Vor kurzen habe ich meine Festplatte formatiert und Windows neu aufgesetzt. Als ich meinen WLAN Adapter installiert habe, wurde eine Verbindung zu einem WLAN angezeigt. Ich hatte aber meinen WLAN Adapter noch gar nicht in mein Netzwerk eingebunden. Als ich nachschaute wurde ein fremdes ungesichertes WLAN angezeigt.
Meiner Meinung nach grob fahrlässig. Da es im Umkreis mehrere andere WLAN`s gibt, kann ich nicht von Tür zu Tür gehen und demjenigen aufmerksam machen. Geht es den jemand auf seine Dummheit aufmerksam zu machen? Der muss es doch merken wenn sein Netz ständig überlastet ist, langsam geht etc. Oder sollte man die Polizei informieren damit man diesen Menschen vor seiner Unwissenheit schützt?
Die Polizei macht da gar nichts. Es muß aber nicht unbedingt ein unwissender Mensch sein, sondern kann z.B. auch ein T-Com Hotspot oder dgl. sein, die nicht über WEP/WPA gesichert sind.
Um Dich bei denen anzumelden, wirt man beim ersten Surf-Versuch auf deren Seite umgeleitet. Erst nach erfolgreicher Anmeldung dort kannste weitermachen. Die abgeschaltete Sicherheit bzgl. WEP/WPA ist dort zum einen wegen der einfacheren Erreichbarkeit (ohne großes Konfigurieren) und der anders laufenden Validierung aus.
Du kannst ja mal nach Freigegebenen Ordnern suchen wenn es doch kein Hotspot ist und dann eine Textdatei mit „Verschlüssel dein WLAN du NOOB“ oder so reinpacken und hoffen das der Besitzer das merkt.
Hallo,
Du kannst ja mal nach Freigegebenen Ordnern suchen wenn es
doch kein Hotspot ist und dann eine Textdatei mit
„Verschlüssel dein WLAN du NOOB“ oder so reinpacken und hoffen
das der Besitzer das merkt.
ziemlich dumme Idee, weil man sich damit bereits strafbar macht.
Gruß
loderunner (ianal)
Ich bin mir ziemlich sicher das du recht hast aber ich glaube in diesem Fall wäre das noch vertretbar. Lieber jemand ders ehrlich meint als einer der gleich illegale sachen auf Kosten anderer macht.
Hallo,
Ich bin mir ziemlich sicher das du recht hast aber ich glaube
in diesem Fall wäre das noch vertretbar.
Nein, ist es (heutzutage in Deutschland) nicht!
Lieber jemand ders
ehrlich meint als einer der gleich illegale sachen auf Kosten
anderer macht.
Du weisst zum einen nicht was sich hinter dem vermeintlichen WLAN-Störsender oder Hotspot befindet.
Wenn es sich z.B. um jemanden handelt, der genau solche „Wildsurfer“ fangen will hast Du Dich mit so einer Aktion direkt ans Messer geliefert.
Desweiteren hast Du Dich zum einen nicht nur unwissentlich, sondern auch wissentlich (also vorsetzlich nach meinem unwissen Rechtverständnis) eines fremden Internet Zugangs bemächtigt (das heisst dann wohl so ähnlich wie erschleichung einer Leistung; hierzu bitte weiter unten im Rechtbrett weiter nachhaken) UND auch noch Daten auf einem Rechner verändert, also manipuliert!
Selbst wenn das jetzt ein eher unbedarfter nachbar mitbekommt, sich dann auf den Schlipps getreten fühlt, weil DU Ihn blos gestellt hast kann er genau das dann gegen Dich verwenden und das wird dann u.U. teuer.
Aus diesem Grund ist es leider nicht vertretbar (auch wenn es wirklich gut gemeint ist) einen solchen Rat zu geben.
WENN man wirklich Samariter spielen will kann man ja mal höflich seinen Nachbarn auf der Strasse oder Flur in ein allgemeines Gespräch zu dem Thema verwickeln und DANN mal erwähnen „sagen Sie mal, haben Sie eigentlich auch WLAN? Wenn ja, haben Sie das eigentlich abgesichert? Weil Sie sonst ein grosses Problem als Störsender haben…“
Alles andere ist schon mehrfach in den diversesten Foren diskutiert worden und für nicht sinnvoll befunden worden.
