Hallo zusammen,
jemand (Alter 69 Jahre) wohnt in einer 1-Zi.-Eigentumswohnung.
Das Einkommen setzt sich aus einer Rente in Höhe von 167,00€ sowie einer Mieteinnahme in Höhe von 480,00€ zusammen. Wenn man die Kosten für die selbst genutzte und die vermietete Wohnung vom Einkommen abzieht, bleibt nicht mehr viel zum Leben.
Hat man bei diesen Eigentumsverhältnissen (eigen genutzte und vermietete Wohnung) noch Anspruch auf Grundsicherung im Alter? Wie wird die vermietete Wohnung berücksichtigt? Muss diese verkauft werden oder wird die Miete als Einkommen berücksichtigt?
Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Hallo,
wie kann man bloß überhaupt auf solch eine Frage kommen?
Natürlich gibt es da keine Grundsicherung, das wäre ja eine himmelsschreiende Ungerechtigkeit!
Die vermietete Wohnung muss verkauft werden, das Vermögen aufgebraucht (nicht verschenkt!) werden, dann kann man den Antrag stellen.
Gibt aber noch viele andere Möglichkeiten, z.B. die eigene Wohnung gegen lebenslange Rente und Wohnrecht verkaufen etc.
Also bei den Vermögensverhältnissen muss derjenige nun wirklich nicht am Hungertuch nagen…
Gruß
Guten Tag,
danke für den Beitrag. Leider ist das zur Verfügung stehende Einkommen trotz der Vermögenswerte Brutto nur 667,00 EUR, nach Abzug der Kosten bleiben da nicht mehr als 400,00 EUR Netto. Grundsicherung bei Vermögenswerten halte ich nicht für ungerecht. Die Person hat Ihr ganzen Leben gespart und auf vieles verzichtet (kein Auto und keine Urlaubsreisen). Wenn die Vermögenswerte verkauft werden, reicht die Summe für 3 bis 4 Jahre, danach hätte man wohl Anspruch auf die volle Grundsicherung (vielleicht noch 20 weiter Jahre). Das macht für mich keinen Sinn.
Hi!
Grundsicherung bei Vermögenswerten halte ich nicht für ungerecht. Die Person hat ihr ganzes Leben gespart und auf vieles verzichtet (kein Auto und keine Urlaubsreisen).
Wenn die Vermögenswerte verkauft werden, reicht die Summe für 3 bis 4 Jahre,
Das mag jetzt hart für Dich klingen (und ich will nicht abstreiten, dass das subjektiv vielleicht wirklich hart ist). Dies sind aber keine Gründe, dass man sich drei bis vier Jahre von der Allgemeinheit (= der Gemeinschaft der Steuerzahler) finanzieren lässt, in denen man durch ( objektiv zumutbaren (hier: u. a. deshalb, weil nicht in die Obdachlosigkeit führenden)) Verkauf von persönlichem Eigentum für sich selbst sorgen könnte!
Das macht für mich keinen Sinn.
Dann sagt Dir auch vermutlich das Wort „Solidargemeinschaft“ nichts bzw. missverstehst Du dessen Bedeutung?!
Gruß
Jadzia
PS: Dieser Artikel lässt ausdrücklich offen, ob bzw. inwieweit die nicht selbstgenutzte Immobilie tatsächlich verwertet werden muss, da ich mich im SGB nicht gut genug auskenne (auch wenn ich eine Verwertungspflicht hier jedoch für sehr wahrscheinlich halte, da die entsprechenden Grusi-Regelungen sehr ähnlich, wenn nicht sogar identisch mit denen bei Alg II (SGB II) sein dürften; zu den einschlägigen Alg-II-Vermögensregelungen siehe übrigens FAQ:3258)!
Hallo Jadzia,
danke für Deinen Beitrag. Dieser ist sachlich und sehr freundlich Formuliert. Ich habe direkt unter FAQ3258 nachgelesen (ist sehr interessant). Danke VHF