Wieviel darf ein Kostenvoranschlag abweichen?

Hallo liebe Experten!
Wir wollen in unserem Haus neue Fenster einbauen lassen und haben uns mehrere Kostenvoranschläge eingeholt. Danach haben wir uns für eine Firma entschieden. Jetzt bei Halbfertigstellung der Fenstereinbauten wird gesagt, daß der Kostenvoranschlag nach oben hin abweichen kann. Meine Frage lautet nun, um wieviel nach oben darf denn so ein Kostenvoranschlag abweichen? Danke für ihre Hilfe.

Hallo Brattig,

dazu kann ich leider keine rechtsgültigen Angaben machen.

Viele Grüße
Maik

Frechheit, unseriös die gesetzlichen 10% mit einzurechnen!!!
Oder wurden beim Einbau unvorhersehbare Sachen angemeldet.
Mich ärgern solche Genossen.
Gruß Claas

dies ist eine rechtliche frage. die kann ich nicht beantworten, sorry!

Hallo,

dazu kann ich leider nichts sagen. Glaube auch nicht, dass es dafür eine Pauschal-Regelung gibt.

Kommt wahrscheinlich auf den Vertrag an und auf den Grund der Erhöhung.

Üblich sind eigentlich „Festpreise“ - zumindest in unserer Gegend.

Gruß

Hallo
das kommt auf die Formulierung des Angebotes an.
Ist ein fixer Endpreis fixiert, bestehend aus den einzelnen Fensterpositionen und einer Montage, darf überhaupt nicht erhöht werden.
Ist bei der Montage oder bei sonstigen Positionen des Angebotes eine schwammige oder ungenaue Angabe gemacht worden, akzeptieren die Gerichte mittlerweile zwischen 5 und 10 % Abweichung.
Achtung: Wenn aber während der Montage, beispielsweise bei der Demontage alter Fenster z. B. lose Steine, fehlende Isolierung o. ä. festgestellt wird, und daraus resultierende Mehrarbeit dem Kunden mitgeteilt wird, darf die Endrechnung um diese Mehrkosten höher ausfallen.

Viele Grüße
Michael

Hallo,

aus welchem Grund sind denn nun die Fenster teurer, mit
welcher Begründung ?

Ist der Auftrag denn schriftlich erteilt worden ?

Mfg
Marco Seitz

Hallo,

das ist in der VOB genau geregelt.
Ich glaube max. 20 %, bin mir aber nicht ganz sicher.

Ich würde dem Fensterbauer gegeüber einfach mal erwähnen, das es ja die VOB gibt die das regelt.
Dann merkt er zumindestens schon mal gleich das er dir nichts vom „Pferd“ erzählen kann.

Grüße

hi, die Frage ist so nicht zu beantworten. Entscheidend ist die Qualität des Angebotes bzw. der exakte Vergleich durch den AG. Und da liegt das größte Problem…

Hallo,generell sind die Preise freibleibend,so sollte es im Angebot vermerkt sein,da die Hersteller und Zulieferer immer für eine Preiserhöhung sorgen.Wenn
unvorhersehbare Ereignisse beim Ein-bzw.Ausbau eintreten kann man ca.10% Aufschlag geben.Eine Begründung sollte jedoch vorliegen.

In Österreich geht man von 10 % aus, wenn nicht anderes vereinbart wurde (Fixpreis oder individuell vereinbarte Grenzen) bzw. im Laufe der Realisierung nicht erkennbare Mehraufwände zu tage treten.

Das kann sein. Dazu gibt es aber soviele (Ausnahme)Regelungen, dass ich - in Ermangelung weiterer Infos - den Besuch beim Rechtsanwalt empfehle. Ist etwas Unvorhergeshenes eingetreten, waren Angaben (vom Käufer) falsch, erhöht sich nur der Einhietenpreis, usw.

Hallo Brattig!

Haben Sie einen Vertrag nach VOB? Dann darf er nur um 5% abweichen, sofern nicht „wichtige Gründe“ vorliegen.

Haben Sie die Leistungsverzeichnisse für den Vergleich selbst geschrieben? Dann kann der Unternehmer für jeden Umstand, der nicht präzise oder falsch beschrieben ist, nach beliebigem Ermessen abweichen, sofern es im LV, bzw. Angebot keine Position gibt, die Sonderarbeiten oder Zeitleistungen definiert.

Haben Sie Unternehmer zur Erstellung der Angebote zum Aufmaß vor Ort gebeten? Dann sollten Sie auf Preiseinhaltung bestehen, es sei denn, dass bauseits Umstände die Arbeit erschweren, die nicht durch eine intensive Besichtigung zu erkennen waren.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

DLeider bin ich erst jetzt wieder erreichbar…folgendes:
Es wäre wichtig zu wissen Altbau oder Neubau… ich gehe mal von einem Altbau aus…

Nun wäre es wichtig zu wissen, was in dem Angebot drinsteht… eine Abweichung nach oben gibt es beispeislweise bei uns nur wegen Zusatzarbeiten, Rolloreparatur oder ähnliches.
Ansonsten läßt sich eine Fenstersanierung zeimlich genau berechnen. Warum will die Fensterfirma denn eine Abweichung nach oben. Ht Sie nicht nach Stückzahl angeboten… oder div. Arbeiten nur geschätzt?

Ohne ein Duplikat des Angebotes kann ich da wenig dazu sagen, aber ihr könnt mir gerne ein Duplikat senden, dann kann ic heuch sagen, welceh Abweichung zulässig ist und welche nicht.

mfg thomas