Wieviel darf die neue Freundin vom Ex?

Hallo,

wie weit gehen die „Rechte“ der neuen Frau des Ex? Die Kinder leben bei der Mutter, die zwar einen Partner hat, aber nicht mit ihm zusammen lebt. Nun sind die Kinder ca. alle zwei Wochen beim Papa, der mit seiner Freundin zusammen lebt. Es gilt das gemeinsame Sorgerecht. Was meint Ihr? Was und wieviel darf die Freundin?
Die Freundin will unbedingt mit dabei sein, wenn der Junge (10J.) ins Gymnasium eingeschult wird, die Mutter ist dagegen, weil sie es als Elternangelegenheit ansieht.
Was meint ihr dazu?

danke
quem

Hi,

Die Freundin will unbedingt mit dabei sein, wenn der Junge
(10J.) ins Gymnasium eingeschult wird, die Mutter ist dagegen,
weil sie es als Elternangelegenheit ansieht.
Was meint ihr dazu?

Da ein Gymnasium ein öffentlicher Platz ist, wird man der der Freundin wohl nicht verbieten können mitzukommen.

Gruß
Oliver

Richtige Antwort, falsche Begründung
Hi Oliver,

Da ein Gymnasium ein öffentlicher Platz ist, wird man der der
Freundin wohl nicht verbieten können mitzukommen.

IMO zwei Fehler: Eine Schule ist kein „öffentlicher Platz“ per se, sondern ein öffentliches Gabäude mit einem (fest) bestimmten Nutzen. „Rumlungern“ ohne bestimmten Grund darfst Du da nicht. In jedem Fall ist die Einschulung eine private Veranstaltung, auch wenn sie mit der Schule zu tun hat. Oder würdest Du wollen, dass ich bei Deiner Hochzeit mit im Zimmer des Standesbeamten vorbeischaue? Ist nach Deiner Definition ja auch ein „öffentlicher Platz“.
Dennoch denke ich, dass der Vater durchaus die neue Freundin, in Ihrer Eigenschaft als Lebensgefährtin mitnehmen darf. Bei einer Einschulung geht es ja auch darum, dass die Lehrer die jeweils Verantwortlichen kennenlernen. Auch wenn die neue Freundin nicht selbst erziehungsberechtigt ist, wird sie wahrscheinlich dennoch oft die Aufsichts- und Erziehungspflicht vom Vater übertragen bekommen.

Grüße,

Anwar

Hoffentlich nicht! Aufsichts- und Erziehungspflicht hat nur der Vater (und die Mutter), gemeinsames Sorgerecht bedeutet hoffentlich nicht, auch dem jeweiligen Partner so etwas anzutragen! Der Vater lebt mit seiner Freundin in Berlin, die Schule und der Lebensmittelpunkt der Kinder sind in der Nähe von Hamburg. Die Freundin wird also nichts mit der Schule der Kinder zu tun haben, warum sollte sie auch, Vater und Mutter sind quicklebendig und durchaus fähig, das allein zu machen. Bzw. der Vater tut es, aus Entfernungsgründen, eigentlich gar nicht.

quem

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo quem,

ich bin überzeugt, dass die bereits gegebene Antwort richtig ist. Bei annähernd allen Gelegenheiten kann man in Begleitung erscheinen- sicher auch bei der Einschulung. Auch wenn es eine „geschlossene Veranstaltung“ ist, kann man doch schlecht verbieten, die Lebenspartner mitzubringen.

Da das gemeinsame Sorgerecht erteilt wurde, setze ich mal voraus, dass es sich nicht um einen Härtefall handelt, also Frau oder Kind vom Ex geschlagen oder mishandelt wurden. Wenn die beiden gemeinsames Sorgerecht haben, sollte die Mutter sich mit der neuen Freundin auseinandersetzen - das ist sicherlich nicht einfach und ist leichter gesagt als getan; aber da das Kind doch auch Kontakt zu ihr haben wird und der Vater wahrscheinlich auch einen Teil seiner Erziehungsverantwotrtung mit der „Neuen“ teilen wird, sollte die Mutter die Ressentiments, die bestehen, versuchen zu begraben.

