Hallo zusammen…
Könnt ihr mir bitte auf folgende Frage eine Antwort geben…!? Ich weiss einfach gerade nicht mehr weiter…
Und zwar wohne ich in Wuppertal quasi direkt in der city zwar nicht in der Fussgängerzone aber weit ist es nicht weg… Jetzt ist leider mein lieber Vermieter verstorben… und seine Frau ist an mich herrangetreten und hat mich gefragt ob ich interesse habe die wohnung zu kaufen… ich muss dazu sagen der zusatnd der wohnung ist nicht der beste…
hier paar einzelheiten:
-Haus wurde ca 1950 gebaut
-die Auassenfassade ist noch nicht erneuert worden
-Hausflur sieht auch nicht gerade super aus
-Fenster und Balkontür der wohnung müssten ausgetauscht werden
-Wohnung ist hellhörig (man hört die Nachbarkinder toben)
Wohnung hat 56 qm… lohnt sich bei solch ener Wohnung eine Investition.?
Die Rücklagen speziell für diese Wohnung betragen 40000 Euro die bei einem Kauf auf mich übergehen würden… was heisst das eigentlich im genauen kann man auf dieses Geld immer zugreifen?
Mir ist klar das es bisschen viel ist was ich euch hier gerade zumute aber über eine Antwort wär ich euch sehr dankbar… lG
Hallo!
Wie gefällt Dir die Wohnung in 10 Jahren?
Wie gut ließe sie sich weiter vermieten und zu welchem Preis?
Die Rücklage von 40000 klingt nach einer Eigentümergemeinschaft. D.h. die Eigentümer der anderen Wohnung können per Mehrheitsbeschluß über das Geld verfügen. Niemand allein. Wieviel andere Eigentümer? Wie versteht man sich?
Meine Meinung: Nur kaufen, wenn man die Wohnung sehr gerne hat und sich die nächsten Jahre darin vorstellen kann. Tipp: Sparen und ein kleines Haus. Mit den Eigentümergemeinschaften ist das immer so eine Sache…
Hallo,
es ist immer eine Frage des Kaufpreises… Wenn der Preis stimmt, rechnet sich fast jede Immobilie.
Schalten Sie einfach einen Gutachter ein, der Sie über Wert, Zustand und Kosten berät.
Gucken Sie gerne mal bei uns: www.der-Hausinspektor.de
MfG
Jens Gause
Hallo. Die Entscheidung über die Sinnhaftigkeit eines Kaufes entscheidet letzlich der Kaufinteressent. Ist der Standort gut und der Preis attraktiv kann man auch kaufen - vorausgesetzt man will dort wohnen. Üblicherweise werden Rücklagen für die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum gebildet. D.h., die Rücklagen sind in der Regel für erforderliche Reparaturen von Dach, Fassade, Fenster, Treppenhaus, Wärmedämmung etc. gebildet. Üblicherweise entscheidet die Eigentümergemeinschaft (bei Eigentumswohnungen)über die Durchführung der Maßnahmen. Hierzu gehören normalerweise keine Renovierungen von Wohnungen. Daher ist vermutlich auch kein Zugriff auf die Rücklage möglich. Wenn Sie die Wohnung kaufen wollen, sollten Sie diese bewerten lassen und zu einem Preis kaufen der die Mängel berücksichtigt. Von dem eingesparten Preis können Sie dann in eigener Regie eine Renovierung durchführen lassen. Viel Glück A. Frank
Hallo,
erst einmal: eine Wohnung, die man kauft, von der sollte man schon überzeugt sein. Ansonsten ist es natürlich auch eine Frage des Preises und Deiner Voraussetzungen für eine Finanzierung bzw. des eigenen Kapitals.
Viele Fragen sollte man sich vorlegen, hier nur einige
Anregungen:
Willst und kannst Du Dich - falls nicht aus Gespartem bezahlbar - jahrelang an einen Kredit binden (die Zinsen sind zur Zeit sehr gut!!)?
Wie ist denn der Preis im Vergleich zu vergleichbaren Wohnungen?
http://www.immowelt.de/immobilien/immomarktkauf.aspx…
Wenn er NICHT erheblich günstiger ist als der Marktpreis für vergleichbare Wohnungen: würdest Du unabhängig von der „Not“ der Vermieterin überlegen, die Wohnung zu kaufen?
Wie groß ist die Eigentümergemeinschaft, wie ist der Anteil von Selbstnutzern und Kapitalanlegern (wichtige Frage für die „Ziele“ und Stimmgewichte einer Eigentümergemeinschaft - Beispiel: Kapitalanleger mit Stimmmehrheit (viele Wohnungen): will Mietzins und schnell und billig renovieren. Selbstnutzer: möchte es schön und hochwertiger haben, aber alles nach und nach)
Zu den 40.000 Euro:
Die sogenannte Instandhaltungsrücklage ist für Investitionen am Gemeinschaftseigentum gedacht (z.B. Reparatur von Dach, Renovierung Treppenhaus, etc…), nicht um darauf zuzugreifen, auch wenn so etwas natürlich grundsätzlich in einer Eigentümergemeinschaft beschließbar ist - die Aussicht, dafür eine „Mehrheit“ zu gewinnen, dürfte aber eher gering sein.
Überhaupt gilt der Spruch „Eigentum verpflichtet“, d.h. z.B. unter Umständen Beteiligung an Sonderumlagen, wenn die Instandhaltungsrücklage für notwendige Reparaturen mal nicht reicht. Grundsteuern bezahlen müssen. Und, und, und.
Pauschal kann man Dir eigentlich nichts raten, sprich mit vielen Leuten vor Ort, Bekannten, die schon Eigentümer sind, hole Dir mehr Informationen, ggfs. eine unverbindliche Bankberatung…nur um mal einen Anstoß zu geben.
Viel Glück und eine gute Entscheidung.
F.