Wo kann ich mich kostengünstig hinwenden,

die ARGE will Geldleistungen von uns zurückfordern.

Unsere Kinder lagen teilweise über dem Freibetrag für Kinder. Allerdings lag die gesamte Familienvermögensgrenze weit unter dem Freibetrag.

Jetzt will die ARGE knapp 7000 Euro zurück.
Wer kann uns helfen.
LG
potter

[MOD] Hinweis bzgl. FAQ:1129!
Hallo!

Jetzt will die ARGE knapp 7000 Euro zurück.
Wer kann uns helfen.?

Da die Situation nicht FAQ:1129-konform formuliert wurde (vgl. Vorschaltseite) und außerdem ausdrücklich gefragt wurde, wo man sich hinwenden (Titel) bzw. wer * hier helfen kann (Text; s. o.), bitte ich alle Antworter ausdrücklich,

– sich auf die Nennung von potentiellen Anlaufstellen *, wo einem in so einer Situation geholfen werden kann zu beschränken
und
auf eigene Ratschläge zur Lösung der Situation zu verzichten!

Antworten im Sinne von „Ihr könntet Euch ggü. der ARGE nun so oder so verhalten“ müssten also – auch, wenn sie selbst FAQ:1129-konform formuliert würden (z. B. „Die (fiktive) Familie könnte …“)! – von mir gelöscht werden.

@UP potter: Falls Du Dich nur falsch ausgedrückt hast und in Wirklichkeit von den Brett-Usern keine Anlaufstellen wissen wolltest, die Dir in der geschilderten Situation helfen können, sondern stattdessen direkte Hilfe bzw. Ratschläge zur Situation, bitte ich Dich, Deinen Artikel noch einmal neu einzustellen, diesmal aber unter Beachtung von FAQ:1129/der Vorschaltseite! Vielen Dank.

*) Aufgrund von FAQ:1129 kann/darf hier das „wer“ nicht als „wer von Euch“ interpretiert werden, sondern nur als „welche Stelle“ (o. Ä.).

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

Eine Möglichkeit ist häufig die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.

Man geht zunächst zu seinem Amtsgericht, schildert dem dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Wenn das Amtsgericht dem Anliegen mit einer sofortigen Auskunft, einem Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten oder der Aufnahme eines Antrags entsprechen kann, gewährt es selbst diese Hilfe. Sonst stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen.

Man kann die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt auch unmittelbar aufsuchen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und bitten, den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht nachträglich zu stellen.