hi,
Ich gebe der Bank 10 Euro und sie schreibt sie der Geldkarte
gut. Jetzt hat die Bank 10 Euro bar und die Geldkarte 10 Euro
virtuell, macht 20 Euro.
ich glaube, da liegt der denkfehler
der 10 euro-schein hat ja nichts mehr mit der geldkartenbuchung zu tun.
den kriegt oma müller als wechselgeld im nächsten vorgang.
der schein ist also aus dem rennen, sobald das geld auf dem kundenkonto ist.
die geldkarte wird über das konto bebucht, das schrumpft um 10 euro, die karte erhäöht sich um 10 euro.
jetzt ist das geld nicht auf dem kundenkonto, sondern auf dem chip.
ist die karte (oder der automat) weg, dann ist der wert vernichtet. den kriegt kein anderer (gehen wir mal davon aus, dass die evidenzzentrale die vorgänge nicht rekonstruieren kann).
Wenn du die 10 Euro in 2 5er wechselst und diese anzündest, ist das der gleiche Effekt, oder meinetwegen 100g Salami, die du kaufst und auf dem Küchentisch verschimmeln lässt: der Metzger hat das Geld, und Du keinen Genuss, der Wert ist vernichtet.
Du tauschst einfach Bargeld gegen eine Ware oder virtuelles Geld, und eines davon wird vernichtet.
Die Frage ist: wem gibt jetzt die Bank die 10 Euro, den
Gegenwert des Geldkartenguthabens? In anderen Worten, wo
„kauft“ sie das weitergeleitete Geldkartenguthaben? Sobald die
Geldkarte eingesetzt wird, muss ja aus diesem Geld jemand
seinen Einlösungsbetrag erhalten.
Dort liegen dann nämlich im Fall der Zerstörung der virtuellen
10 Euro die echten 10 Euro bis zum Sanktnimmerleinstag, oder?
So wie die Pfandgelder für weggeworfene Flaschen.
Grüße,
Sebastian