Wohnsitz im Ausland. Steuer?

Hallo liebe Fachmänner und /-Frauen,

ich suche schon des längerem - leider bisher vergeblich - im Netz nach einer Antwort auf meine Frage.
Auch selbsterklärte Steuerfachmänner aus meinem Bekanntenkreis konnten mir die Frage leider nicht beantworten.

So, nun zur Vorgeschichte:
Da ich 80%/Jahr beruflich im int. Außendienst unterwegs bin, spiele ich seit geraumer Zeit mit dem Gedanken auszuwandern.
Da ich allerdings weiterhin für meine jetzige, deutsche Firma tätig sein möchte stellt sich mir die Frage welche Einkünfte wie und wo versteuert werden.

Wie würde es z.B. mit der Lohnsteur aussehen? Deutscher Arbeitgeber, Arbeitsplatz + Wohnsitz außerhalb Deutschlands.
Mieteinnahmen in Deutschland würden sicherlich auch in D versteuert?

Ich freue mich auf Eure Antworten!
mfg
HerbXXL

Hallo HerbXXL,in der Vergangenheit war es wie folgt:183 Tage im Jahr an einem Stück am selben Ort im Ausland gearbeitet,wurde die deutsche Steuerfreiheit im voraus beantragt.Das machte meistens sogar die Firma.Nun liegte es aber auch an den Gesetzen des Landes in das Du auswandern willst.(hat ggf. Doppelversteuerungsabkommen mit Deutschland)In Deinem Fall würde ich direkt zum Finanzamt gehen und Nachfragen.Gezielte Fragen müssen die beantworten,beraten tun die nicht.Ich würde wenn ich an Deiner Stelle wäre,mich in Deutschland abmelden,dann bist Du im Auswanderland steuerpflichtig,(wobei einige Länder Auslandseinkünfte unversteuert lassen)Deine Mieteinnahmen in Deutschland,sind dann Dein einziges Einkommen in Deutschland und könnte je nach Höhe der Mieteinnahmen Steuerfrei sein,wenn Ausgaben dagegen stehen.Also,es richtet sich immer nach dem Land in das man auswandert.
Gruß Hermann
(Dies ist mein Wissen und keine Rechtsberatung)

Hallo Hermann,
ersteinmal vieln Dank für deine hilfreiche Auskunft.

Ich war schon einmal 7 Monate in China und dort wurde - wie von dir erwähnt - von meiner Firma für diesen Zeitraum eine Steuerfreiheit in D beantragt.
Nun zu meinem Problem: In der Regel bin ich in keinem Land der Welt, auch nicht in Deutschland, 183 Tage und erst recht nicht an einem Stück (China war eine einmalige Ausnahme).

Falls ich mich in Deutschland abmelde und z.B. nach Portugal auswandere wird dann, trotz deutschem Arbeitgeber, die Lohnsteuer in Portugal fällig?
Kannst du mir nähere Infos zu deiner Aussage „wobei einige Länder Auslandseinkünfte unversteuert lassen“ geben?

Vielen, vielen Dank!

Hallo liebe Fachmänner und /-Frauen,

Da ich 80%/Jahr beruflich im int. Außendienst unterwegs bin,
spiele ich seit geraumer Zeit mit dem Gedanken auszuwandern.
Da ich allerdings weiterhin für meine jetzige, deutsche Firma
tätig sein möchte stellt sich mir die Frage welche Einkünfte
wie und wo versteuert werden.

Wie würde es z.B. mit der Lohnsteur aussehen? Deutscher
Arbeitgeber, Arbeitsplatz + Wohnsitz außerhalb Deutschlands.
Mieteinnahmen in Deutschland würden sicherlich auch in D
versteuert?

Hallo,

schau mal hier
http://www.frag-einen-steuerprofi.de
oder
http://www.konz-steuertipps.de/konz/index.html
viel Erfolg!

