Wie wird pause abgezogen?

Ein Heizungsbauer arbeitet Mo-Do 8,5 std Fr 6,75 std darin enthalten sind 15 min Frühstückspause und 30 min Mittagspause. Seine arbeitszeiten sind Mo-Do von 7:30-16:00 uhr Fr von 7:30-14:15 Uhr. Wenn die pause abgezogen wird kommt er auf 7,75 Std mo-Do er bekommt aber nur 7,4 Std gutgeschrieben. Sein chef sagt das das was mit gleitzeiten zu tun hat. Ist das Korrekt? darf er das?

Hallo,

„reale“ Arbeitszeit:
Mo-Do je 8,5 - 0,75 Std. = 7,75 Std.
Fr 6,75 - 0,75 Std = 6 Std.
-> pro Woche 37 Std.

„rechnerische“ Arbeitszeit:
Mo-Fr je 7,4 Std
-> pro Woche 37 Std.

Bei Urlaubstagen wird in ganzen Tagen gerechnet und nicht in „langen“ und „kurzen“ Urlaubstagen.
Will sagen: ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag, egal ob 7,75 Std. Arbeitszeit frei sind oder nur 6 Std.

Es wird halt hüben wie drüben gemittelt.

Grüßle,
Tinchen

er bekommt aber nur 7,4 Std gutgeschrieben.
Sein chef sagt das das was mit gleitzeiten zu tun hat. Ist das
Korrekt? darf er das?

Wie Tinchen vorgerechnet hat, ist dies eine Durchschnittsrechnung.
Dies ist zulässig, wenn der AG diese Rechnung bei allen arbeitszeitrelevanten Buchungen wie zB Urlaub, Krankheit oder sonstige Abwesenheit anwendet.
Ist der AN zB am Freitag krank, muß der Tag ebenfalls mit 7,4 Std. angerechnet werden.
Will der AN am Montag „abfeiern“, muß er auch nur 7,4 Std. „bringen“.

Hätte der Betrieb einen BR, hätte dieser BR bei all diesen Fragen Mitbestimmungsrechte.

ebenfalls grußlos

Mit Sicherheit gibt es in diesem Betrieb eine Gleitzeitregelung.
Diese sollte sich der Arbeitnehmer mal durchlesen.

Gruß Merger

Das genaue Lesen der UP erleichtert die Beantwortung !

Mit Sicherheit gibt es in diesem Betrieb eine
Gleitzeitregelung.

Es war doch klar im UP formuliert, daß es eine feste Arbeitszeit gibt - was übrigens in Handwerksbetrieben durchaus üblich ist. Auch sind Gleitzeitregelungen, so es sie gibt, durchaus nicht in allen (vor allem kleinen) Betrieben ganz oder teilweise dokumentiert.

Diese sollte sich der Arbeitnehmer mal durchlesen.

Noch mehr so tolle Tipps ? Wenn etwas schriftlich vom AG niedergelegt ist, heißt das noch lange nicht, daß es auch rechtmäßig ist. Und darum ging es dem UP.
In Sachen Versicherung bist Du sicherlich ein Ass, bei Arbeitsrecht hast du schon einige Male ganz schön danebengelegen. Sollte Dir vielleicht zu Denken geben.

Gruß Merger

&Tschüß
Wolfgang

2 Like

Hallo Wolfgang,

jetzt ist es mir klar - Du bist mit neuem oder 2. Nick-Namen hier unterwegs.

Mit Sicherheit gibt es in diesem Betrieb eine
Gleitzeitregelung.

Es war doch klar im UP formuliert, daß es eine feste
Arbeitszeit gibt - was übrigens in Handwerksbetrieben durchaus
üblich ist. Auch sind Gleitzeitregelungen, so es sie gibt,
durchaus nicht in allen (vor allem kleinen) Betrieben ganz
oder teilweise dokumentiert.

Diese sollte sich der Arbeitnehmer mal durchlesen.

Noch mehr so tolle Tipps ? Wenn etwas schriftlich vom AG
niedergelegt ist, heißt das noch lange nicht, daß es auch
rechtmäßig ist. Und darum ging es dem UP.
In Sachen Versicherung bist Du sicherlich ein Ass,

Danke!

bei Arbeitsrecht hast du schon einige Male ganz schön
danebengelegen. Sollte Dir vielleicht zu Denken geben.

Jeder liegt einmal daneben - auch Du.

Ich erinnere mich mal an meine frühere Zeit im öffentlichen Dienst.
Da hatten wir auch feste Grund-Arbeitszeiten und dazu auch noch eine Gleitzeitregelung.

Und wenn ich diesen Text lese " Sein chef sagt das das was mit gleitzeiten zu tun hat" könnte man darauf schließen, dass es hier ähnlich ist.

&Tschüß
Wolfgang

Gruß Merger

OT: Namenswechsel

Hallo Wolfgang,

jetzt ist es mir klar - Du bist mit neuem oder 2. Nick-Namen
hier unterwegs.

Ja, war nötig geworden wegen Namensgleichheit (War wohl früher möglich und erst jetzt nach 7 Jahren aufgefallen)
/t/andalusien-ende-september/7305938/12

&Tschüß
Wolfgang