Hallo zusammen,
das AV einer Person endet zum 28.02.
Die Person lässt sich sechs Urlaubstage auszahlen. Zurzeit steht noch nicht fest, in welcher Höhe die Barabgeltung des Urlaubs vorgenommen wird.
Inwieweit und in welcher Höhe wird diese Urlaubsabgeltung bei der AlG I-Berechnung ab 01.03. angerechnet?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Ja - in Form von Tagen.
Hi!
Inwieweit und in welcher Höhe wird diese Urlaubsabgeltung bei der Alg-I-Berechnung ab 01.03. angerechnet?
Bitte um Eure Antworten.
Die Antwort findet sich in § 143 (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143.html): „Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.“
Heißt: Wenn man ein Urlaubsanspruch von z. B. 4 Tagen ausgezahlt bekommt, ruht der Alg-Anspruch für diese 4 Tage. (Hier: Ende AV = 28.02.09; Beginn Alg = 01.03.09 ⇒ Alg-Anspruch ruht vom 01. – 04.03.09)
Gruß
Liza