hallo,
Aber in der doppelten Buchführung muss es doch für die
Abbuchung vom Kundenkonto (eine Verbindlichkeit der Bank) eine
Gegenbuchung geben. Das wird kaum ein Einnahmekonto der Bank
sein.
ich wünschte, es wäre das meine…
Sondern, so vermute ich es jetzt mal, sowas wie
„Verbindlichkeiten gegenüber zentrale Clearingstelle bla bla
bla“.
genau das ist der Fall.
Und dann steht das Geld dort so herum und endet, wie du im
anderen Zweig schreibst, als Überschuss oder wie auch immer…
eigentlich ja ein Baraktivposten plus eine Verbindlichkeit,
von der man nicht weiss, ob und wann man sie jemals bedienen
muss. Und was passiert eigentlich mit den Zinsen, die das Geld
in der Zeit erzielt…?
Darüber freut sich die Bank und die Evidenzzentrale, die damit und mit den Händlergebühren das System finanzieren.
Bezugnehmend auf dein anderes Posting: kann man denn
Geldbeträge einfach „ausbuchen“?? Würde mich wundern!
Genau das passiert (wie ja auch mit Kassenfehlbeträgen).
Da man aber nie genau sagen kann, wie hoch der Überschuss ist (wer weiss schon, welcher Anteil des Habenbestandes nur noch nicht ausgegeben, welcher verloren, welcher gestohlen wurde), gibt es die Empfehlung nach 4 Jahren diese Beträge über sonstige Erträge auszubuchen, wodurch die Bank diese versteuern muss.
Logischerweise finden sich dann immer wieder Karten, die ausbezahlt werden wollen, dazu ist die Bank dann aber genauso verpflichtet.
Findet der Kunde die Karte nicht, bleibt der Effekt gleich: das Geld ist weg.
Grüße
Uwe
Sebastian
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