Wohngeld/ Grundsicherung

Hallo,
folgender Fall:

Vater alleinerziehend, 2 Kinder (11 und 13 Jahre alt), Einkünfte
Krankengeld 773 Netto, 184 Kindergeld x 2, 280 Euro Kinderzuschlag,
Wohnverhältnisse NRW, 472 Euro Warmmiete (ohne Strom), 60 qm Wohnfläche.

  1. Frage:
    Es gibt den Wohngeldrechner NRW. Wie kommt man bei o. g. Einkünften auf ein zusätzlichen Wohngeldanspruch von 198 Euro ?
    Gelten o. g. Kinder nur als Haushaltsmitglieder oder auch als Wohngeldberechtigte ?

  2. Angenommen Vater ist in Zeitrente, also kein Krankengeld mehr.
    Gehört hat man, das es für Frührenter und Altersrentner, dessen Rente zum Leben nicht reicht, Grundsicherungsanspruch gibt. Nur Zeitrentner, die Rente aus gesundheitlichen Gründen erhalten, würden auch Grundsicherung erhalten. Aber Zeitrentner die Rente aus beruflich bedingten Gründen erhalten, erhalten wiederum Harz 4, sprich hier wäre wieder der Jobcenter zuständig.
    Stimmt das ?

Vielen lieben Dank.
K.

[MOD]-Hinweis@ALL bzgl. Wohngeld-Frage!
Hallo!

  1. Frage:
    Es gibt den Wohngeldrechner NRW. Wie kommt man bei o. g. Einkünften auf ein zusätzlichen Wohngeldanspruch von 198 Euro?
    Gelten o. g. Kinder nur als Haushaltsmitglieder oder auch als Wohngeldberechtigte?

@Korridor: Da Du schon mal verschoben worden bist, mag ich Deinen Artikel jetzt nicht wegen (teilweise) falschem Brett löschen (nur Teile eines Artikels zu verschieben ist technisch nicht möglich); allerdings bitte ich Dich, diese Frage noch einmal gesondert im für das Thema „Wohngeld“ richtigen Brett „Ämter & Behörden allgemein zu stellen!

Für Antworter bedeutet das im Umkehrschluss: Bitte hier im Brett nicht auf Frage 1 antworten!

Vielen Dank für Eure Beachtung!

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

Hi!

  1. Angenommen, Vater ist in Zeitrente, also kein Krankengeld mehr.

Ich nehme an, mit „Zeitrente“ ist eine zeitlich befristete Rente wegen (voller oder teilweiser) Erwerbsminderung (kurz: befristete (volle/Teil-)EM-Rente) gemeint?!

Gehört hat man, das es für Frührenter und Altersrentner, dessen Rente zum Leben nicht reicht, Grundsicherungsanspruch gibt. Nur Zeitrentner, die Rente aus gesundheitlichen Gründen erhalten, würden auch Grundsicherung erhalten.

Das ist korrekt. Nennen tut sich diese Leistung „Grundsicherung wegen Alters und bei Erwerbsminderung“ (kurz: „Alters-/EM-Grusi“).

Aber Zeitrentner die Rente aus beruflich bedingten Gründen erhalten,

Was soll das für eine Rente sein, eine aus beruflichen Gründen??
Und: Warum sollte eine Rente im Anschluss an Krankengeld (also bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit!) keine aus gesundheitlichen sein??
Sorry, aber hier habe ich Verständnisprobleme.

erhalten wiederum Harz 4 Alg II („Hartz“ würde hier übrigens mit ‚tz‘ geschrieben!!), sprich: Hier wäre wieder das Jobcenter zuständig.
Stimmt das?

Da ich mir

  1. im Moment nicht vorstellen kann, um was für eine Rente es sich hier handeln soll, wenn nicht um eine aus gesundheitlichen Gründen und
  2. mir auch keine andere Rente einfällt, bei deren Bezug man Anspruch auf Alg II haben könnte,
    lautet meine Antwort vorerst: Nein, das stimmt nicht.

Gruß
Jadzia