‚Auf diesen Sachverhalt wird im Nachfolgenden näher einzugehen
sein.‘
Abgesehen davon, daß er sich für meine Ohren hochgradig
bescheuert anhört, finde ich diese Konstruktion auch in einem
Gutachten höchst seltsam.
Was meint ihr?
Wieso? Ich finde da nichts bescheuert und seltsam dran.
Meine Meinung.
‚Auf diesen Sachverhalt wird im Nachfolgenden näher einzugehen
sein.‘
Abgesehen davon, daß er sich für meine Ohren hochgradig
bescheuert anhört,
Stimmt, ist irgendwie komisch. Ich glaube, das liegt am „Nachfolgenden“ Wenn Du das durch „Folgenden“ ersetzt, klingt`s schon besser. Oder „zu einem späteren Zeitpunkt“ o.ä.
finde ich diese Konstruktion auch in einem
Gutachten höchst seltsam.
Stimmt auch, denn was soll denn noch auf das Gutachten folgen?
‚Auf diesen Sachverhalt wird im Nachfolgenden näher einzugehen
sein.‘
Hallo, Renee,
auch ich finde den Satz zwar bürokratisch, aber nicht falsch.
Was der Mensch uns sagen will ist, dass er diesen Sachverhalt für bemerkenswert erachtet und sich im Laufe des weiteren Gutachtens damit auseinandersetzen wird.
Meine Formulierung wäre entweder: „Auf diesen Sachverhalt muss im Nachfolgenden weiter eingegangen werden.“ oder „Dieser Sachverhalt wird im Nachfolgenden näher betrachtet.“
Der „zu-Infinitv“ wirkt halt ein wenig hölzern oder steifleinern.
sein* + zu + Infinitiv (hier zudem mit Futur und Infinitiv Passiv) zu Vermeidung einer Modalverbkonstruktion mit Passiv.
Etwas, was die deutsche Sprache vom Lateinischen übernommen hat und dort und deshalb auch hier Gerundiv(um) genannt wird.
‚Auf diesen Sachverhalt wird im Nachfolgenden näher einzugehen sein.‘
Mit Modalverb und Passiv heißt es dann - wie Eckard schon bemerkte:
Auf diesen Sachverhalt wird im Nachfolgenden näher eingegangen werden müssen.
Nun sag, ob sich das nicht noch bescheuerter anhört?
`
Abgesehen davon, daß er sich für meine Ohren hochgradig bescheuert anhört, finde ich diese Konstruktion auch in einem Gutachten höchst seltsam.
Das liegt daran, dass die gute alte humanistische Bildung doch sehr zurückgegangen ist und solch wunderbare Konstruktionen nur noch bei Asterix zu lesen sind, wenn etwa der Anwalt Asterigis sein Plädoyer mit den klassischen Worten Catonis beginnt:
Cetereum censeo Carthaginem esse delendam!
Hier kein Gerundiv, sondern Gerundium!
Was meint Ihr?
So täte ich es auch sagen! Warum einfach, wenn es umständlich geht!
Gruß Fritz
* Geht auch mit den Verben: bleiben, gehen, geben, stehen.
Sowas von dir altem Lateiner lesen zu müssen schmerzt mich
alten Lateiner doch sehr.
Aber lieber Fritz,
altes Latein und modernes Deutsch sind doch wahrlich zwei Paar Stiefel. Was im Lateinischen elegant klingt, kann in anderer Sprache und anderer Umgebung durchaus unzeitgemäß klingen.
Es würde mir doch auch niemalen beifallen, mich der Sprachgewohnheiten des vorvergangenen Jahrhunderts zu befleißigen, um mein Anliegen dem Auge des Betrachters gefällig zu machen.
Heutzutage schreibe ich in der Sprache der Zeit. Und da kommt dieses Infinitivkonstrukt doch sehr gestelzt und mit Ärmelschonern daher, als wäre es am Stehpult geschrieben.
Die Einzelheiten dieses Problems erkläre ich Ihnen
später!
verwendet man da „imperativ“, wenn man sagen will, dass der
„briefsender“ selbst spaeter darauf eingeht?
Hallo,
wo bitte findet sich in Fritzens Satz der Imperativ? Das schließende Ausrufzeichen ist sicher nicht im Kontext des Satzes zu sehen, sondern in der Gesamtaussage des Postings.
Gern hätte ich mal von dir einen konstruktiven Vorschlag gesehen.
E.
