Wohngebäudeversicherung

Hallo zusammen,

momentan steigen bei einigen Versicherern die Wohngebäudeversicherungen aufgrund von vielen Unwetterschäden rapide an.

Ist ein Anstieg des jährlichen Beitrages um 25 % rechtens?

Vielen Dank schon einmal.

Gruß

Samira

Ist ein Anstieg des jährlichen Beitrages um 25 % rechtens?

Warum nicht, dafür bekommst Du ein Sonderkündigungsrecht.

Hallo,

ist die Frage allgemein gefaßt, will heißen, die Versicherungen haben ihre Beiträge bei Neuabschlüssen um 25 % erhöht oder geht es um ein Objekt, dass in der letzten Zeit Schäden erlitten hat und deshalb wurde der Beitrag um 25 % erhöht?

Gruß

Wolfgang

Hallo Samira,

die Erhöhung hat was mit deiner Versicherungsform zu tun.

Die Grundlage dieser Versicherungsform ist der Neuwert von 1914. Durch die Versicherung zum gleitenden Neuwert soll eine Unterversicherung durch Preissteigerungen verhindert werden. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sollte auf jeden Fall eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen werden.

Der Vorteil der Gleitenden Neuwertversicherung ist, dass die Versicherungssumme stets den jährlichen Baupreissteigerungen im Baugewerbe (Materialpreise/Löhne) angepasst wird und, sofern die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss korrekt ermittelt worden ist (z.B. über das sogenannte „Häuschenmodell“ des GDV) und während der Vertragslaufzeit keine wertsteigernden Gebäudeveränderungen durchgeführt wurden, gilt die Unterversicherungsverzichtsklausel als vereinbart.

Für die Umrechnung auf den Neuwert bzw. auf den Beitrag des aktuellen Jahres wird vom Statistischen Bundesamt jedes Jahr ein Baupreisindex bzw. ein Gleitender Neuwertfaktor ermittelt. Der Versicherungsschutz und Beitrag sind somit dynamisch.

Also heißt: steigt der Baupreisindex dann steigt auch der Versicherungsbeitrag.

Bei einer Beitragserhöhung kann aber zum wirksam werden gekündigt werden!