Hallo,
ich habe heute von einem Mitazubi gehört, dass seit 01. Januar eine Neuregelung für Wohngeld in Kraft getreten ist, die besagt, dass auch während der 1. Ausbildung Wohngeld gezahlt werden kann.
- Ist das richtig?
- Ist das auch neben BAB möglich?
Lieben Gruß und vielen Dank,
miepmie
Schon lange (immer?)
Hi!
ich habe heute von einem Mitazubi gehört, dass seit 01. Januar eine Neuregelung für Wohngeld in Kraft getreten ist, die besagt, dass auch während der 1. Ausbildung Wohngeld gezahlt werden kann.
Das ist nicht neu. Das war schon zu meiner Azubi-Zeit (Beginn: 2000) so!
- Ist das auch neben BAB möglich?
Grundbedingung für einen Anspruch auf Wohngeld ist, dass kein Anspruch auf BAB besteht!
Ich wüsste nicht, dass sich eines der beiden Dinge bei der Wohngeldreform geändert hätte.
Gruß
Liza
Liza: da hast du recht … jedenfalls ist mir da auch nichts neues bekannt.
Wenn kein Anspruch auf BAB besteht, zb bei einer Aubildung im öffentlichen Dienst (Krankenschwester) dann kann Wohngeld beantragt werden.
Beides gibt es nicht
LG
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Hallo und danke für die Antworten,
dann weiß ich ja Bescheid - hätte mir auch nicht denken können, dass es - trotz der steigenden Heiz- und Nebenkosten - irgendwann auch mal eine Angleichung für uns Azubis geben würde.
Lieben Gruß und ein schönes Wochenende,
miepmie