Wir verweigern die Zahlung der Mietkaution erst nach Mängelbeseitigung durch den Vermieter. Verhalten wir uns richtig?

und ich glaube nicht, dass es irgendwem hilft, wenn man falsche informationen verbreitet. völlig unabhängig davon, ob man angeblich vom fach ist oder nicht.
lies mal:

deine behauptung:

ist schlicht unsinn! versuch sie doch einfach mal mit dem gesetzestext in übereinstimmung zu bekommen. oder kennst du den etwa gar nicht, hm?

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Wir haben ein Problem mit dem Vermieter meiner Tochter. Und zwar folgendes:
Meine Tochter hat zum 01. September ein Mietzimmer in einer WG bezogen. Der Mietvertrag wurde uns ordnungsgemäß ausgehändigt und wir sollten die Mietkaution in Höhe von 220,00 als Mietzusage bezahlen. Da wir die Wohnung und auch das WG Zimmer nicht bei Vertragsabschluss zu Gesicht bekommen haben (der Vermieter teilte uns mit, dass dies momentan nicht möglich ist) haben wir vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Zahlung erst nach Zimmerbesichtigung erfolgt.
Ca. 4 Wochen später hat tatsächlich eine Besichtigung mit der Schwägerin des Vermieters stattgefunden und wir haben die Schlüssel für die Wohnung ausgehändigt bekommen. Wir haben die Erlaubnis bekommen, das persönliche Zimmer von meiner Tochter so zu gestalten, wie es ihr gefällt und haben dies auch zu Mietbeginn erledigt (neuer Teppich, Tapeten, gestrichen etc).
Die Schwägerin des Vermieters teilte uns dann mit, dass die Küche bis Ende August durch den Vermieter gestellt wird und alle Schäden (verschimmelte Duschkabine im Badezimmer, Säuberung der Wohnung etc) zum Mietbeginn gemacht werden.
Nachdem meine Tochter jetzt das WG Zimmer bezogen hat und die Renovierungsarbeiten in ihrem privaten Zimmer durch uns abgeschlossen waren, stellte sich zum 01.09 leider heraus, dass die versprochene Küche zwar mit einem Tag Verspätung eingebaut war, aber der Wasseranschluss nicht benutzbar (bis heute nicht) ist, was die Benutzung der Küche einschränkt. Auch die Schäden im Badezimmer wurden nicht zu Mietbeginn beseitigt. Dann haben wir uns kurzerhand dazu entschlossen, jedenfalls das Badezimmer und das Gäste-WC so grundzusäubern, dass eine Benutzung vorerst möglich ist. Auch haben wir besagte Räume ordnungsgemäß mit frischer weißer Farbe bestrichen. Dafür sind etliche Stunden Arbeitsaufwand, Materialkosten etc. entstanden.
Nach einem Telefonat mit dem Vermieter (er hat telefonisch angemängelt, dass die Miete für 09/15 zwar eingegangen ist, jedoch aber nicht die Kaution) haben wir ihm mitgeteilt, dass wir beabsichtigen, die Kaution selbstverständlich zu zahlen, er sich aber bitte an seine Absprachen zu halten hat, die Mängel beseitigen soll und uns keine saubere Wohnung hinterlassen hat. Wenn diese Punkte abgearbeitet sind, zahlen wir selbstverständlich (wir müssen ja auch was in der Hand haben). Wir haben ihn auch darauf hingewiesen, dass wir besagte Räume gemacht haben.
Jetzt erzählte mir jemand, dass ich sogar darüber nachdenken soll, die Kosten für die notwendigen Arbeiten, damit das Benutzen der Sanitärräume überhaupt möglich ist, von der Kaution abzuziehen und ihm nur die Hälfte des vereinbarten Betrages zu überweisen.
Verhalten wir uns überhaupt richtig, oder müssen wir damit rechnen, dass Ärger auf uns zukommt?

Verhalten wir uns überhaupt richtig, oder müssen wir damit rechnen, dass Ärger auf uns zukommt?

Die Kaution ist „zu Beginn des Mietverhältnisses fällig“ und allenfalls „zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen“ zu entrichten, § 551 II BGB.

Die Nichtzahlung oder Kürzung berechtigt den Vermieter zu fristloser Kündigung n. § 569 IIa BGB, wenn der Mieter mit der Zahlung der vereinbarten Kaution in einer Höhe von mindestens 2 Kaltmieten in Verzug ist.

Deren Verrechnung mit Forderungen ist unzulässig. Zudem wage ich zu bezweifeln, dass die Reinigung der Dusche vom VM geschuldet ist: Eine Grundreinigung fällt dem Nachmieter zu, der Vormieter schuldet nur besenreinen Zustand, der Vermieter lediglich Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Schon gar keinen Mietmangel i. S. d. § 536 I 3 BGB darstellt, wonach eine derartige unerhebliche Minderung der Gebrauchstüchtig garnicht beseitigt werden müsste.

