieder zu Rückständen greift die Kündigung, egal ob sie nun zahlen oder nicht.
Zur Räumung ein Tipp: billiger wird es mit der „Berliner Räumung“, das kostet den Vermieter rund 4-500 € und keine Tausende. Da diese Räumung manche RA noch nicht kennen, Urteil aus dem Internet mit zum RA nehmen.
Da inzwischen eine Mietzahlung eingegangen ist, ist glaube
ich, die fristlose Kündigung hinfällig. Vermieter hat nächste
Woche einen Termin beim Rechtsanwalt.
Sehr schön. Hoffentlich hat der Anwalt einen Kalender an der Wand hängen…