Wieso kein Nummernschild?

Hallo!

Nix gegen Motorradfahrer, aber gestern habe ich auf der Autobahn mal wieder äußerst riskante Manöver zu sehen bekommen.
Rechts überholen auf dem Beschleunigungsstreifen, LKW geschnitten, und dann schön viel zu schnell in den Blitzer gefahren.
Klasse, denkt man sich, da lernt er vielleicht mal draus, da ich keine Lust habe zum Teil schuldig zu sein wenn er im Rollstuhl landet, nur weil der fährt wie ein Henker.

Aber kann das überhaupt geahndet werden?
Wieso müssen Motorradfahrer vorne kein Nummernschild haben? Das ist ja quasi ein Freibrief zum rasen.

LG zuckerle
PS.: Nein, ich will hier niemanden angreifen, ich weiß dass es auch genügend bekloppte Autofahrer gibt. Ich finds eben nur immens gefährlich, vor allem für den Fahrer selbst.

Wieso müssen Motorradfahrer vorne kein Nummernschild haben?
Das ist ja quasi ein Freibrief zum rasen.

Ohje! Schon wieder eine Grundsatzdiskussion :wink:
Mal davon abgesehen, das es sowas schon mal gegeben hat, eine knappe Antwort:
Das ist eben so!

Gegenfraqge:
Es gibt Länder, in denen auch für PKWs vorne oder für manche motorisierte Zweiräder überhaupt kein Nummernschild vorschriftig ist. Haben die auch einen Freibrief zum Rasen?

Wieso müssen Motorradfahrer vorne kein Nummernschild haben?

Nein, das soll eigentlich keine werden, ich würde es nur gerne wissen.

Das ist eben so

Hilft mir auch nicht weiter, danke! :wink:

Gegenfraqge:
Es gibt Länder, in denen auch für PKWs vorne oder für manche
motorisierte Zweiräder überhaupt kein Nummernschild
vorschriftig ist. Haben die auch einen Freibrief zum Rasen?

Find ich genauso wenig gut. Mir gehts aber um hier und nicht um irgendein anderes Land.

Wie ich extra deutlich geschrieben habe, habe ich niemanden angreifen wollen!
Ich würds nur gerne wissen…

Ich würds nur gerne wissen…

Weil das in der Fahrzeugzulassungsverordnung §10 Abs.5 so vom Gesetzgeber festgelegt ist.

3.2 FZV §10 Abs.5:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an der Rückseite.

Warum der Gesetzgeber das so festgelegt hat kann ich Dir auch nicht sagen, aber er wird sich schon was dabei gedacht haben, genau so wie bei der Helmpflicht von 4rädrigen offenen Fahrzeugen ohne Anschnallmöglichkeit (Quads sowie alle Oldtimercabriolets vor Baujahr 4/1970 ohne Gurte).
Gesezte muß man nicht verstehen, man muß sie nur befolgen und wenn sie einem nicht passen muß man halt beim Bundesgerichtshof klagen.

Horst

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Moin,

Motorräder haben heute (zu Recht) u. a. deswegen kein Nummernschild vorn, weil das die Aerodynamik sehr stören würde. Natürlich wäre heute ein Schild möglich, dass so klein ist, dass es nicht mehr stört, aber die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam.

Dir zum Trost sei berichtet, dass an häufig durch Mopedfahrer frequentierte Strecken mittlerweile Blitzer vorn und hinten stehen. Andere Strecken werden z. B. komplett für Kradfahrer gesperrt, weil man dem Verhalten mancher (!) Mopedfahrer überdrüssig wurde.

Gruß
ALex

P.S.:Es ist aber in der Tat seltsam, wie gern man als Kradfahrer übersehen wird (und das in einer leuchtend gelben „Fahrschule“- Weste).

Rechts überholen auf dem Beschleunigungsstreifen,

Auf die Gefahr hin, dass mich jeder Fahrlehrer (inklusive meines eigenen) erschlägt. Das darf man doch.

Gruß

ALex

Früher war’s ja so, dass Motorräder vorne auf dem Schutzblech ein Kennzeichen hatten, so in einer Art Hahnenkamm, das war dann jeweils von links und rechts zu sehen.

Irgendwann hats dann der Gesetzgeber (wie schon geschrieben) aus welchem Grund auch immer geändert - wahrscheinlich war damals das Problem, dass man von hinten das Kennzeichen nicht sehen konnte.

Und sicher gabs damals auch „Ärger“-Situationen, in denen Motorradfahrer Fußgänger nassspritzten (fahrt durch eine Pfütze) oder sonstwie nötigten und die Geschädigten dann keine Möglichkeit mehr hatten, das Motorrad zu bestimmen, weil man ja dann meist „hinterher“ schaut.