Und nochmal- ich weiß, dass das nicht einfach ist, aber es mit „Machtspielchen“ („Du darfst nicht zur Einschulung mitkommen“) auf dem Rücken des Kindes auszutragen, ist keine Option!

Gruß
Ramona

4 Like

.

2 Like

Aber doch!
Hallo,

zunächst mal: Das komplette zitieren eines Artikels ist nicht sinnvoll und müllt nur das Forum zu.

Hoffentlich nicht! Aufsichts- und Erziehungspflicht hat nur
der Vater (und die Mutter), gemeinsames Sorgerecht bedeutet
hoffentlich nicht, auch dem jeweiligen Partner so etwas
anzutragen!

Wie stellst Du Dir denn das vor? Der Vater geht kurz einkaufen und die Freundin hat keine Aufsichtspflicht? Das ist lächerlich und weltfremd. Selbst (mehr oder weniger) fremden Babysittern kann die Aufsichtspflicht kurzzeitig übertragen werden.

Grüße,

Anwar

Hallo

eigentlich sehe ich kein Problem dabei, wenn die „Neue“ da mitkommt. Im Gegenteil
ich finde es sogar gut, das sie sich einbringen will. Immerhin sind die Kinder ja
wohl auch jedes zweite Wochenende im gemeinsamen Haushalt von ihr und dem
Partner. Ich finde es natürlich, das sich da eine Beziehung aufbaut und die Frau
teilhaben will am Leben ihres Freundes, zu dem nun einmal auch die Kinder
gehören.

Ausserdem macht man es den Kindern unnötig schwer, wenn man die „Neue“ nicht
integriert, die Kinder bauen ja auch eine Beziehung zu ihr auf, mögen sie
vieleicht sogar und wenn dann die neue Freundin von einem Familienmitglied nicht
akzeptiert wird könnte das zu einigen Konflikten führen.

Mein Fazit: sie kann und sollte vieleicht mitkommen, wenn die Kinder sie mögen.

LG

Julia

.

das kind ging davon aus, dass der tag so abläuft wie schon bei seiner großen schwester: die eltern sind dabei und der nachmittag wird miteinander verbracht. damals war die freundin auch nicht dabei.

der vater geht einkaufen und lässt die kinder nur dann allein, wenn er das auch verantworten kann, weil sie alt genug sind. so wie die mutter das auch macht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wie weit gehen die „Rechte“ der neuen Frau des Ex? Die Kinder
leben bei der Mutter, die zwar einen Partner hat, aber nicht
mit ihm zusammen lebt. Nun sind die Kinder ca. alle zwei
Wochen beim Papa, der mit seiner Freundin zusammen lebt. Es
gilt das gemeinsame Sorgerecht. Was meint Ihr? Was und wieviel
darf die Freundin?
Die Freundin will unbedingt mit dabei sein, wenn der Junge
(10J.) ins Gymnasium eingeschult wird, die Mutter ist dagegen,
weil sie es als Elternangelegenheit ansieht.
Was meint ihr dazu?

Ich meine dazu, daß das ein typisches Beispiel für peinliches Herumgezicke der Mutter ist.

Der Wunsch der Freundin des Vaters ist imho sogar zu begrüßen, schliesslich integriert sie sich damit in die - wenngleich gespaltene - Familie. Als Lebensgefährtin des Vaters hat sie nämlich durchaus mit den Kindern zu tun, ob das der Mutter gefällt oder nicht, und ich finde es super, wenn sie sich für die Kinder interessiert und Präsenz zeigt. Außerdem steht es imho dem Vater frei, als Begleitung mitzubringen, wen er gerne möchte.

Wenn die Kinder nichts dagegen haben, hat sich die Mutter imho da ganz gepflegt herauszuhalten und ihre persönlichen Ego-Probleme mit sich selbst auszumachen - nicht jeodch die Angelegenheiten der Kinder als Plattform hierfür zu mißbrauchen.

