Wo beginnt das Halteverbot / Grundtatbestand 209

Hallo Ihr Experten,

ich habe am letzten Wochenende einen „Strafzettel“ bekommen und weiss nicht recht warum:
Auf einer langen Ortsdurchfahrtsstrasse (Wohngebiet) steht das Schild 286 (eingeschränktes Halteverbot). Dieses hat keine Zusatzschilder bzw. Richtungspfeile, ist also sozusagen nackt. Ich habe nun genau so geparkt, dass meine Motorhaube noch vor dem Schild war, in der Annahme, dass das Halteverbot dahinter beginnt. Vorhergehende Halteverbotsschilder gab es keine bzw. waren baustellenbedingt mit einem Müllsack zugedeckt.
Auf dem Zettel wurde der Grundtatbestand 209 vermerkt, der aber in der beigefügten Liste nicht enthalten ist. Kann damit jemand etwas anfangen? Vielleicht habe ich ja etwas anderes „ausgefressen“, TÜV/AU ist jedenfalls gültig und Profil ist auch gut…
Nun, meine Fahrschulzeit liegt schon eine Weile zurück, deshalb bin ich über jede eurer Info Dankbar.

Herzlichen Dank und liebe Grüße

Wolfgang Dollt

Hallo Wolfgang,

kann es sein, daß du entgegen der Fahrtrichtung geparkt hast? (Falsche Strassenseite)

209 als Verkehrszeichen wäre nämlich vorgeschriebene Fahrtrichtung.

Gruß Ivo

Hallo Wolfgang,
die Antwort gibst Du Dir selbst. Zeichen 286 steht für eingeschränktes Halteverbot. Also ist hier das parken verboten.
Lediglich halten bis zu 3 Minuten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist erlaubt. Da Du geparkt hast, gibts jetzt haue in Form von Knöllchen :wink:
Gruss Sebastian

Hi,

Lediglich halten bis zu 3 Minuten zum Be- und Entladen oder
Ein- und Aussteigen ist erlaubt.

genauer: (2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. (§ 12 STVO)

Ist ein beliebtes Mißverständnis. Wer sein Fahrzeug verläßt, verspielt seine 3 Minuten. :wink:

Gruß
Christian

Hallo - Verständnisproblem
Wie soll ich eigentlich etwas be- und/oder entladen ohne meinen Arsch aus dem Fahrzeug zu bewegen? Ob nun in 3 Minuten oder nicht…
Helge

Hi,

also erstens findet sich im Gesetzes(Verordnungs-)text nirgendwo die Formulierung „Be- und Entladen“. Entscheidend ist da der Wortlaut: Wer länger als 3 Minuten hält…". Zweitens ist das Verlassen eine Frage der Auslegung. Tür aufmachen und rumstehen ist sicher kein Verlassen, sondern eher das Raufschleppen der 2 Bierkästen für den kommenden gemütlichen Abend in die Wohnung in der 5. Etage.

Es geht im Prinzip darum, ob Du die Kiste sofort wegfahren kannst, wenn der HiPo kommt bzw. jemand z.B. die Ausfahrt verlassen will.

Gruß
Christian

mit Zusatzschild…?
Moin Helge!

Wie soll ich eigentlich etwas be- und/oder entladen ohne
meinen Arsch aus dem Fahrzeug zu bewegen?

Ich kenne hier bei uns einige Stellen, die dann extra durch ein kleines Zusatzschild unter dem eigentlichen Verkehrsschild oder einem Hinweis auf der Strasse gekennzeichnet sind.

Auf dem Schild steht dann „Be- und Entladen“ bzw. auf der Strasse sowas wie „Ladezone“ o.ä.

Ich weiss jetzt aber nicht, ob das immer so ist.

Gruss
Lanzelot

kleine Korrektur
Erläuterung zum Verkehrszeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“:

Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Danke für Eure Infos,
aber nach wie vor ist mein Verständnis, daß das Schild bedeutet: ab hier beginnt erst die Halteverbotszone.
Ein Tempo 80 Schild bedeutet ja auch nicht, daß ich davor auch max 80 hätte fahren dürfen, sondern eben erst ab dem Schild (Außer bei Wiederholung).