Gruß
h.
Als ich nachschaute wurde ein fremdes
ungesichertes WLAN angezeigt.
Meiner Meinung nach grob fahrlässig.
Wieso? Man kann auch ein ungesichertes WLAN betreiben und die Absicherung anders bewerkstelligen, indem man z.B. VPNs benutzt. Nur weil das WLAN offen ist, sagt dies erstmal pauschal gar nichts darüber aus, wie gut gesichert das ist. Eine WLAN/VPN-Kombination kann z.B. deutlich sicherer sein, als ein mit WPA abgesichertes WLAN mit dem Schlüssel „abc“.
Wenn es sich z.B. um jemanden handelt, der genau solche
„Wildsurfer“ fangen will hast Du Dich mit so einer Aktion
direkt ans Messer geliefert.
Ok da hast du wohl recht
Desweiteren hast Du Dich zum einen nicht nur unwissentlich,
sondern auch wissentlich (also vorsetzlich nach meinem
unwissen Rechtverständnis) eines fremden Internet Zugangs
bemächtigt (das heisst dann wohl so ähnlich wie erschleichung
einer Leistung; hierzu bitte weiter unten im Rechtbrett weiter
nachhaken) UND auch noch Daten auf einem Rechner verändert,
also manipuliert!
So das stimmt nicht ganz. Ich habe grade mal nachgekuckt und nach
§ 202a StGB ist es nur Strafbar wenn die Daten durch ein Passwort geschützt wurden.
Was ich aber zu anfang nicht bedacht habe war das dass verändern von Daten nach $ 303 StGB strafbar ist.
Allerdings ist es nach meinem Wissen nicht strafbar einen nicht gesichertes WLAN zu nutzen, deshalb kann man ja auch die ganzen war-driver nicht richtig bestrafen. Es gibt zwar ein Urteil das den täter wegen verstoss gegen das BDsG verurteilt hat, weil die Richterin die IP des Routers als persönliche Datei angesehen hat.
Aber ein anderes Gericht hat den täter freigesprochen. In sachen WLAN gibt es leider keine ganz klare rechtslage.
Allerdings kann der geschädigte Zivilrechtilch dagegen vorgehen.
Und erschleichen einer Leistung ist es glaub ich nur wenn der Betreiber das WLAN gegen gebühr „vermittet“. Um sich eine Leistung zu erschleichen muss sie ja von jemanden angebotten werden (Glaub ich zumindest). Eine Privatperson bietet die Leistung ja nicht für andere an deshalb gilt das wohl nicht.
Selbst wenn das jetzt ein eher unbedarfter nachbar mitbekommt,
sich dann auf den Schlipps getreten fühlt, weil DU Ihn blos
gestellt hast kann er genau das dann gegen
Dich verwenden und das wird dann u.U. teuer.
Ja das stimmt sohl auch.
Aus diesem Grund ist es leider nicht vertretbar (auch wenn es
wirklich gut gemeint ist) einen solchen Rat zu geben.
Das muss wohl jeder selbst entscheiden aber ich persönlich würde es wohl auch nich machen.
Alles andere ist schon mehrfach in den diversesten Foren
diskutiert worden und für nicht sinnvoll befunden worden.
Kann sein ich habe mich heute zum ersten mal mit der Frage beschäftigt. Ich hoffe mal das die Frage bald mal voneinem Gericht eindeutig geklärt wird das würde wohl vieles einfacher machen.
ziemlich dumme Idee, weil man sich damit bereits strafbar
macht.
Inwiefern macht sich jemand strafbar, der eine öffentlich bereitgestellte Dateifreigabe nutzt, Dateien in den freigegebenen Ordner einzustellen?
