Hallo,
ich habe da mal eine Frage: Wird eine Witwenrente aus einer privaten
Rentenversicherung auf das ALG I angerechnet?
Gruß, Agimoni
Hallo,
ich habe da mal eine Frage: Wird eine Witwenrente aus einer privaten
Rentenversicherung auf das ALG I angerechnet?
Gruß, Agimoni
Hallo!
ich habe da mal eine Frage: Wird eine Witwenrente aus einer
privaten
Rentenversicherung auf das ALG I angerechnet?
Nach § 11 SGB II würde ich „ja“ sagen.
Florian.
Hallo!
ich habe da mal eine Frage: Wird eine Witwenrente aus einer
privaten
Rentenversicherung auf das ALG I angerechnet?Nach § 11 SGB II würde ich „ja“ sagen.
Ja, weil das SGB II Alg II regelt! Hier wird aber explizit nach Alg I gefragt (SGB III). Und auf Alg I wird die Witwenrente nicht angerechnet!
Gruß
Liza
Hallo!
Ja, weil das SGB II Alg II regelt! Hier wird aber
explizit nach Alg I gefragt (SGB III). Und auf Alg I
wird die Witwenrente nicht angerechnet!
Oh mein Gott, Asche auf mein Haupt, ich hab’ mich glatt verlesen. Das mag daran liegen, dass dann, wenn ich AlG und 'ne römische Zahl dahinter lese, gleich an Alg II denke, weil der Begriff AlG I eigentlich weder vom Gesetz noch von irgendwem sonst verwendet wird oder werden sollte…nun gut.
Dann ist meine obige Antwort natürlich vollkommen unbrauchbar und Du hast vollkommen Recht.
Florian.
Das mag daran liegen, dass dann, wenn ich AlG und
'ne römische Zahl dahinter lese, gleich an Alg II denke, weil
der Begriff AlG I eigentlich weder vom Gesetz noch von
irgendwem sonst verwendet wird oder werden sollte…nun gut.
Oder auch nicht…
Ich weiß leider nur zu gut, was Du meinst. Hat auch 'ne Weile gebraucht, bis ich mich wenigstens halbwegs dran gewöhnt hatte, dass „Externe“ die Bezeichnung „Alg I“ seit Einführung von Hartz IV zur Unterscheidung gebrauchen.
Gruß
Liza
Sorry, das habe ich nicht gewusst. Man lernt eben immer wieder dazu.
Vielen Dank für die Information!
Gruß, Agimoni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Agimoni,
Witwenrente wird nicht auf ALG 1 angerechnet, da es nicht auf Bedürftigkeit ankommt. Allerdings könnte das ALG 1 auf die Witwenrente angerechnet werden. Das hängt zum einen von der Höhe des ALG 1 ab - es gibt Freibeträge - und dann davon, ob Du ein Alt- oder Neufall bist.
Beste Grüsse,
Birgitt
Hallo Birgitt
kann es sein, daß Du hier „privat“ überlesen hast und Asche auf Dein
Haupt benötigst?
Gruß
Wilfried
Ja Wilfried, ganz viel Asche vom Maifeuer auf mein Haupt. Habe auf gesetzliche Witwenrente reagiert…Danke für die Korrektur!
Und nun in den Garten!
Grüsse, Birgitt!