Wieso werden immer noch Flüchtlingsbürgen mit Rückforderungen belangt?

Hallo,


„Die Befürchtung, da kommen eine Million Arbeitslose auf uns zu, hat sich nicht bewahrheitet“, sagt Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Nürnberger Forscher gehen davon aus, dass der Flüchtlingszuzug 2018 keinen Effekt auf die Arbeitslosenquote hat, aber die Zahl der Erwerbstätigen um rund 100.000 erhöhen wird.Denn die Unternehmen suchen weiter Personal. Das Ifo-Beschäftigungsbarometer, das die Münchener Konjunkturforscher exklusiv für das Handelsblatt berechnen, ist nach drei Rückgängen in Folge im Mai wieder gestiegen – auf 104,1 Punkte, nach 103,3 Zählern im April. Wesentlicher Treiber für den Anstieg war der Dienstleistungssektor und hier insbesondere die Werber sowie die Hotel- und Gastronomiebranche. Auf dem Bau herrscht Arbeitskräftemangel.

Die Wirtschaft brummt. Arbeitskräfte werden intensiv geschult und in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt.


Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit 2500 Bescheide registriert, mit denen sogenannte Flüchtlingsbürgen zur Kasse gebeten werden sollen.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervorgeht, belaufen sich die Forderungen bundesweit bisher auf rund 21 Millionen Euro. Davon wurden nach Auskunft des Arbeitsministeriums inzwischen rund 670.000 Euro beglichen.In der Antwort heißt es weiter: „Eine Vollstreckung aus diesen Erstattungsbescheiden findet derzeit nicht statt.“ Das Ministerium hatte in einem internen Schriftverkehr zuvor auf noch ausstehende rechtliche Klärungen verwiesen.
„Flüchtlingsbürgen“ sind Menschen, die sich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet haben, die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen. Diese Verpflichtungserklärungen hatten in den Jahren 2015 und 2016 Tausenden geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten. Die genaue Zahl der „Flüchtlingsbürgen“ ist öffentlich nicht bekannt. Springer warf dem für die Visadatei im Ausländerzentralregister zuständigen Innenministerium deshalb „mangelnde Transparenz“ vor.

Warum ist das ein Problem? Die Leute, die eine bekannte Weisheit („Den Bürgen sollst du würgen“) in den Wind geschlagen haben, sollten doch gar nichts zu befürchten haben.
Wie viele der inzwischen in Beschäftigung stehenden Flüchtlinge haben aufgrund ihrer Einkünfte die Schulden der Bürgen selbst abgelöst?
Wie kurz wird die Zeitspanne sein, bis die wenigen noch in Integrationskursen und Ausbildungsverhältnissen stehenden Schutzsuchenden die restlichen Summen beglichen haben ?

Bleibt trotz der optimistisch stimmenden Aussichten der o.a. Konjunkturexperten doch noch ein Bürge auf den Schulden sitzen? Wenn ja, warum?

Gruß
rakete

Der Artikel ist schon veraltet und es hat sich zwischenzeitlich einiges getan:

Flüchtlingsbürgen können auf Einigung hoffen

Nach SWR-Informationen sind sich Bund und Länder jetzt grundsätzlich einig, dass die Bürgen nur bis zur Anerkennung der Flüchtlinge haften sollen: Also in der Regel Wochen oder Monate. Aber nicht jahrelang. Damit dürfte der Staat den Bürgen einen Großteil der Forderungen erlassen und die Kosten selbst übernehmen.

Die Reduktion der verrechneten Zeit bis zur Anerkennung der Flüchtlinge finde ich eigentlich ziemlich fair.

Sehr eigenartige Behandlung.

Was sagt denn die (wahlweise) deutsch/christlich/abendländische/nationale Leitkuh dazu?

Schöne Grüße

MM

Eigenartig, dass du das nicht kennst.
Die abendländische Leitkultur kommt selbstverständlich regelmäßig in der Warnung eines Sprichworts vor einem zu Grunde liegendem Übel zum Ausdruck.

Gruß
rakete

No ja, erfreulicherweise hat sich im Lauf der letzten 500 Jahre auch auf diesem Gebiet einiges getan; zuletzt wurde in diesem Zusammenhang am 23. Mai 1949 u.a. Artikel 102 des Grundgesetzes verkündet.

Das sollte im Lauf von fast siebzig Jahren eigentlich auch die Leitkuh mitgekriegt haben.

Schöne Grüße

MM

Außer natürlich, es handelt sich dabei um ein besonderes Rindvieh :wink:

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Na toll, da hat sich ja sehr viel getan:
Damit dürfte der Staat den Bürgen einen Großteil der Forderungen erlassen und die Kosten selbst übernehmen. Eine endgültige Einigung scheitert derzeit noch an der Aufteilung der Kosten.

Bund und Länder streiten darüber, wer wie viel übernimmt. Bundesweit liegen die Forderungen an die Bürgen laut Bundessozialministerium bei mindestens 21 Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz gibt es in mindestens 62 Fällen Forderungen von ingesamt 770.000 Euro.

Mit welchem Recht wird da der deutsche Steuerzahler in Haftung genommen?
Was hat diese Art von „Lösung“ mit dem Inhalt meiner Frage zu tun (Hochkonjunktur->Vollbeschäftigung->Integration-> Übernahme der Flüchtlinge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse-> Entlastung der Bürgen durch die Flüchtlinge selbst)?

Gruß
rakete

[Beitrag editiert vom www Team]

Dazu fragst du am besten im Rechtsbrett nach.

Du hast in Summe sechs Fragen gestellt von denen drei rhetorisch und zwei unbeantwortbare Scheinfragen sind. Offensichtlich bezog ich mich auf deine letzte Frage bezüglich der Schulden der Bürgen.

