Guten Tag
Meine Frage bezieht sich auf das Abstellen von Fahrrädern in einer
Mietgemeinschaft.
Folgendes Szenario:
In einem Haus mit Vorgarten haben alle Mieter ein oder mehrere
Fahrräder (was ja nicht ungewöhnlich ist).
Die Keller ist nur sehr schwer zugänglich. Und es ist auch kein Raum
für Fahrräder vorgesehen.
Nun Verbietet der Hausbesitzer/die Hausbesitzerin das anketten der
Fahrräder am Zaun des vorgartens und im Hof. Auch die Briefe der
Mieter blieben ungehört und das Angebot, dass die Mieter
eigentständig einen Fahrradständer im Hof an einer ausgesuchten
stelle einbetonieren wurde abgelehnt.
Die Rechtslage sieht eigentlich vor, dass sofern es keine
Abstellmöglichkeit gibt, das Fahrrad wider Hausordung und Mietvertrag
im Hof Abgestellt werden darf. Jedoch wird das Tor zum Hof Abends und
am Wochende immer Abgeschlossen und der Vermieter will den Schlüssel
nicht an die Vermieter rausrücken.
Nun meine Frage:
Ist der Vermieter nicht dazu Verpflichtet einen Abstellplatz für
Fahrräder einzurichten?
Und dürfen die Mieter einen Schlüssel besitzen, obwohl der Vermieter
den Schlüssel nicht rausrückt? (Zumal da die Mülltonnen des Hauses im
Hof sind)
Wie genau regelt das Gesetzt so einen Fall?