Hallo Ihr Experten,
ich habe am letzten Wochenende einen „Strafzettel“ bekommen und weiss nicht recht warum:
Auf einer langen Ortsdurchfahrtsstrasse (Wohngebiet) steht das Schild 286 (eingeschränktes Halteverbot). Dieses hat keine Zusatzschilder bzw. Richtungspfeile, ist also sozusagen nackt. Ich habe nun genau so geparkt, dass meine Motorhaube noch vor dem Schild war, in der Annahme, dass das Halteverbot dahinter beginnt. Vorhergehende Halteverbotsschilder gab es keine bzw. waren baustellenbedingt mit einem Müllsack zugedeckt.
Auf dem Zettel wurde der Grundtatbestand 209 vermerkt, der aber in der beigefügten Liste nicht enthalten ist. Kann damit jemand etwas anfangen? Vielleicht habe ich ja etwas anderes „ausgefressen“, TÜV/AU ist jedenfalls gültig und Profil ist auch gut…
Nun, meine Fahrschulzeit liegt schon eine Weile zurück, deshalb bin ich über jede eurer Info Dankbar.
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Wolfgang Dollt