‚Auf diesen Sachverhalt wird im Nachfolgenden näher einzugehen sein.‘
fritz:
Die Einzelheiten dieses Problems erkläre ich Ihnen
später!
meine frage:
verwendet man da „imperativ“, wenn man sagen will, dass der
„briefsender“ selbst spaeter darauf eingeht?
allerdings erklaere ich gerne, was ich damit meinte, denn ich habe nicht bedacht, dass meine frage ja auf taube ohren trifft, wenn man den satz des fragestellers gar nicht versteht.
also der fragesteller verwendet: wird…einzugehen sein–>
das ist ein synonym fuer „Sie(mandant) muessen darauf eingehen.“
fritz hingegen uebersetzte es mit: " ich(anwalt) werde darauf eingehen."
deshalb meine frage, ob das beamtendeutsch sich grammatikalisch vom deutsch unterscheidet.
also der fragesteller verwendet: wird…einzugehen sein–>
das ist ein synonym fuer „Sie(mandant) muessen darauf
eingehen.“
fritz hingegen uebersetzte es mit: " ich(anwalt) werde darauf
eingehen."
Nichts, aber auch gar nichts weist im Ausgangsposting darauf
hin, dass deine Interpretation zutrifft. Ganz im Gegenteil.
Fritz hat meiner Meinung nach Recht. Man könnte es auch so
formulieren:
„Auf diesen Sachverhalt werde ich im nächsten Abschnitt weiter
eingehen.“
hallo uschi,
welche uhrzeit ist es?
die frage wird zu beantworten sein.
was heisst dieser satz?
entweder:
ICH werde dir darauf antworten, habe es aber noch nicht getan(bis jetzt).
oder:
DU musst mir die uhrzeit sagen(das hast du auch noch nicht, bis jetzt).
haette ich dir aber die uhrzeit schon gesagt, wuerde ich nicht schreiben:
„die frage wird zu beantworten sein“, sondern:
„die frage wird/wurde beantwortet“(im naechsten Thread bzw. in unserem bsp. „im nachfolgenden“)
so…jetzt entschuldige ich mich natuerlich, wenn „im nachfolgenden“ heisst: bald oder im naechsten schreiben(,welches noch unformuliert ist)–>somit haettet ihr recht und ich ziehe meine streitgrundlage zurueck.
wenn er es aber schon geschrieben hat und es sich im anhang am brief befindet, habe ich recht.
ich gehe davon aus, dass es sich um ein schriftstueck handelt, welches der fragesteller ausfuellen oder naeher erlaeutern soll.
wenn es sich um ein gutachten handelt, haette es keinen sinn, wenn der gutachter irgendwann mal darauf eingeht, sondern nur, wenn er im anhang an den brief etwas erklaert.
und somit waere aber dieser satz voellig falsch, weil:
„es wird einzugehen sein“ nun mal eine indirekte aufforderung ist!
mfg:smile:
rene
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und somit waere aber dieser satz voellig falsch, weil:
„es wird einzugehen sein“ nun mal eine indirekte aufforderung
ist!
Ach Rene,
sehr vertraut scheinst du mit der Sprache von Juristen z.B. nicht zu sein.
Nur für dich hab ich jetzt ein paar andere Beispiele gesucht, in denen genau dieser Satz auch vorkommt, und zwar in der Bedeutung, wie Fritz schon erklärt hat:
Beispiel 1:
Die Registrierung von Domainnamen durch Einzelpersonen wirft
andere Rechtsfragen auf als die Registrierung durch Unternehmen oder sonstige juristische Personen, wie weiter unten noch zu erläutern sein wird.
Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/doc/eu/gruppe29/wp7…
Beispiel 2:
Dieses Planfeststellungsverfahren ist – dies wird unten noch näher zu erläutern sein – auch bei Änderungen der baulichen Anlagen und Erweiterungen vorgeschrieben, sofern diese nicht ganz unwesentlich sind, § 8 III LuftVG.
Quelle: http://www.dalaerm.de/laermrep/lrep031f.htm
Beispiel 3: Wie unten noch zu erläutern sein wird , stehen dem Beweissicherungsaufwand des Steuerpflichtigen zu vernachlässigende Erträge in Form von Steuereinnahmen gegenüber.
Quelle: http://www.heise.de/ct/00/17/198/
(Fette Hervorhebungen von mir!)
Würdest du es bitte jetzt glauben? Obwohl mir das eigentlich egal ist, was du glaubst. Du solltest nur vielleicht darauf verzichten, hier deine falschen Interpretationen zu verbreiten.
das haette mir bereits nach der ersten meiner antworten gereicht:smile:denn da hatte ich genau diese frage aufgeworfen, ob das spezielles beamtendeutsch ist:smile:grammatikalisch ist es naemlich falsch.