Hallo HerbXXL,ich bin nach Paraguay ausgewandert und dort sind Auslandseinkünfte nicht zu versteuern.Um noch Geld zu verdienen arbeite ich jedoch z.Zt. in Norwegen,(in Py kann man kein Geld verdienen)muß die Einkünfte hier versteuern,bin sozial und kranken versichert und verdiene viel mehr als in Deutschland.Ein nicht ganz legaler Trick,arbeite für Deine Firma als Freelancer,dann liegt es an Dir wieviel,oder ob Du versteuerst.(Die ganzen Auslagen wie Spesen,Verpflegungsgeld,angemietetes Büro etc.kann man alles gegenrechnen.Niemand kann Dir verbieten Dein Geld auf Deiner Yacht zu verdienen.)Es liegt halt daran was man macht und womit man sein Geld verdient.Wichtig um in Deutschland nicht zu zahlen ist die Abmeldung.In vielen Ländern gibt es keine Adressenanmeldung.Würdest Du Dir Paraguay-Papiere beschaffen (Einwanderung)ist Dein Geld steuerfrei
Gruß Hermann

Hallo Hermann,
wir haben in der Firma auch einige Freelancer aber da ich mit 26 noch relativ jung bin ist mir dieser Weg derzeit noch zu riskant. Wenn ich einige Jahre gearbeitet und etwas an die Seite gelegt habe wäre das, auch für mich, eine sehr reizvolle Alternative.
Derzeit spiele ich allerdings ersteinmal mit dem Gedanken lediglich auszuwandern und weiterhin meine Erfahrung in diesem Geschäft auszubauen.

Ich weiß aber nicht wo meine Einkünfte vesteuert werden und welches Land sich am besten anbietet für diesen legalen Weg Steuern zu sparen.
Ich bin ja sowieso 80% des Jahres nicht daheim, zudem geht mir das deutsche Sozialsystem derzeit sehr gegen den Strich (negative Erfahrungen mit einer Mieterin/Sozialhilfeempfänger).

Wenn du ein Wohnsitz im Ausland hast, Arbeitgeber ist deutsch und du arbeitest in der EU bist du mit den Einkünften die du in Deutschland hast auch in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Vermietest du in Deutschland, sind das „deutsche Einkünfte“, führt dein Arbeitgeber Lohnsteuer für dich ab, sind das „deutsche Einkünfte“. Du musst dann in Deutschland ein Steuererklärung abgeben. Wie das dann genau mit den Steuererklärungen im Wohnsitzland ist weiß ich jetzt nicht. Hast du aber auch Einkünfte bei einem ausländischen Arbeitgeber, musst du (glaub ich) die „deutschen Einkünfte“ im Wohnsitzland dem Progressionsvorbehalt (sie dienen dann zur Berechnung des Steuersatzes, werden aber nicht besteuert) unterwerfen. Es gibt mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Falls ich Zeit und Lust habe; wo soll es denn hingehen?

Hoffentlich konnte ich ein bisl helfen. Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr und natürlich bei solch einem etwas komplexerem Fall auch kein Ersatz für eine Beratung beim Steuerberater! Guten Abend, Björn

HerbXXL,als Freelancer kannst Du gar nicht früh genug anfangen.In diesem Jahr nach Py fliegen,die Einwanderungspapiere machen.Ab nächstes Jahr Rechnungsadresse Py.Das heißt steuerfrei.Nun stellt sich natürlich die Frage ob Deine Tätigkeit Landesabhängig ist.Ansonsten schreibe Deine Fragen auf und gehe zum Finanzamt,bzw einem Steueranwalt. Auswandern ist nicht umbedingt was endgültiges,da man immer wieder zurück kann.Man behält deutschen Pass und die Staatsangehörigkeit.
Mach was aus Deinem Leben

Gut, mit den Mieteinnahmen ist klar.
Aber - und das haben mir jetzt schon mehrer geschrieben - mein Einkommen (detsche Firma) würde dann im Land des Hauptwohnsitzes versteuert.
Wenn ich irgendwo innerhalb der EU auswander müsste das DBA greifen und ich müsste nur im Wohnland Einkommensteuer zahlen, richtig?
Bei Ländern ohne DBA mit Deutschland würde das schon wieder anders ausschauen.

Ich liebäugele derzeit mit Portugal aber rein Steuertechnich würde sich das wohl nicht rentieren.

