Wohngeld für Auszubildende

Mein Sohn ist 20 und in einer Erstausbildung zum Krankenpfleger.
Seine Ausbildungsvergütung beträgt 800 € Brutto. Kindergeld steht ihm zu…Netto kommt er also auf knapp 800 Euro inkl. Kindergeld. Als „normaler Arbeitnehmer“ würde ihm also Wohngeld zustehen, wenn er eine eigene Wohnung beziehen würde. BAB entfällt, hab ich geprüft. Er verdient zuviel und die Wohnung die er haben will ist auch im gleichen Ort wie die elterliche Wohnung und wie der Ausbildungsplatz.
Nun weiss ich nicht, ob ich das falsch verstanden habe. Ich habe die Regelungen über Wohngeld so verstanden, dass Azubis in der Erstausbildung keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Und weil er auch schon mal im Rahmen der Ausbildung in Krankenhäuser muss, die weiter weg sind und die er dann wegen des ÖPNV hier nicht erreichen kann, braucht er sein Auto…andernfalls müsste er sich im Wohnheim einmieten.
Wenn ich die Kosten überschlage, muss er Essen immens einschränken, um sich Wohnung und Auto leisten zu können. Er meint aber, ich würde ihn nur nicht gehen lassen wollen, weil ich eine Glucke sei und er ist überzeugt davon, dass er Wohngeld bekommt.

Habe ich was falsch verstanden was Wohngeld bei Azubis angeht, deren Eltern vorort leben und deren Haupteinsatzpunkt während der Ausbildung auch im gleichen Ort ist?

Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Auskünfte.

Hallo emmi64,
habe über google mal nachgeschaut bin aber daraus auch nicht viel schlauer geworden. Wenn du selber mal nachschauen möchtest gib unter Google Wohngeld für Auszubildende ein. Ansonsten kann ich dir nur raten mal ein Formular für Wohngeld zu besorgen es ausfüllen und den Antrag abgeben, dann weißt Du es ganz gewiss ob dein Sohn Wohngeld bekommt
LG Stephan

Hallo, (ist hier eine übliche Höflichkeitform)

Vorab: Falsches Brett.

Nun weiss ich nicht, ob ich das falsch verstanden habe. Ich
habe die Regelungen über Wohngeld so verstanden, dass Azubis
in der Erstausbildung keinen Anspruch auf Wohngeld haben.

Hast du richtig verstanden. Wer Anspruch, auch nur dem Grunde nach, hat keinen Anspruch auf Wohngeld

Er
meint aber, ich würde ihn nur nicht gehen lassen wollen, weil
ich eine Glucke sei und er ist überzeugt davon, dass er
Wohngeld bekommt.

Warum macht er sich nicht selber schlau?

Gruß
Otto

Brettbeschreibung lesen!
Hallo!

In der Brettbeschreibung steht fett und rot: " Keine Geldfragen!"

Nach Löschung hier kann die Frage gerne FAQ:1129-konform im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ eingestellt werden.

Gruß
Jadzia Dax

P.S.: Brauche keine Löschbenachrichtigung.