Hallo,
folgender Fall:
Vater alleinerziehend, 2 Kinder (11 und 13 Jahre alt), Einkünfte
Krankengeld 773 Netto, 184 Kindergeld x 2, 280 Euro Kinderzuschlag,
Wohnverhältnisse NRW, 472 Euro Warmmiete (ohne Strom), 60 qm Wohnfläche.
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Frage:
Es gibt den Wohngeldrechner NRW. Wie kommt man bei o. g. Einkünften auf ein zusätzlichen Wohngeldanspruch von 198 Euro ?
Gelten o. g. Kinder nur als Haushaltsmitglieder oder auch als Wohngeldberechtigte ? -
Angenommen Vater ist in Zeitrente, also kein Krankengeld mehr.
Gehört hat man, das es für Frührenter und Altersrentner, dessen Rente zum Leben nicht reicht, Grundsicherungsanspruch gibt. Nur Zeitrentner, die Rente aus gesundheitlichen Gründen erhalten, würden auch Grundsicherung erhalten. Aber Zeitrentner die Rente aus beruflich bedingten Gründen erhalten, erhalten wiederum Harz 4, sprich hier wäre wieder der Jobcenter zuständig.
Stimmt das ?
Vielen lieben Dank.
K.