Von daher dürfte es am sinnvollsten erschienen sein, Motorräder mit einem Kennzeichen HINTEN auszurüsten statt seitlich lesbar.

Und das wurde dann halt so ins Gesetzbuch übernommen.

Ist meine Vermutung diesbezüglich.

Gruß,

sony

Auf die Gefahr hin, dass mich jeder Fahrlehrer (inklusive
meines eigenen) erschlägt. Das darf man doch.

Hi,

darf man nicht.

Und jetzt die Begründung.

Der Beschleunigungsstreifen ist kein Bestandteil der Fahrstreifen der AB, erkenntlich an den dicken Leitlinien. Es darf deshalb rechts von den Leitlinien schneller gefahren werden als links. Damit ist es kein überholen sondern vorbeifahren.

Verbotenes rechtsüberholen wäre es, wenn vom vom Fahrstreifen auf den Beschleunigungsstreifen gewechselt, überholt wird, und dann wieder auf den Fahrstreifen gewechselt würde.

Q-Gruß

Moin moin,

Du hast natürlich recht, nur hab ich durch die Vokabel „überholen“ meinen Fehler provoziert. Man darf also auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren als auf der Autobahn.

Dass jemand auf die Idee kommt, den von Dir im letzten Absatz beschriebenen Vorgang durchzuführen, schreibe ich einfach mal meiner normalen Naivität zu.

Gruß

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verbotenes rechtsüberholen wäre es, wenn vom vom Fahrstreifen
auf den Beschleunigungsstreifen gewechselt, überholt wird, und
dann wieder auf den Fahrstreifen gewechselt würde.

Q-Gruß

Moin moin,

Du hast natürlich recht, nur hab ich durch die Vokabel
„überholen“ meinen Fehler provoziert. Man darf also auf dem
Beschleunigungsstreifen schneller fahren als auf der Autobahn.

Dass jemand auf die Idee kommt, den von Dir im letzten Absatz
beschriebenen Vorgang durchzuführen, schreibe ich einfach mal
meiner normalen Naivität zu.

Gruß

Alex

So wars ja nicht.
Ich war ganz normal auf dem Beschleunigungsstreifen. Er war hinter mir. Dann hat er versucht mich rechts DIREKT auf dem Streifen zu überholen, wir waren also zu zweit nebeneinander auf EINEM Streifen und das ist garantiert nicht erlaubt und zudem noch saugefährlich…
Der Fahrer hatte noch ca einen Meter zwischen mir und den Leitplanken Platz.
Der andere (in dem Fall ich) kann da derbe erschrecken (bin ich auch). Ein ungeübter Fahrer hätte vielleicht auch noch einen Schlenker gemacht, das hätte echt böse enden können. Deswegen ärgert mich sowas ja so.

PS.: Ich meine damit NICHT alle Fahrer. Ich hab selber welche in der Familie…

So wars ja nicht.
Ich war ganz normal auf dem Beschleunigungsstreifen. Er war
hinter mir. Dann hat er versucht mich rechts DIREKT auf dem
Streifen zu überholen, wir waren also zu zweit nebeneinander
auf EINEM Streifen und das ist garantiert nicht erlaubt und
zudem noch saugefährlich…

Hi,

rechts auf dem gleichen Fahrstreifen vorbei darf er nicht, links dürfte er vorbei.

Ein ungeübter Fahrer hätte vielleicht auch noch
einen Schlenker gemacht, das hätte echt böse enden können.

Dann wäre es ein Fall für Darwin gewesen. Natürliche Auslese.

Deswegen ärgert mich sowas ja so.

Schlucks runter, es lohnt sich nicht deswegen einen Kopf zu machen.

Q-Gruß

Hallo Zuckerle,

in Deutschland muss nachgewiesen werden, wer tatsächlich gefahren ist. Daran muss sich der Eigentümer maximal 14 tage erinnern können. Danach droht nicht mal mehr eine 6-monatige Fahrtenbuchschreiberei. Deshalb ist es völlig egal, ob das Motorrad von vorn oder von hinten geblitzt wurde. Solange der Fahrer unter dem Helm nicht eindeutig identifiziert werden kann und der Bußgeldbescheid nicht NACHWEISLICH innerhalb von 14 Tagen zugestellt wurde, ist der gesamte Vorgang nichts als Spaß. Das richtet bei Bedarf dann die Verkehrsrechtschutzversicherung. Der Steuerzahler kommt dann noch für meine Zeit- und Fahrkosten für das Gerichtsverfahren auf.

Gruß
schubtil