Gruß,

Malte.

Hallo nochmal,

der vater geht einkaufen und lässt die kinder nur dann allein,
wenn er das auch verantworten kann, weil sie alt genug sind.
so wie die mutter das auch macht.

So langsam ergibt sich bei mir ein Bild, warum der Vater jetzt eine „böse“ neue Flamme hat. Bist Du immer so rechthaberisch und beratungsresistent (Zitierhinweis)?
Da gute Worte wohl vergeben sind, nur so viel:
Es ist völlig normal und legitim seine Kinder kurz (oder auch etwas länger) in die Obhut von bekannten, vertrauenswürdigen Personen zu geben. Oder würdest Du Deine Kinder nicht kurz bei einer guten Freundin lassen…?

Grüße,

Anwar

5 Like

Gute Worte…soso. Im Übrigen geht es darum, ob die Freundin ein Recht hat dabei zu sein, oder ob es vielleicht auch um die Befindlichkeit der Mutter geht. Es ging nicht um das in Obhut geben der Kinder.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja aber die Frage ist doch: würde das Kind die neue Freundin gerne dabeihaben?
Wenn ja kommt sie mit.

LG

Julia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 Like

Zusatzfrage
nach diesen Postings frage ich mich, ob einer von den Antwortenden in einer vergleichbaren Situation ist. Für Aufklärung wär ich dankbar…

quem

Wie soll ein Kind das beantworten?
…sagt es: ich hätte lieber nur Mama und Papa, hat es Angst der Freundin weh zu tun. Sagt es, es hätte sie gern dabei, hat es Angst die Mutter zu verletzen. Ganz so einfach ist es mit Trennungskindern nicht unbedingt…
quem

…und wenn auch diese Freundin wieder verschwindet, weil der Papa sich trennt, so wie die davor und die davor?

…und meinst du das ernst, die „peinlich herumzickende“ mutter soll sich ganz gepflegt heraushalten, aber die freundin hat ein recht zur einschulung des kindes zu erscheinen, nur weil sie lust darauf hat?

…sagt es: ich hätte lieber nur Mama und Papa, hat es Angst
der Freundin weh zu tun. Sagt es, es hätte sie gern dabei, hat
es Angst die Mutter zu verletzen. Ganz so einfach ist es mit
Trennungskindern nicht unbedingt…
quem

Ja eben, deswegen bin ich ja der Meinung, das sie einfach mitkommt. Wenn das Kind
schon Angst haben muss, die Mama zu verletzen, blos weil es die neue Frau in
Papas leben mag, dann ist einiges schief gelaufen.

LG

Julia

4 Like

Ja eben, deswegen bin ich ja der Meinung, das sie einfach
mitkommt. Wenn das Kind
schon Angst haben muss, die Mama zu verletzen, blos weil es
die neue Frau in
Papas leben mag, dann ist einiges schief gelaufen.

LG

Julia

die freundin darf also mitkommen, wenn sie will, die mutter darf aber nicht sagen, bitte erscheine zur einschulung meines kindes nicht, hab ich dich da richtig verstanden?

Hallo,

wie weit gehen die „Rechte“ der neuen Frau des Ex?

Die Freundin will unbedingt mit dabei sein, wenn der Junge
(10J.) ins Gymnasium eingeschult wird, die Mutter ist dagegen,
weil sie es als Elternangelegenheit ansieht.
Was meint ihr dazu?

danke
quem

Hallo quem,

zunächst möchte ich herausfinden, ob ich dich richtig verstanden habe.
Du lebst mit deinen Kindern in der Nähe von Hamburg, wo die Kinder auch Schulen besuchen. Jedes zweite WE besuchen die Kinder den Vater, der in Berlin mit einer neuen Partnerin zusammenlebt.