Gruß
Wenn es sich z.B. um jemanden handelt, der genau solche
„Wildsurfer“ fangen will hast Du Dich mit so einer Aktion
direkt ans Messer geliefert.Ok da hast du wohl recht
Desweiteren hast Du Dich zum einen nicht nur unwissentlich,
sondern auch wissentlich (also vorsetzlich nach meinem
unwissen Rechtverständnis) eines fremden Internet Zugangs
bemächtigt (das heisst dann wohl so ähnlich wie erschleichung
einer Leistung; hierzu bitte weiter unten im Rechtbrett weiter
nachhaken) UND auch noch Daten auf einem Rechner verändert,
also manipuliert!So das stimmt nicht ganz. Ich habe grade mal nachgekuckt und
nach
§ 202a StGB ist es nur Strafbar wenn die Daten durch ein
Passwort geschützt wurden.
Wie gesagt, es gehört nicht in dieses Brett, aber wenn Du den Paragraphen zitierst, dann bitte genau.
[…]gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind[…] da steht geschützt, nicht Passwort geschützt … WIE bleibt Dir überlassen.
Allerdings ist es nach meinem Wissen nicht strafbar einen
nicht gesichertes WLAN zu nutzen, deshalb kann man ja auch die
ganzen war-driver nicht richtig bestrafen.
DAS ist eine rechtliche und keine technische Frage.
Gruß
h.
P.S.: Anmerkung als MOD - Weitere Fragen/Antworten bitte im entsprechenden Brett!
Hallo,
Inwiefern macht sich jemand strafbar, der eine öffentlich
bereitgestellte Dateifreigabe nutzt, Dateien in den
freigegebenen Ordner einzustellen?
ungeschützt heißt noch lange nicht das gleiche wie öffentlich.
§303a BGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html) dürfte hier heftig zuschlagen.
Aber genaueres solltest Du im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ erfragen, ich bin kein Jurist.
Gruß
loderunner
Wenn es gesichert ist über VPN wieso kann ich mit meinem Wlan Adapter über diesen Router im Internet surfen?
Wie kann es sein, dass ich ohne meinen WLAN Adapter auf meinen Router eingerichtet zu haben dieser plötzlich eine Verbindung zu einem offenen WLAN macht? Ich habe es erst gar nicht bemerkt, erst als ich das WLAN Adapter Programm aufgerufen habe, habe ich gemerkt dass ich gar nicht über mein Netzwerk funke. Klar habe ich vorher probiert ob ich ins Netz komme. Allerdings habe ich gleich im Anschluß mein WLAN auf meinen Router konfiguriert. Wieso soll das strafbar sein, wenn etwas öffentlich zugänglich ist? Ich will diesen Menschen ja nicht schädigen, aber darauf aufmerksam machen, geht offenbar nicht.
Ich denke jemand anderes kann sowas voll ausnutzen. Software runternladen, Filesharing betreiben etc.
Inwiefern macht sich jemand strafbar, der eine öffentlich
bereitgestellte Dateifreigabe nutzt, Dateien in den
freigegebenen Ordner einzustellen?ungeschützt heißt noch lange nicht das gleiche wie öffentlich.
§303a BGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html) dürfte
hier heftig zuschlagen.
Du hast recht (abgesehen davon, dass du StGB meinst, nicht BGB) insofern, als die vorgeschlagene gezielte Suche nach ungesicherten Freigaben zum Zwecke der Manipulation natürlich etwas anderes ist, als die Nutzung einer öffentlichen Freigabe. Aber 303a bezieht sich direkt auf 202a, und der stellt eine Strafbarkeit nur dann fest, wenn die Daten gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind.
Und das ist dann nicht anzunehmen, wenn ich mich unbedarft in ein Netzwerk einwähle und im Dateibrowser die Freigaben meines Nachbarn angezeigt bekomme. Sollte beim Schreiben der Datei allerdings nach Benutzernamen und/oder Passwort gefragt werden, ist der Zugang besonders gesichert auch dann, wenn Standardbenutzer und leeres Kennwort es täten.
Gruß
Da war rein gar nichts mit anmelden, mein Wlan Adapter hat sofort die Verbindung aufgebaut, im ersten Moment habe ich mich gewundert weil ich beim aufrufen des Mozilla Firefox gleich eine Internetseite aufrufen konnte.
Deshalb glaube ich eher dass es sich um einen Privatnutzer handelt der keine Ahnung hat.
Dass finde ich gefährlich, aber wie kann man bei einer Masse von über 10 WLan`s im Umkreis jemanden als Nutzer herausfinden der sich offenbar fahrlässig verhält?
