Lieber Christian!
Bitte Vorsicht mit Myriams Antwort.
Sie hat das Problem nicht ganz richtig und umfassend dargestellt und erklärt.
Ihr „zusagen“ ist ein zusammengesetztes Verb, d.h. das „zu“ ist einen Vorsilbe und nicht der Partikel, der vor dem Infinitiv steht.
Der Partikel „zu“ hat im Deutschen stets zu stehen, wenn an ein Verb, genauer: an ein Prädikat, ein Infinitiv angehängt wird.
Beispiele:
Ich hoffe, dir zu gefallen.
Ich bin stolz, ein Preuße zu sein.
Ich habe keine Lust, in die Schule zu gehen.
Ich verbiete dir zu rauchen.
Von dieser Regel sind ausgenommen:
Die Modalverben können, sollen, müssen, dürfen, mögen, auch lassen, wenn es als Modalverb gebraucht wird.
Ebenso die Verben: sehen, hören, lernen, lehren, helfen, gehen;
bei diesen ist das „zu“ fakultativ.
Beispiele:
_Ich kann dir das erklären.
Das musst du mir glauben.
Du darfst nicht zweifeln.
Du solltest ihr nicht vertrauen.
Das haben ich kommen sehen.
Ich höre die Kinder im Garten spielen.
Er hilft mir einräumen.
Wir gehen heute Abend tanzen.
Sie lernt Schlittschuh laufen._
Hier ist es auch möglich zu sagen:
Ich helfe ihr, die schweren Koffer zum Bahnhof zu tragen. etc.
Du kannst ruhig öfter auf dieses Brett kommen.
Wir werden dir schon weiter helfen.
(ohne „zu“)
Gruß Fritz