Wenn das bis hierhin richtig ist sehe ich keinen zwingenden Grund für die Teilnahme der neuen Partnerin des Vaters an der Einschulungsfeier eures Sohnes. In einem deiner Postings schreibst du, dass der Vater sich in die Aufgaben, die sich durch den Schulbesuch seiner Kinder ergeben nicht sehr einbringt. Das wird durch die unterschiedlichen Wohnorte sicherlich nicht grade vereinfacht. Es wäre sicherlich möglich (zumindest in reduzierter Form) ist aber eben nicht so.

Nun fände ich es für eure Kinder am günstigsten wenn alle Beteiligten es ermöglichten, aus dem was ist , das beste zu machen. Nach deinen bisherigen Schilderungen bedeutet das für mein Verständnis, dass der Vater versucht „repräsentative“ Verpflichtungen, Anwesenheit bei Schulveranstaltungen und, wie eben jetzt, die Einschulungsfeier wahrzunehmen. Die Einschulungsfeier eines Kindes ist zweifellos Sache der Eltern. Soviel zu den Formalien.

Für das Wohlergehen deiner Kinder wäre es nach meinem Dafürhalten am günstigsten wenn es allen erwachsenen Beteiligten gelänge, ein gemeinsames Verständnis für die jeweiligen „Funktionen“ und die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten zu entwickeln. Das werdet ihr in den kommenden Jahren noch oft brauchen. Heute ist es die Einschulungsfeier, morgen die Frage bis wann welches Kind aufbleiben darf und in nur wenigen Jahren wird es die Frage sein, bis wann und wohin welches Kind während der Berlin-Wochenenden gehen darf.

Allein aus diesen Gründen empfehle ich euch sehr, da möglichst rasch und möglichst umfassend Klarheit zu erarbeiten. Man kann sich für solche Klärungen auch beratende Hilfe holen, falls man durch die (möglicherweise konfliktreich gewesene?) Vergangenheit noch zu belastet ist um zu erkennen wann es wirklich um unterschiedliche Sichtweisen eines Problems geht, und wo unbewältigte Vergangenheit ihr Haupt erhebt um die Dinge zu komplizieren. Solche Beratungen bleiben auch sehr an dem Punkt, den es zu klären gilt und ufern nicht aus in grundsätzliche Auseinandersetzungen.

Ich wünsche euch und euren Kindern sehr, dass ihr einen Weg findet, einen „kleinsten gemeinsamen Nenner“, einen Konsens, zu finden. Denn gelingt euch das nicht, werden es eure Kinder sein, die am meisten darunter leiden werden.

Ich wünsche dir sehr, dass du die Souveränität findest, die es dir ermöglichen würde zu sagen: „Dies ist ein wichtiger Tag für meinen Sohn. Daher hat er das Recht die drei Personen, die in den nächsten Jahren seine wichtigsten Bezugspersonen sein werden, dabei zu haben, wenn er das wünscht. Ich bin mir meiner guten Beziehung zu ihm sicher genug, ihm zu vermitteln, dass er auch andere Menschen als für sich wichtig finden darf, andere Menschen gern haben darf, und dies auch zum Ausdruck bringen darf, z.B. durch eine Einladung zu seiner Einschulungsfeier. Er muss nicht befürchten, dass mich diese völlig natürliche Tatsache, die in seinem Leben mehr und mehr Raum einnehmen wird, mich kränken oder verletzten wird. Da er erst zehn Jahre alt ist, aber über die kinderüblichen hochsensiblen Antennen für Spannungen und unausgesprochene Konflikte verfügt, ist es meine Aufgabe ihm ein wenig von der Last, die die Erwachsenen um ihn herum, ihm in der letzten Zeit auferlegt haben wieder abzunehmen. Ich werde ihm sagen, dass es OK ist, wenn er die Partnerin seines Vaters an diesem Tag, den wir genauso gestalten werden, wie den seiner Schwester, dabei haben möchte.“

Ich wünsche deinen Kindern, dass es für die Erwachsenen keine Hürde darstellt, sich für ein genau umrissendes Problem beratende Hilfe zu holen, um es besser und schneller zu lösen.

Herzliche Grüße
Renate