Wo krankenversichert (gesetzlich)?

Hallo!

Habe mal wieder Fragen zu einem fiktiven Sachverhalt. :smile:

Folgende Eckdaten des betroffenen Herrn X vorweg:
– seit Jahren in einem ungekündigten AV
– KRG-Anspruch vom 31.07. – 04.09.09 ⇒ aufgrund eines bereits vorangegangenen KRG-Bezugs in 2007/2008 ab 05.09.09 ausgesteuert (Widerspruch wurde nun abgelehnt)
– Wegen Gründen, die in der Erkrankung des Herrn X liegen (starke Psychosomatik) und für die er auch die Verantwortung übernimmt, wurden die AU-Bescheinigungen der KK verspätet vorgelegt, weswegen er erst am 07.10.09 den Aussteuerungsbescheid bzw. am 30.11.09 den Widerspruchsbescheid erhielt.
– Erschwerend kommt hier hinzu, dass Herr X auch noch zum 01.10.09 die KK gewechselt hat.

Ich sehe hier nun folgendes Problem:
Durch die Aussteuerung zum 05.09.2009 endete doch (rückwirkend) zu diesem Datum auch die Versicherungspflicht, oder?

Aufgrund der laufenden Erkrankung hat Herr X aber natürlich durchgängig Leistungen seines Arztes sowie Medikamente in Anspruch genommen (nehmen müssen); bis 30.09.09 über die Versichertenkarte der alten KK, ab 01.10.09 über die der neuen – die zwar über den bei der alten KK laufenden Widerspruch informiert wurde (weswegen sie wahrscheinlich bis jetzt die Füße bzgl. der eintrudelnden Abrechnungen stillgehalten hat), aber naturgemäß erst jetzt über dessen (negativen) Ausgang informiert werden kann, sprich:

Sie wird wohl (genauso wie die alte KK für die Zeit vom 05. – 30.09.09) in naher Zukunft von Herrn X rückwirkend ab 01.10.09 Beiträge einfordern, oder?
(Das wäre für Herrn X natürlich ein Problem, da er ohnehin schon seit 05.09.2009 keinerlei Einkünfte mehr hat und es bislang ebenfalls versäumt hat, Alg nach § 125 SGB III zu beantragen…)

Kann Herr X dies vermeiden, indem er sich rückwirkend ab 05.09.2009 bei der KK (wieder eine andere) seiner Ehefrau familienversichert?
Oder ist dies nur für die Zukunft möglich?

Abschließend noch eine Frage:
Wenn Herr X nun bei seiner AA Alg nach § 125 SGB III beantragt: Welche der drei KKs wäre hier anzugeben??

Mal wieder Fragen über Fragen…

Vielen Dank für Eure Mühe & Eure kompetenten Antworten!

LG
Jadzia

Hallo,
wie kam es zu dem Krankenkassenwechsel - das ist erst mal die zu klärende Frage ?
Gruß
Czauderna

Hi!

wie kam es zu dem Krankenkassenwechsel

Nehmen wir an, Herr X hat seine alte KK (bereits im Juni) ganz normal gekündigt. Wollte halt mal wechseln…

LG
Jadzia

Nehmen wir an, Herr X hat seine alte KK (bereits im Juni) ganz
normal gekündigt. Wollte halt mal wechseln…

Juni 2009 ? Dann stimmt da etwas nicht. Für GKV Versicherte besteht seit 2007 Versicherungspflicht. D.h. Eine Kündigung wird est wirksam, wenn man der gekündigten KK eine Aufnahmebescheinigung einer anderen KK vorlegt. Vermutlich wurde die Beitragszahlung eingestellt, sodaß jetzt die Nachzahlungen aufgelaufen sind.

Hallo,
das sehe ich genau so wie Nordlicht - und hinzu kommt noch, wenn er im Juni „ganz normal“ gekündigt hat, dann endet die Mitgliedschaft zum 31.08., also wäöhrend des Krankengeldbezugs ??
Gruß
Czauderna

Hi!

Juni 2009? Dann stimmt da etwas nicht.

Doch. Wie Du aus dem Ursprungsposting entnehmen kannst: ZUM 30.09.09!

Gruß
Jadzia

Hi!

wenn er im Juni „ganz normal“ gekündigt hat, dann endet die Mitgliedschaft zum 31.08., also während des Krankengeldbezugs??

Nein, die KF beträgt MIND. 3 Monate (oder 2?). (Vielleicht war’s auch erst Juli, als er gekündigt hat.) Jedenfalls hat Herr X im September von der alten KK seine Kündigungsbestätigung zum 30.09.09 erhalten, diese bei der neuen KK vorgelegt, die ihn wiederum ab 01.10.09 versichert und ihm das Mitgliedskärtchen zugeschickt hat.

Und erst nach diesem ganzen, reibungslos verlaufenen Prozedere kam dann die geschilderte Sache mit der Aussteuerung.

Gruß
Jadzia

Hallo,
ich sehe das so, wenn er ab dem 6.9. die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt hat dann kann natürlich ab diesem Tag auch da rein.
Die Aufnahme bei der neuen Kasse wäre damit hinfällig weil es da keinen Aufnahmegrund mehr gibt - die Familienversicherung ist vorrangig.
Wenn erneut Krankenversicherungspflicht eintritt oder die Familienversicherung nicht mehr möglich ist kann er eine neue Kasse wählen.
Gruß
Czauderna

1 Like

Hi!

ich sehe das so, wenn er ab dem 6.9. die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt hat dann kann natürlich ab diesem Tag auch da rein.

Auch rückwirkend, verstehe ich das richtig?

Wenn erneut Krankenversicherungspflicht eintritt oder die Familienversicherung nicht mehr möglich ist, kann er eine neue Kasse wählen.

Vielen Dank!

Doch. Wie Du aus dem Ursprungsposting entnehmen kannst: ZUM 30.09.09!

… ich hatte überlesen, dass ab dem 1.10. eine neue KK-Mitgliedsdchaft bestand.

Hallo,

ja, ab dem Tag, ab dem die Voraussetzungen erfüllt sind - das geht auch rückwirkend.
Gruß
Czauderna

1 Like

Vielen Dank!
Du warst mal wieder sehr hilfreich! :smile: *

LG
Jadzia