Leider weiß ich aus Gesprächen mit meinem Chef das er unsere Freelancer nur sehr ungerne und lediglich bei starken Engpässen einsetzt.
Was - aus seiner Sicht - auch nachvollziehbar ist; die Arbeitnehmer mit festem Arbeitsverhältnis muss er natürlich vorrangig aus dem Büro bekommen da diese ansonsten die Abteilungs-Order belasten.
Mir ist das in meinem Alter einfach zu riskant. In 10-15 Jahren gerne!

Kannst du mir sagen wo ich im Netz eine Info bekomme welche Länder auswärtige Einkünfte nicht versteuern?

Ich Danke dir sehr für deine aufschlussreiche Hilfe.

ich werd mir das DBA nach der Arbeit mal durchlesen, falls du zuvor schon einmal Lust hast:

http://www.steuerschroeder.de/doppelbesteuerungsabko…

nur soviel hab ich schon beim überfliegen gelesen und so meinte ich es auch gestern:

Artikel 15
Unselbständige Arbeit
(1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19, 20 und 21 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.

bis später, Björn

Da hast du mich ja vor eine Hürde gestellt; nicht leicht zu lesen der Absatz.
Aber nehmen wir mal als Bespiel Paraguay: Hier gibt es ein DBA, allerdings - und das weiß ich 100% - werden in diesem Staat kein Einkommen, welches im Ausland verdient wurde, versteuert. Des Weitern müsste man auch in D keine Einkommensteuer zahlen wenn man dorthin auswandert.

Tip mal bei Google ein:Steuerfreie Länder.
Gruß Hermann

Hallo HerbXXL

Deine Frage ist sehr speziell.

Zuerst zu dem einfachen: Die Mieteinnahmen in Deutschland unterliegen nach meiner Auffassung weiterhin und unverändert der deutschen Einkommenssteuer.

Bezüglich Deines Arbeitseinkommens spielen viele Faktoren eine Rolle:

  1. Deutscher Arbeitgeber
  2. Arbeitsort Ausland ( wo ??? - Europa - Übersee
    Doppelbesteuerungsabkommen des betr. Landes ??
  3. Liegt Dein Lebensmittelpunkt definitiv im Ausland ??
  4. Bist Du in einem Land auf Dauer fest beschäftigt
    oder reist Du wie ein „Monteur“ von Land zu Land??

Bei diesem speziellen Thema kann ich Dir nur raten, einen guten Steuerberater um Beratung zu bitten, aber keinen „kleine“ Steuerberater in Deiner Stadt an der Ecke sondern schon eine Steuerberatungskanzlei mit großen Erfahrungen.

Alles Gute im fremden Land und vergiß Deine Heimat nicht.

Stefan Seidel

Hallo Stefan,

zu deien Fragen:

  1. ja, ich arbeit für ein deutsches Unternehmen. Was allerdings - wie mir jetzt schon mehrere „Fachmänner“ geschrieben haben - steuerlich keine Unterschiede macht.
  2. Ich arbeite in allen Ländern dieser Erde, von Deutschland bis Asien, Afrika, Südamerika usw.
  3. Ich habe im Gunde keinen Lebensmittel punkt denn:
    Punkt 4. trifft zu; Ich bereise veschiedene Länder und bin in keinem Lnad >185 Tage.

Hallo,

das ist wirklich eine schwierige Frage, ich habe mich erkundigt und habe folgendes gefunden:

Hat ein Arbeitnehmer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegt er als unbeschränkt Steuerpflichtiger grundsätzlich mit seinem gesamten Welt-einkommen der inländischen Besteuerung (§ 1 Abs. 1 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1 EStG).
Dies ist bei Ihnen dann nicht der Fall, da sie weder einen Wohnsitz noch einen geähnlichen Aufenthalt in D haben.

Fehlt es an einem solchen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ist ein Arbeitnehmer, der inlän-dische Einkünfte i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG erzielt, nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig. Die Erzielung inländischer Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist nicht von einem Mindestaufenthalt im Inland abhängig.

Das ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Internationales__Steuerrecht/010,property=publicationFile.pdf)

kam mir hilfreich vor.

