Hi,
Richtig. Es ist ein Postulat. Wir als Menschen räumen Menschen
eine Sonderstellung ein. Man darf Menschen nicht umbringen.
Nun gut, und es geht darum, zu überprüfen, wie weit dieses Postulat Sinn ergibt. Ein Postulat ist in der Wissenschaft ja noch eine Stufe unter der Theorie.
Kein Gesetz der Welt begründet die Besonderheit des Menschen
mit irgendwelchen äußeren Eigenschaften. Die Zugehörigkeit zur
Gattung Mensch reicht aus. „Jeder Mensch ist mit
unveräußerlichen Rechten ausgestattet…“
Der Einfachkeit halber.
Nein hat sie nicht.
Umgekehrt würde das nämlich dann auch heißen, daß eine Kreatur
die deise Eigenschaften hat, ohne Mensch zu sein, ebenso unter
das Mordverbot fällt. Darunter könnten zb. Maschinen fallen.
Turing hat bewiesen, daß es keine Möglichkeit gibt, zwischen
echtem Bewußtsein und maschinellem zu unterscheiden.
Wenn wir es denn schaffen, „intelligente“ und empfindende maschinen zu bauen, dann haben wir tatsächlich wieder ein neues ethisches Problem, das ich hier gar nicht weiter erörtern möchte.
Die Menschenrechte, das Grundgesetz, und das STGB sehen das
anders. Ich auch.
Also zumindest in der UN-Menschenrechtscharta steht meines Wissens nichts von aktiver Sterbehilfe drin.
Oder Du willst den Paragraphen zu
„Mord“ abändern in "Wer einen zu Wahrnehmungen fähigen
Menschen… "
Aber genau das postulierst du hier.
Nein! Mord ist Mord. Aber der Totschlag-Paragraph kann meinetwegen geändert werden. Nur hielte ich das ganze, was sich theoretisch durchaus vernünftig anhört, letztlich nicht für praktikabel.
Wie definierst du geistige Persönlichkeit? Wer definiert das
von außen? Siehe oben, Stichwort Turingtest.
Da liegt eben das Praktikabilitätsproblem begraben. Ich möchte derartiges nicht entscheiden müssen, insofern ist das ganze hier selbstverständlich eine rein theoretische Debatte.
Das ist ein Zirkelschluß. Das zu Beweisende (daß es nicht
sinnvoll ist, ein Leben zu verlängern) setzt du bereits
voraus.
Das ist kein Zirkelschluß, weil ich ja nichts gefolgert habe.
Gruß
L.