Vielen Dank und Grüße

Wolfgang

Hallo Ivo,

nein, es war alles in Ordnung, auch die Fahrtrichtung und Abstand zum Bürgersteig, auch nicht darauf mit 2 Rädern…

Gruß Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
also ein Schild ohne diese kleinen Pfeile soll nur noch mal daran erinnern, dass dort eine Einschränkung besteht.
Wenn man also ein Schild ohne Pfeil sieht ist davor und danach Halte oder Parkverbot.

Glaube ich???

Bert

nein
Hi,

gedreht ists richtig:

ohne Pfeil: gilt ab hier
mit Pfeil in beide Richtungen: gilt davor und danach
mit Pfeil Richtung Straße: gilt ab hier
mit Pfeil Richtung Fußweg: gilt bis hier

Gruß,
Micha

falsche Reifen
Hi,

wie Du dort http://www.bmvbw.de/Anlage8920/Bussgeldkatalog-Veror…

ersehen kannst, wurde nicht Deine Parkstelle, sondern Deine Reifen angemeckert - warum weiß natürlich ich nicht.
(einfach im Dokument nach „209“ suchen)

Gruß,
Micha

Hi EXC,

heißt das, daß man sein Auto neuerdings verlassen, d.h. sogar außer Sichtweite gehen darf, wenn man dies nicht länger als 3 Minuten tut? (Wäre ja cool, ich brauche immer genau 3 Minuten, um Fotos abzuholen, Überweisungen einzuwerfen etc.)…

Das ist dann aber seit meiner Führerscheinprüfung 1996 geändert worden!

Bitte um Aufklärung,

ciao,
erik

Hi Wolfgang,

das mit den Reifen von meinem Vorredner hört sich doch plausibel an. Vielleicht hast Du die Reifen unzulässigerweise gemischt? (Vorne so, hinten so?) Oder zu breite oder zu schmale Reifen drauf? Oder für zu wenig Geschwindigkeit zugelassen? Schau doch mal in Deinem Fahrzeugschein nach, bevor Du irgend etwas zahlst (weil Du durch die Zahlung die Verwarnung akzeptierst und nichts mehr dagegen unternehmen kannst, glaube ich…)

Falls Du nicht der Halter bist, kannst Du es immerhin abwälzen, dann ist es ja lt. Katalog nicht Dein Problem!

ciao,
erik

Moin,

heißt das, daß man sein Auto neuerdings verlassen, d.h. sogar
außer Sichtweite gehen darf, wenn man dies nicht länger als 3
Minuten tut? (Wäre ja cool, ich brauche immer genau 3 Minuten,
um Fotos abzuholen, Überweisungen einzuwerfen etc.)…

nö das ja gerade eben nicht. Es geht immer noch darum, daß Du die Kiste (sofort) wegfahren kannst, wenn was ist. Hab ich aber auch mehrfach so oder ähnlich geschrieben. Aussteigen und Koffer ausladen OK, Möbel in die 8. Etage raufschleppen nicht OK.

Das ist dann aber seit meiner Führerscheinprüfung 1996
geändert worden!

Nö, da hat sich sogar seit 1989 nichts geändert.

Gruß
Christian

Hi Micha,
Deinem Link zufolge ist das scheinbar so. Aber aus welchem Museum hat er die Diagonalreifen???
Gruss Sebastian

Hi Erik,
nein, das heisst nur daß das Be- und entladen sowie das Ein- und aussteigen erlaubt ist mit der Beschränkung, daß dies nicht länger als 3 Minuten dauern darf.
Gruss Sebastian

Hi,

Deinem Link zufolge ist das scheinbar so. Aber aus welchem
Museum hat er die Diagonalreifen???

keine Ahnung :wink:), aber es sind auch unzulässige Radialreifen genannt - womöglich einfach unzulässige Größe. Sollte ja nur als Denkansatz sein, falls es sich tatsächlich nicht aufs Halten bezieht. Habs auch mehr zufällig gefunden, als ich was ganz anderes suchte.

Gruß,
Micha

Hi Micha,
uups da war ich ja also immer übervorsichtig!

Na egal, haubtsache kein Knolle.

Gruss Bert