Bleibt der fehlenden Wasseranschluss der zugesicherten Küche, den man zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen behoben verlangt und ankündigt, danach eine Fachfirma mit Anschluss zu beauftragen, deren Rechnung man mit der übernächsten Mietzahlung verrechnet. Gern auch Mietminderung taggenau und in zulässiger Höhe gleich mit vornimmt und dem VM für erwartet 9,55 EUR Mietersparnis zeigt, wo der Hammer hängt.

Dass man seiner Tochter, die mit dem Vermieter lange Zeit auskommen muss, mit dieser gluckenhaften Rechthaberei und Auspacken der Rechtskeule keinen Gefallen erweist, sollte euch dann aber klar sein. Es soll Vermieter geben, die sich an ihre Rechte erinnern, wenn eine Mieterhöhung ansteht.

Wie wäre es überhaupt mal mit endlich loslassen können und ihr eigenes (Mieter-)Leben in den Griff zu bekommen? Gar um eine Erfahrung bereichert, wie man den netten Jungen oder freundlichen Nachbarn mit der Profi-Werkzeugkiste von nebenan dazu bringt, sich gegen Kaffee und Kuchen dieses kleineren handwerklichen Problems anzunehmen und den Beginn einer gutnachbarschaftlichen Beziehung aufzubauen?

G imager

Servus,

die Kosten der ohne Auftrag oder Vereinbarung durchgeführten Reinigung (vermutlich ca. 7,98 für Material) können nicht gegengerechnet werden - mit der Kaution eh nicht, aber auch nicht mit der laufenden Miete, weil dem Vermieter keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden ist, sondern sofort zur Selbstvornahme geschritten wurde.

Es kann aber eine angemessene Mietminderung vorgenommen werden, falls die Benutzbarkeit der Küche tatsächlich eingeschränkt sein sollte (das geht aus der Schilderung des Sachverhalts nicht hervor).

Schöne Grüße

MM

Hallo, ich habe das jetzt nur überfliegen können, weil so lange. Grundsätzlich ist immer wichtig was im Mietvertrag vereinbart wurde allerdings können etwaige Mängel nicht mit der Kaution oder dem Einbehalt geltend gemacht werden, sondern der Vermieter muss zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden unter Androhung einer Mietkürzung.
Geht zum Mieterverein, dort kann man sich beraten lassen für schmales Geld oder kauft Euch dort das Mieterlexikon.
Gruß

Servus,

warum sollte eine Mietminderung erst „angedroht“ werden müssen, damit man sie vornehmen kann? Entweder, die Mietsache ist in ihrem Gebrauch eingeschränkt oder nicht.

Schöne Grüße

MM

Weil Du dem Vermieter nachweisbar in Verzug setzen musst bzw. Gelegenheit geben musst den Mangel zu beheben. Im Falle eines Rechtsstreits muss das nachweisbar sein - daher schriftlich. Die Frist kann ja entsprechend kurz ausfallen.
Bitte darauf verweisen was zu Anfang vereinbart war - was steht im Mietvertrag? -Gibt es Zeugen?

Vorsicht mit der Kaution! Das ist mittlerweile ein Kündigungsgrund Ihr Lieben.

Liebe Aprilfish, darf ich fragen aus welcher Branche Du kommst? Widerspricht es Deiner fachlichen Ansicht oder war das eine Verständnisfrage?

LG

Servus,

es war eine rhetorische Frage.

Die Miete darf vom ersten Moment an gemindert werden, zu dem die Beeinträchtigung des Gebrauchs besteht. Dass dem Vermieter für die Beseitigung eines Mangels eine angemessene Frist gesetzt werden muss, hat darauf keinen Einfluss.

Es gibt aber hie und da ziemliche Irrtümer, was die angemessene Höhe einer Mietminderung betrifft.

Schöne Grüße

MM

Die Kuechenmontuere schliessen oft den Wasseranschluss nicht an.
Zumal im Bad auch etwas vom Installateur gemacht werden muss, lese ich.
Das sind verschiedene Handwerker, die koennen nur schwierig gleichzeitig oder in wenigen Tagen beauftragt werden. Insofern mit dem Vermieter abstimmen, wer was wann auf guten Willen oder zu Kosten gemacht hat und wird.
Ziel eine freundliche Grundstimmung erhalten oder aufbauen. Meine Meinung.
.
Kaution darf in drei monatlichen Raten bezahlt werden.
Ausserdem wird der Faden bald geloescht wegen Rechtsberatung im konkreten Fall.
Gruss Helmut

Ich glaube nicht, dass es hilft wenn man Auskünfte erteilt, obwohl man eigentlich nicht direkt vom Fach ist…

