Hallo!
Habe mal wieder Fragen zu einem fiktiven Sachverhalt.
Folgende Eckdaten des betroffenen Herrn X vorweg:
– seit Jahren in einem ungekündigten AV
– KRG-Anspruch vom 31.07. – 04.09.09 ⇒ aufgrund eines bereits vorangegangenen KRG-Bezugs in 2007/2008 ab 05.09.09 ausgesteuert (Widerspruch wurde nun abgelehnt)
– Wegen Gründen, die in der Erkrankung des Herrn X liegen (starke Psychosomatik) und für die er auch die Verantwortung übernimmt, wurden die AU-Bescheinigungen der KK verspätet vorgelegt, weswegen er erst am 07.10.09 den Aussteuerungsbescheid bzw. am 30.11.09 den Widerspruchsbescheid erhielt.
– Erschwerend kommt hier hinzu, dass Herr X auch noch zum 01.10.09 die KK gewechselt hat.
Ich sehe hier nun folgendes Problem:
Durch die Aussteuerung zum 05.09.2009 endete doch (rückwirkend) zu diesem Datum auch die Versicherungspflicht, oder?
Aufgrund der laufenden Erkrankung hat Herr X aber natürlich durchgängig Leistungen seines Arztes sowie Medikamente in Anspruch genommen (nehmen müssen); bis 30.09.09 über die Versichertenkarte der alten KK, ab 01.10.09 über die der neuen – die zwar über den bei der alten KK laufenden Widerspruch informiert wurde (weswegen sie wahrscheinlich bis jetzt die Füße bzgl. der eintrudelnden Abrechnungen stillgehalten hat), aber naturgemäß erst jetzt über dessen (negativen) Ausgang informiert werden kann, sprich:
Sie wird wohl (genauso wie die alte KK für die Zeit vom 05. – 30.09.09) in naher Zukunft von Herrn X rückwirkend ab 01.10.09 Beiträge einfordern, oder?
(Das wäre für Herrn X natürlich ein Problem, da er ohnehin schon seit 05.09.2009 keinerlei Einkünfte mehr hat und es bislang ebenfalls versäumt hat, Alg nach § 125 SGB III zu beantragen…)
Kann Herr X dies vermeiden, indem er sich rückwirkend ab 05.09.2009 bei der KK (wieder eine andere) seiner Ehefrau familienversichert?
Oder ist dies nur für die Zukunft möglich?
Abschließend noch eine Frage:
Wenn Herr X nun bei seiner AA Alg nach § 125 SGB III beantragt: Welche der drei KKs wäre hier anzugeben??
Mal wieder Fragen über Fragen…
Vielen Dank für Eure Mühe & Eure kompetenten Antworten!
LG
Jadzia