Wird die Maklergebühr vom Staat übernommen?

Hallo,

meine Mutter ist Frührentnerin und erhält auch teilweise Unterstützung vom Staat, ich weiß nicht genau in welchem Umfang. Nun würde sie gerne in meine Nähe nach Stuttgart ziehen. Leider blieb die Wohnungssuche bisher ohne Makler erfolglos. Gibt es eine Möglichkeit vom Staat einen Zuschuss oder ein Darlehen für die Maklergebühr zu bekommen? Sie hat in Ihrer Gemeinde nachgefragt nach einem Maklerschein, dort haben sie ihr gesagt, dass es sowas nicht gibt.
Ausserdem hat sie eventuell hier in Stuttgart einen Job in Aussicht allerdings noch nichts schriftlich. Wäre es nicht auch für den Staat lukrativ, wenn sie vielleicht durch den Umzug in Zukunft ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten könnte. Wer weiss einen Rat? Danke schön im Vorraus!

Hallo

also maklergebühren werden nur in ausnahmefällen übernommen und einen maklerschein gibt es nicht… die sache wäre einfacher wenn deine mutter bereits einen arbeitsvertrag vorlegen könnte und dann muss die arge die gebühren übernehemen aber nur als darlehen… und das du keinen platz hast deine mutter bis zum einzug in eine genossenschaftswohnung obdach zugewähren…

lg. deern50

§ 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung … übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist …

Betonung liegt auf KANN - Sicher kann im Ausnahmefall ein Darlehen auch für den Makler gewährt werden, dafür muss der Umzug aber auch NOTWENDIG sein. Und hier liegt das Problem - ein eventuell in Aussicht stehender Job (bei Frührente sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten zudem sehr beschränkt) wird sicher nicht als ausreichender Grund anerkannt.

tut mir Leid, davon habe ich keine Ahnung.

Hallo,

so was gibt es nicht, daß die Maklergebühr übernommen wird. Wenn sie aber eine Arbeit aufnehmen kann, wäre es vielleicht anders. Der Umzug, wenn deine Mutter im Bezug von ALG II ist, muß angemeldet werden, dort müssen 3 Mietangebote bei der arge vorliegen und die arge sagt dann ob und in welche Wohnung Sie ziehen darf. Allerdings soll es ab dem neuen jahr keine KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung geben), nur noch eine Pauschale für die Miete und das kann regional unterschiedlich sein. Aber soweit mir bekannt ist, wird keine Maklergebühr übernommen. Tut mir leid, dir keine bessere Auskunft geben zu können. Sie kann sich nur eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft die keine Maklergebühr nimmt erkundigen. Aber erstmal muß die Arge zustimmen für den Umzug, sonst können die Bezüge des ALG II sanktioniert werden.

Viel Glück

gold-marie

Hallo!

Wenn deine Mutter Frührentnerin ist, bekommt sie vermutlich Leistungen nach dem SGB XII.

Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt vom 31.03.2006 in dem Verfahren S 48 AS 123/06 ER sind im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch die Maklerkosten für die Suche angemessenen Wohnraums vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.

ABER: Dies ist nur der Fall, wenn der Sozialleistungsträger einen Umzug anordnet. Das ist i.d.R. nur dann der Fall, wenn die biesherige Wohnung zu teuer, also nicht angemessen ist. Ansonsten ist ein Umzug „Privatvergnügen“ und die daraus entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig.

Kann deine Mutter jedoch nachweisen, dass sie in Stuttgart eine Arbeitsanstellung sicher bekommt, wenn sie dort hin zieht und fällt sie dann aus den Sozialleistungen heraus, ist es Ermessenssache des Sachbearbeiters, Maklergebühren zu erstatten. In der Regel ist dies jedoch sehr selten der Fall. Ich vermute, deine Mutter hat sehr schlechte Chancen.

Hallo,
ich bin Experte für AlgII. Bezieht Ihre Mutter AlgII?
Aufgrund der dürftigen Angaben im Posting kann ich leider keine verbindlichen Aussagen treffen.
Grüße
Almut Gothe

Hallo,

das ist schwierig zu beantworten. Man müsste wissen, welche Leistung deine Mutter bekommt: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, also Sozialhilfe vom Sozialamt? Oder Arbeitslosengeld II? Oder Wohngeld? Beim Wohngeld gibt es definitiv keinen Zuschuss zu Maklergebühren.
Für die anderen beiden Gesetze kann ich auf Arbeit mal fragen, wie das mit Maklergebühren ist. Das wird aber leider nicht vor Montag, morgen werde ich dazu keine Gelegenheit haben.

Wenn du inzwischen erkunden könntest, welche Leistung genau sie bekommt, dann kann ich auch treffsicherer antworten.

Bis bald!

Ingrid

Hallo,
da es wohl keinen zwingenden Grund für den Umzug gibt, wird der Staat sicher keine Maklergebühren übernehmen. Zwingende Gründe wären u.a.: Ihre Mutter hat eine ärztliche Bescheinigung, der aufgrund einer Pflegebedürftigkeit den Aufenthalt in Ihrer Nähe voraussetzt. Auch ein Hinweis auf eine „eventuelle“ spätere Arbeitsmöglichkeit am neuen Wohnort greift hier nicht; da müßte ebenfalls eine schriftliche, verbindliche Bestätigung des neuen Arbeitgebers vorliegen (ist ja auch logisch - sonst könnte jeder seinen Umzug auf Steuerkosten so finanzieren).
Grüße aus Bonn…siebengebirgler

Hallo,

das ist nicht ganz so einfach. Wenn überhaupt, müsste die Stadt die Maklergebühren übernehmen, wo man hinzieht. Also in dem Fall Stuttgart. Wenn Deine Mutter keinen Job findet, müsste Sie ja auch in Stuttgart ergänzend Leistungen zu Ihrer Rente bei der Stadt Stuttgart beziehen. Also müsstest Du Dich da mal informieren. Die Stadt weiß ja dann auch evtl. wie schwer es ist eine Wohnung zu finden. Die können die Dir ja dann bestimmt die Voraussetzungen nennen, was gemacht werden muss, um evtl. eine Maklergebühr gezahlt zu bekommen. Es kann sein, dass Deine Mutter dann eine schriftliche Zustimmung zum Umzug von dem jetzigen Sozialamt benötigt. Aber das könnte man ja mit Familienzusammenführung oder so begründen.

Viele Grüße

Verstoß gegen FAQ:1129
Hallo tausendund1efrage,

leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht ( Link öffnet im neuen Fenster ).

Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen (die nichts anderes bedeutet als „ Schreibe nicht in der Ich-Form! “), die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage!

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Forum stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!
Da Du leider nicht schreibst, von welchem Amt die Mutter noch Unterstützung bekommt, kann ich Dir jedoch nicht sagen, ob das Brett Brett „Arbeits- & Sozialamt oder das Brett „Ämter & Behörden allgemein für Deine Anfrage zuständig ist. Die jeweiligen Brettbeschreibungen können Dir diese Frage aber beantworten.

Nun habe ich mich erkundigt: Nach der Meinung unseres Sozialamtes gehören die Maklerkosten zu den Wohnungsbeschaffungskosten und können damit übernommen werden. Aber um wirklich genau antworten zu können, muss ich wissen, nach welchem Gesetz deine Mutter Leistung bekommt.

Ingrid

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht zufriedenstellend beantworten.

O.Lemitz

Möglicherweise gibt es einen Maklerverband der hierzu Erfahrungen hat. Ich kann sonst leider damit nicht helfen.
Viel Erfolg! Thomas

hallo
denke zu spät für antwort