Mein Sohn ist 20 und in einer Erstausbildung zum Krankenpfleger.
Seine Ausbildungsvergütung beträgt 800 € Brutto. Kindergeld steht ihm zu…Netto kommt er also auf knapp 800 Euro inkl. Kindergeld. Als „normaler Arbeitnehmer“ würde ihm also Wohngeld zustehen, wenn er eine eigene Wohnung beziehen würde. BAB entfällt, hab ich geprüft. Er verdient zuviel und die Wohnung die er haben will ist auch im gleichen Ort wie die elterliche Wohnung und wie der Ausbildungsplatz.
Nun weiss ich nicht, ob ich das falsch verstanden habe. Ich habe die Regelungen über Wohngeld so verstanden, dass Azubis in der Erstausbildung keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Und weil er auch schon mal im Rahmen der Ausbildung in Krankenhäuser muss, die weiter weg sind und die er dann wegen des ÖPNV hier nicht erreichen kann, braucht er sein Auto…andernfalls müsste er sich im Wohnheim einmieten.
Wenn ich die Kosten überschlage, muss er Essen immens einschränken, um sich Wohnung und Auto leisten zu können. Er meint aber, ich würde ihn nur nicht gehen lassen wollen, weil ich eine Glucke sei und er ist überzeugt davon, dass er Wohngeld bekommt.
Habe ich was falsch verstanden was Wohngeld bei Azubis angeht, deren Eltern vorort leben und deren Haupteinsatzpunkt während der Ausbildung auch im gleichen Ort ist?
Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Auskünfte.