Mfg

hei. ich arbeite seit jahren in norwegen und machte mich vor kurzen selbständig. ein hauptsitz in deutschland war vorteilhaft. bei gründung der firma kam die frage der form, eine AS oder gmbh, oder eine Ausländische, in Norwegen tätige Firma.( Nuf,wie man hier sagt) man erklärte mir das jede firma in dem land die steuer bezahlt, in dem sie ihr geld verdient. und gerade diese art der firma oft probleme bekommt, weil sie sich dennoch nach den gestzen beider länder verhalten muss.
das sagte ein norwegischer firmenleiter. später redete ich mit einem lkw-fahrer, der selbständig ist. er wohnte auf mallorca, arbeitete für dänen und bezahlte so gut wie keine steuer. wie er sagte wurde die steuer in mallorca berechnet…deshalb denke ich: abhängig von den einzelnen ländern und deren spezi. gesetzgebung. reden sie mit dem land in dem sie sein werden.
alles gute

Hallo HerbXXL,

vielen Dank für die ergänzenden Informationen.es bestätigt meine Vermutungen und so fasse ich aus meiner Sicht zusammen:

  1. Du arbeitest für ein deutsches Unternehmen als … und bis das ganze Jahr weltweit unterwegs ohne einen besonderen Schwerpunkt.

  2. Deine Überlegung: Für was benötige ich in Deutschland einen Wohnsitz, eine Wohnung, die fast das ganze Jahr leer steht und nur Geld kostet. Bei einem Heimaturlaub kann ich günstiger im Hotel oder bei Bekannten wihnen.

Steuerlich kann ich Dir leider keinen fundierten Rat geben. Nach meinem Gefühl ( und ich habe ja einige Erfahrung im Steuerrecht und mein Gefühl hat mich noch nie getäuscht ) wird Dir Dein Arbeitgeber unverändert Lohnsteuer abziehen; wenn Du keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hast und von keiner Gemeinde eine Steuerkarte in der Zukunft bekommst, wird er Dir die höchste Steuerklasse ( m. E: Klasse 6 ) berechnen.

Alles weitere mußt Du dann in der Steuererklärung regeln, denn Du schriebst ja noch von Mieteinnahmen.

Meine nochmalige Empfehlung:
Steuerberater einschalten !!!

Ich vermute, Du schreibst von irgendwo in der Welt; aber auch der Internet kann man mit einem Steuerberater sich austauschen, muß aber mit Vorkasse rechnen.

Das Ergebnis würde mich interessieren; vielleicht schreibst Du mir ja einmal.

Alle Gute

Stefan

NS: Wenn ich Dir sonst noch helfen kann, schreibe mich
ruhig direkt an: [email protected]

Hallo,

Antwort auf deine Frage:
Auch selbsterklärte Steuerfachmänner aus deinem Bekanntenkreis
können die Frage nicht beantworten?

So,
-Außendienst für eine deutsche Firma?
-Auszuwandern?
Wie und wo versteuert werden?
1.Es gibt ein Entsendegesetz.
2.Auswandern ja,aber als Arbeitsplatzverlegung deklarieren( mit Arbeitgeber absprechen).
3.Doppelter Haushalt mit allen steuerlichen Vorteilen in Deutschland wie, Reisekosten,Verpflegungsmehraufwendungen u.s.w.
Achtung! Es gibt eine sogenannte doppelte Besteuerung.
Steuern im Land wo man tätig ist ( Auswanderung) und in Deutschland

Wie würde es z.B. mit der Lohnsteur aussehen?
-Lohnsteuer wird in Deutschland abgeführt.

-Mieteinnahmen werden in Deutschland
versteuert.
Ich bin gerade selbst mit meiner Frau auf Madagaskar tätig.

Gruß Wolfgang

Ab nach Paraguay :smile: wenns da keine Einkommensteuer gibt. In Indien gibts auch keine Umsatz-(Mehrwert)steuer. Ich hab das DBA noch noch nicht gelesen, wenn Zeit da ist, werd ich sie mir nehmen. Grüße, Björn