und weder in § 86 noch in § 86a StGB vermag ich zu erkennen, dass
mit einer Strafe bedroht wäre. Darauf bezieht sich die Frage: Warum wäre es
, eine Lichterkette aus Davidssternen ins Fenster zu hängen?
Konstruieren ließe sich ein Zusammenhang allenfalls, und auch dann nur auf dünnstem Seil balancierend, wenn man unterstellte, dass der Mann mit „Judenstern“ nicht den Davidsstern, sondern den Judenstern im engen Wortsinn gemeint hätte.
Leider hat die Software mal wieder die Reihenfolge der Kommentare durcheinander gebracht….
Wo hat Du diese Information gefunden. In Deinen beiden Links konnte ich nichts finden.
Auch bei Wikipedia wird nicht erwähnt, dass der Gebrauch oder die Darstellung des Judensterns heute verboten sei. Selbst wenn ich „judenstern verboten“ bei derSuchmaschine meiner Wahl eingebe, finde ich keinen einzigen Link, der das Verbot belegt.
Vielleicht deshalb, weil der Stern nicht das Symbol einer verfassungsfeindlichen Vereinigung war, die man verbieten konnte, sondern der Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe diente.
Ich gehe mal davon aus, dass die Zeitung hier entweder falsch oder nicht ausführlich genug zitiert hat, oder dass der Richter die Ermahnung nicht deutlich genug ausgeführt hat.
Wie im bisherigen Verlauf der Antworten zu sehen, sind weder der Davidstern, noch der gelbe Judenstern ein verbotenes Symbol.
Wenn man aber eines der Symbole verwendet, um andere Menschen zu diskriminieren, dann ist die Diskriminierung strafbar. (Es soll Landkreise in Deutschland geben, wo die Polizei klingelt, wenn man seinen Reisigbesen mit dem Reisig nach oben an seine Haustür stellt.) Ich gehe davon aus, dass der Richter meinte, dass die Nutzung des Judensterns zur Abschreckung der bettelnden Menschen eine Diskriminierung dargestellt hätte und deshalb verboten wäre - also nicht das Symbol, sondern die Intension.
Grüße
P.S.: solche unzureichende Ausführungen scheinen eines der Merkmale der modernen „investigativen Qualitätspresse“ zu sein. Bloß nicht selber nachdenken, bloß nicht hinterfragen… Und dann wundern sie sich, dass sie von aufgebrachten Bürgern mal mehr mal weniger ausfallend beschimpft und kritisiert werden….
Mal immer schön im Kontext bleiben und nicht im mentalen Zerhacken der- theoretischen- Analyse.
Hier war der Spruch mit dem Stern eben in dem Kontext mit den Kreuzen und der dahinter stehenden Intention gefallen und es liegt nahe, dass es so dann eben doch schon verboten sein muss.
Wir wollen uns doch nicht verarschen lassen.
Doch, und das wurde auch schon erläutert, siehe oben.
Ohne Beachtung von Kontext und Differenzierung bleibt (fast) immer und alles schlicht und belanglos.
In Frage wie in Antwort.
Zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Deiner weiten Auslegung des Kontextes möchte ich jedoch nicht folgen. Übertrieben gesagt wäre danach auch das aufhängen von etwa Spongebob zum Zweck der Bettlervergrämung verboten, nur weil vorher Hakenreuze dort hingen.
Den gelben Stern sehe ich vom 86a nicht erfasst. Zwar diente er der Demütigung und Ausgrenzung, war aber eben kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.
Der Davidstern ist völlig harmlos und erfreut uns spätestens Ende des Monats in Form von Lebkuchen.
Nee, eben nicht so undifferenziert, so blöd kannst du doch einfach nicht sein, Mensch.
Satz 2 ist gerade in diesem Kontext ohne Satz 1 halbwahr und belanglos.