Hallo
Hat von Euch eigentlich schon jemand einen exakten Wortlaut über das neue Winterreifengesetz bekommen können?
Wie siehts aus mit Motorrädern?
Horst
Hallo
Hat von Euch eigentlich schon jemand einen exakten Wortlaut über das neue Winterreifengesetz bekommen können?
Wie siehts aus mit Motorrädern?
Horst
Hallo,
Hat von Euch eigentlich schon jemand einen exakten Wortlaut
über das neue Winterreifengesetz bekommen können?Wie siehts aus mit Motorrädern?
Jader ist verpflichtet mit angemessenem Schuhwerk unterwegs zu sein, egal wieviel Reifen das Fahrzeug hat. Bedeutet für Motorräder, dass du dich am Besten mal dahin wendest:
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modules/reifenlist…
Alle anderen stellen Ihr Motorrad bei weißen Straßen sowieso in die trockene Garage. Denen ist das sowieso wurst.
222kpl
Hat von Euch eigentlich schon jemand einen exakten Wortlaut
über das neue Winterreifengesetz bekommen können?
Hi,
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5 1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2 2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html
Wie siehts aus mit Motorrädern?
Die brauchen auch Winterreifen.
( Meine Moppeds bekommen keine Winterschuhe. )
Q-Gruß
Hallo!
Wir wissen nun, dass die WR-Pflicht auch für Motorräder gilt. Gibt es denn Winterreifen für meine 1000er Thunderace…?
Ich persönlich setze mich bei Schnee und Eis schon seit 20 Jahren nciht mehr aufs Bike, aber gerade die Ural-Beiwagentreiber werden wohl auch im Winter fahren. Bleibt nur die Frage, ob die russischen Stollenreifen als WR akzeptiert sind…
M.
Siehe diesen Link --> http://www.fredis-garage.de/2010-11-28/58-Winterreif…
Motorräder haben keine Winterreifenpflicht weil sie bauertbedingt nicht mehr als 2 Räder haben … für Details einfach dem Link folgen.
Da sieht mans mal wieder. Man kann die einfachsten Sachen so verpacken, daß es keine Sau mehr versteht…
moin
das ist nicht richtig-ein winterreifen ist für jedes kennzeichnungspflichtige fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.egal ob auto oder mofa
siehe neusten adac bericht-da steht’s genau beschrieben.
natürlich gibt es nicht für alle zweiräder winterreifen,aber für fast alle roller und einige motorräder.
Wenn die Winterreifenpflicht kommt, dann für alle, auch für Zweiräder mit Motor. Ausnahmen gibt es dabei keine.
Motorräder müssen verkehrstüchtig sein, egal bei welchem Wetter. Das gilt auch für die Bereifung und die aktuelle Diskussion über eine Winterreifenpflicht. Deshalb müssen Zweiräder, ganz gleich mit welcher Hubraumklasse, jeder Wetterbedingung angepasst sein.
in der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse angepasst werden müsse, wozu auch die geeignete Bereifung zählt. Das Wort Winterreifen taucht im Gesetzestext jedoch nicht auf. Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den zukünftigen Wortlaut des §2, Abs. 3a der StVO soll lauten: „Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).“
Da unter Kraftfahrzeuge alle Typen fallen, gilt die neue Regel auch für Zweiräder mit Motorantrieb. Allerdings nicht für den Winter generell, sondern nur bei winterlichen Bedingungen. Wer deshalb im Winter bei Sonnenschein und trockener Straße mit Sommerreifen auf Tour geht, braucht keine Strafe zu befürchten.
soviel zu thema winterreifen- total pervers