Der Vermieter muss VOR der Mietminderung die Gelegenheit haben den Schaden zu beseitigen, denn riechen kann er es schließlich nicht und glaube mir, wenn Du das vor Gericht nicht beweisen kann, zahlst Du das wegen dieser Versäumnis nach. Das Gericht könnte zu der Annahme kommen, dass der Mieter lediglich Lust auf mindern hatte.
Die Kaution kann in drei Raten bezahlt werden aber eben nicht verrechnet oder zurückbehalten werden. Wie gesagt, dass kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen…

LG

Naja, beantwortet aber jetzt ja nicht die Frage.
a) der Vermieter hat sich nicht an seine Vereinbarungen bis Mietbeginn gehalten
b) Können die Kosten verrechnet werden

Was Du zitierst ist kein Gesetzestext. Kein Wunder!
Nach Entscheidungen des BGH ist während der Zeit in der ein Mangel vorliegt, die Miete automatisch gemindert (GBH WuM97, 488,87, 53 NJW RR 91, 779, ZMR 85, 403)
aber dennoch muss man es VORHER anzeigen und kann dann immer noch RÜCKWIRKEND mindern. Und es muss beweisbar sein.
Der Frager wird nun garnicht mehr wissen was er tun soll - gratuliere!

habe ich das irgendwo behauptet? ich habe nur aus deinem posting zitiert. dass das kein gesetzestext sein kann ist offensichtlich - denn du hast schließlich falsches behauptet.

ich wiederhole nochmal speziell für dich, weil du deinen fehler offensichtlich nicht mal begreifst:
nein, der vermieter muss KEINE gelegenheit haben, den mangel vor einer mietminderung zu beseitigen.

der mieter muss den vermieter unverzüglich über den mangel informieren. und kann AB AUFTRETEN DES MANGELS mindern.

was du mit

meinst bleibt deiner phantasie überlassen. mit dem urteil hat es genausowenig zu tun wie mit meinem link.

und das:

ist dann der gipfel - DENN GENAU DU HAST HIER DEN UNSINN GESCHRIEBEN, DER DEN FRAGESTELLER ANGEBLICH VERWIRRT!

Du bist unsachlich und unverschämt.
Sorry aber das Niveau macht keinen Spaß.

du hast angefangen, andere als nicht vom fach zu beschimpfen und wirfst nun mir vor, unsachlich und unverschämt zu werden? und das, nachdem ich dir nachgewiesen habe, dass du derjenige warst, der unsinn geschrieben hat?

stimmt, dieses ‚niveau‘ macht wirklich keine spass. es geht hier aber nicht um spass, sondern um hilfe bei fragen. und da ist eine falsche antwort nicht einfach nur spass, sondern ärgerlich. und das muss korrigiert werden. ob das dem spassvogel passt, ist dabei ziemlich uninteressant.

weil es nicht unbedingt das Verschulden des Vermieters ist. Und auch er eine entsprechende Frist braucht u.U. um überhaupt reagieren zu können. Dass ist allgmein zu zugestehen.

Servus,

seltsamseltsam - in § 536 BGB steht weder etwas davon, dass eine Mietminderung davon abhängt, wer an der geminderten Tauglichkeit schuld ist, noch etwas davon, dass sie in irgendeiner Weise angekündigt, beantragt, genehmigt oder angedroht werden muss.

Kann es sein, dass wir hier gar nicht über deutsches Recht diskutieren, sondern vielleicht über Mietminderung nach dem Recht von Taka-Tuka-Land?

Schöne Grüße

MM

Wenn euch jemand einziehen lässt, noch bevor er die Kaution hat, dann wurde euch auch ein gewisses Vertrauen entgegen gebracht. Dass sollt man hier vielleicht auch mal erwähnen. Es scheint also nicht so zu sein, dass hier ein knallhart handelnder Großkonzern gegenüber steht, der euch sofort mit einem Gesetzbuch schlagen wird.

Es scheint hier weniger ein juristisches Problem vor zu liegen als ein kommunikatives. Weniger die Frage wer wann welche Gelder einbehalten kann als wie die Wohnung zeitnah in einen ansprechenden Zustand gebracht werden kann.
Nur so am Rande: nicht du hast ein Problem mit dem Vermieter, sondern die Tochter (sofern sie nicht minderjährig ist) Ob es schicklich ist, dass du hier die Verantwortung übernimmst musst du entscheiden. Bekanntlich wachsen Kinder ja an solchen Erlebnissen. :smile:

Oder wir reden davon, wie gelingendes Miteinander funktionieren kann. Schöne Grüße Aus taka tuka Land. Hier ist es schön.

Servus,

Ihr müsst damit rechnen, dass der Eigentümer zusieht, wie er zügig angenehmere Mieter bekommen kann und u.a. die nicht vereinbarte Pinselei genauestens überprüfen wird.

Schöne Grüße

MM