Wenn es gesichert ist über VPN wieso kann ich mit meinem Wlan
Adapter über diesen Router im Internet surfen?
Es ist deines Nachbarn gutes Recht, sein WLan öffentlich zur Verfügung zu stellen. Vielleicht nimmt er ja an Freifunk http://wiki.freifunk.net/Hauptseite teil?
Eine völlig andere Frage ist, ob die Daten, die über diesen Access Point gesendet werden, gesichert sind. Deine Daten sind es nicht, wenn du ihn nutzt, darüber bist du dir aber wohl im klaren. Das heisst aber nicht zwingend, dass du die Daten des Eigentümers dieses AP (entschlüsselt) mitlesen kannst. Tatsächlich bietet die Nutzung von VPN erhebliche Vorteile gegenüber der Verschlüsselung per WPA mit pre-shared keys, bei der jeder Nutzer mit gleichem Key beim anderen mitlesen kann.
Gruß
Wenn es gesichert ist über VPN wieso kann ich mit meinem Wlan
Adapter über diesen Router im Internet surfen?Es ist deines Nachbarn gutes Recht, sein WLan öffentlich zur
Verfügung zu stellen. Vielleicht nimmt er ja an Freifunk
http://wiki.freifunk.net/Hauptseite teil?
Tatsächlich bietet die Nutzung von VPN erhebliche Vorteile
gegenüber der Verschlüsselung per WPA mit pre-shared keys, bei
der jeder Nutzer mit gleichem Key beim anderen mitlesen kann.
das vpn schuetzt aber den wlan-zugang nicht und schuetzt den betreiber auch nicht davor bzgl. einer mitstoererhaftung wenn mit dem offenen inet-zugang dritte geschaedigt werden.
das vpn schuetzt aber den wlan-zugang nicht und schuetzt den
betreiber auch nicht davor bzgl. einer mitstoererhaftung wenn
mit dem offenen inet-zugang dritte geschaedigt werden.
Doch, wenn es so gewünscht ist. Der VPN-Endnoten sitzt zwischen Access Point und Internetanschluss (DSL). Ich brauche diesen Knoten nur so zu konfigurieren, dass er sämtliche Verbindungen, die nicht auf den VPN-Port eingehen, abweist.
Was dann noch offen ist, ist der AP selbst - und den konfiguriert man sinnvollerweise so, dass er direkt nur über Kabel ansprechbar ist.
Zwar kannst du dich jetzt immer noch in dieses Netz einwählen, bekommst aber keine Ressourcen angeboten, die der Betreiber nicht freiwillig anbietet.
Gruß
Hallo,
Wie kann es sein, dass ich ohne meinen WLAN Adapter auf meinen
Router eingerichtet zu haben dieser plötzlich eine Verbindung
zu einem offenen WLAN macht?
Das ist eine Frage an den Programmhersteller. Bei einigen älteren Win$$ Versionen der älteren Generation ohne SP macht der das auch noch. Das „deutsche Recht“ hat sich deswegen beschwert, weshalb der user nun aktiv zustimmen/das einrichten muss, das sich sein Gerät automatisch verbindet (oder eben nicht).
Ich habe es erst gar nicht
bemerkt, erst als ich das WLAN Adapter Programm aufgerufen
habe, habe ich gemerkt dass ich gar nicht über mein Netzwerk
funke. Klar habe ich vorher probiert ob ich ins Netz komme.
Allerdings habe ich gleich im Anschluß mein WLAN auf meinen
Router konfiguriert. Wieso soll das strafbar sein, wenn etwas
öffentlich zugänglich ist?
Das nicht, aber als Nutzer musst Du auch schauen, das das auch erlaubt ist. Nur weil beim Nachbar die Tür offen steht darf man auch nicht ungefragt reingehen und bei dem fernseh schauen und den Kühlschrank leerfuttern.
Gruß
h.
Hallo Fragewurm,
Dass finde ich gefährlich, aber wie kann man bei einer Masse
von über 10 WLan`s im Umkreis jemanden als Nutzer herausfinden
der sich offenbar fahrlässig verhält?
Eine möglichkeit wäre mit
net send
zu versuchen eine Meldung abzusetzen.
MfG Peter(TOO)