[Beitrag editiert vom www Team]

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Wieso findest Du es fair wenn dem einen Bürgen die Schulden erlassen werden und dem anderen nicht?

  1. Das Argument ‚entweder alle oder keiner‘ ist lächerlich
  2. Bürgern werden immer wieder vom Staat Schulden aus den unterschiedlichsten Gründen erlassen
  3. Finde ich es grundsätzlich fair, wenn der Staat die Kosten für anerkannte Flüchtlinge übernimmt
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Bürgen, nicht Bürgern…

In welchen anderen Fällen erläßt denn der Staat Bürgen die Schulden?

Es geht darum dass Leute ins Land gekommen sind die ansonsten kein Visum erhalten hätten - eben weil jemand gebürgt hat. Dann sollte der Bürge doch das Versprechen einlösen und für die Kosten aufkommen und nicht ich als Steuerzahler.

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Wo hab ich „alle oder keiner“ geschrieben?

Ich schrub absichtlich von Bürgern und ein Beispiel wären Steuerschulden.

Echt jetzt? Sag bloß du hast das UP gelesen :smirk:

Finde ich auch, aber eben nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Flüchtling anerkannt wird und damit in die Obhut des Staates gestellt wird. Wenn du das anders siehst, ist das halt so.

Du hast gefragt wieso es fair ist, wenn ‚der eine was kriegt und der andere nicht‘. Was wolltest du denn sonst damit sagen? Was wäre für dich denn fair? Wenn 100% etwas kriegen? Oder 0? Oder 37%?

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Du bringst also völlig andere Sachen (z.B. Steuererlass) mit ein wenn es darum geht Bürgen von ihrer freiwillig eingegangenen Verpflichtung zu befreien.

Fakt ist, es sind Leute im Land die ich mit meinen Steuergeldern durchfüttern muss weil jemand sich bereit erklärt hat für die Versorgung dieser Leute aufzukommen und das jetzt nicht tun muss.

Wenn ich für einen Freund eine Bürgschaft unterschreiben würde und dieser einen Zahlungsausfall erleidet würden sich die Gläubiger an mich wenden - und der Staat würde nicht für mich einspringen. Dass Du so eine Ungerechtigkeit als fair empfindest ist bezeichnend für Dein Weltbild.

P.S.: Wie praktisch, dass Deine Kommentar auf meinem Kommentar vor meinem Kommentar steht…

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Es ging darum, dass es nichts Ungewöhnliches ist, dass der Staat Schulden erlässt. Auch Bürgschaften können unter bestimmten Umständen (z.B. finanzielle Überforderung des Bürgen) ganz oder teilweise erlassen werden.

Das Argument mit den ‚eigenen Steuergeldern‘ ist in etwa so lächerlich wie ‚alle oder keiner‘.

Also nur weil du etwas nicht bekommst, darf es ein anderer auch nicht bekommen? Klingt das in deinen Ohren nicht auch ein wenig kindisch?

Praktisch? Ich habe halt die Antwort auf zwei deiner Kommentare in einem Kommentar zusammengefasst. Würde dich eigentlich nicht daran hindern, auf den Punkt einzugehen, wenn du nur wolltest…

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Du steckst mir schon wieder Worte in den Mund - „Alle oder keiner“ hab ich nie geschrieben. "Eigene Steuergelder " genausowenig.

Wie jeder vernünftige Schuldner erläßt der Staat Schuldnern einen Teil ihrer Schulden wenn absehbar ist dass diese eh niemals beglichen werden können. Ich würde auch so manchen Schuldnern ihre gesamten Schulden erlassen wenn sie mir auch nur einen Cent dafür anbieten würden - weil das genau einem Cent mehr entspricht als das was ich ansonsten an Tilgungen erwarten kann.

Es war aber niemals die Rede davon dass die Bürgen zahlungsunfähig seien - und das bezweifle ich auch denn der Bürge muss solvent sein um die Bürgschaft überhaupt eingehen zu können. Du vergleichst also zwei völlig verschiedene Sachverhalte.

Stimmt. Offenbar lautet deine Maxime ‚wenn ich nichts kriegt, dann keiner‘.

Ach Gottchen…du hast ‚meine Steuergelder‘ geschrieben. Darf man dich hinkünftig nur noch wörtlich zitieren, damit du dich an deine eigenen Aussagen erinnerst?

Ich vergleiche gar nichts. Du hast gefragt, in welchen anderen Fällen Bürgen die Schuld erlassen werden. Ich hab dir ein Beispiel genannt und damit wäre die Sache eigentlich erledigt. Eigentlich…

Dir gefällt diese Entscheidung offensichtlich nicht, weil du persönlich nicht davon profitierst. Da kann dir aber niemand weiterhelfen. Aber sei versichert: Das war weder das erste noch das letzte Mal, wo jemand etwas bekommt und du leer ausgehst. Gewöhn dich dran.

Kurzfassung: Ich fände die Regelung fair, du nicht. Belassen wir es einfach dabei.

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Und mal wieder muss ich Dich daran erinnern dass Du Äpfel mit Birnen verglichen hast.

Im Falle A wird einem Schuldner ein Teil der Schuld erlassen weil er die volle Schuld absehbar nie begleichen können wird.

Im Falle der Flüchtlinge wird den Bürgen die freiwillig eingegangen Verpflichtung erlassen weil - ja warum eigentlich?

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Was hast du an meiner Antwort („Ich vergleiche gar nichts…“) nicht verstanden?

Welche Bank würde das machen? Und dann noch von einem Tag zum anderen.
Gibt es dafür nicht eher die Privat Insolvenz? Das dauert aber Jahre.