Alle, jedenfalls fast alle, Zölibat bedeutet Ehelosigkeit,
Es ist hier zu unterscheiden zwischen dem sog. Enthaltsamkeitszölibat und dem Ehelosigkeitszölibat. Ersteres hat ein sehr hohes Alter; seine frühe Existenz ist belegt durch Kanon 33 der Beschlüsse der Synode von Elvira (Datum unbekannt, zwischen 300 und 325, wahrscheinlich 305 / 306). Die Beschlüsse sollten der Wiederherstellung der Disziplin gelten, die durch die staatliche Verfolgung gelitten hatte - man kann also davon ausgehen, dass das Enthaltsamkeitszölibat ein noch höheres Alter hat:
„Man stimmt in dem vollkommenen Verbot überein, dass für Bischöfe, Priester, Diakone, das heisst für alle Kleriker, die im Altardienst stehen, gilt, dass sie sich ihrer Ehefrauen enthalten und keine Kinder zeugen; wer aber solches getan hat, soll aus dem Klerikerstande ausgeschlossen werden.“
Die Kanones sind in historischer Hinsicht äußerst interessant, hier eine englischsprchige Seite:
http://faculty.cua.edu/pennington/Canon%20Law/Elvira…
Zu dieser Zeit handelte es sich bei den Klerikern häufig um ‚Spätberufene‘ - man war noch mitten in der Missionierung und musste wohl auch häufig Apostaten (bedingt durch die staatliche Verfolgung) ersetzen. Die Umwandlung des Enthaltsamkeitszölibats in ein Ehelosigkeitszölibat setzte im Wesentlichen im 11. Jahrhundert ein und wurde gegen erhebliche Widerstände im 2. Laterankonzil 1139 endgültig durchgesetzt. Die einschlägige Bestimmung findet sich in Kanon 277 des CIC (Corpus Iuris Canonici):
"§ 1. Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.
§ 2. Die Kleriker haben sich mit der gebotenen Klugheit gegenüber Personen zu verhalten, mit denen umzugehen die Pflicht zur Bewahrung der Enthaltsamkeit in Gefahr bringen oder bei den Gläubigen Anstoß erregen könnte.
§ 3. Dem Diözesanbischof steht es zu, darüber eingehendere Normen zu erlassen und über die Befolgung dieser Pflicht in einzelnen Fällen zu urteilen."
(Vgl. http://www.clerus.org/clerus/seed/cn_clerus.h_centro…)
es soll ja einige wenige verheiratete Priester geben.
Der Zölibat hat keine eindeutige Grundlage in der Bibel. Er ist daher auch kein Dogma, sondern eine kircheninterne Disziplinarvorschrift, ein ‚Kirchengesetz‘ mit begrenztem Gültigkeitsbereich.
Das Ehelosigkeitszölibat gilt in den uniierten Kirchen (die bekanntlich auch zur katholoschen Kirche gehören) nur für Bischöfe. Außerdem gibt es die Möglichkeit des Dispenses (Kanon 1049 des CIC). Es versteht sich, dass bei Erteilung eines Dispenses die Einhaltung des Enthaltsamkeitszölibates erwartet wird.
Freundliche Grüße,
Ralf