Hallo!
tja, diese erwartungshaltung wird allerdings durch den staat
gefördert. bisher war ich der meinung, staatliche
unterstützung für den staat soll hilfe zur selbsthilfe sein.
also quasie mich vor armut und not retten.
…das ist eine rechtspolitische Meinung, wie Gesetze deiner Meinung nach sein sollen.
aber selbst die bundesregierung sagt: "Wohngeld ist kein
Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört,
hat darauf einen Rechtsanspruch. […]"
…das ist eine rechtliche Aussage über die bereits bestehenden Gesetze.
Daher besteht da überhaupt kein Widerspruch. Wenn ein Gesetz einen Anspruch vorsieht, dann ist es kein Almosen, sondern man hat eben einen Rechtsanspruch.
hier wird deutlich suggeriert: fühl dich nicht schlecht, wenn
du es beantragst, es steht dir zu, nimm dir vom kuchen, wir
verteilen jetzt!
Wenn das Parlament ein Gesetz beschließt, das mir bestimmte Rechte einräumt, so kann es doch nicht falsch sein, diese mir vom Gesetz eingeräumten Rechte auch in Anspruch zu nehmen. Ob man das rechtspolitisch für richtig oder falsch hält ist ja nicht eine Sache der Rechtsanwendung.
auch wenn es rechtstechnisch so ist (rechtsanspruch), ist doch
diese darstellung das problem. sozialleistungen werden als
normale einkommensquelle und finanzierungsmittel für die
lebenshaltung vermittelt, eben nicht mehr als „hilfe“ des
staates für schlechte zeiten…
das dürfte zumindest ein teil erklären. ihr übriges tut dann
die proleten-presse (rtl, pro7, sat1, bild & co.) welche
ständig darüber berichten, wie man mehr „hartz4“ etc. beziehen
kann. kein wunder dass das auf die kinder abfärbt.
Was ist daran falsch (abgesehen davon, dass Rechtstipps in diesen Medien wohl oft nicht richtig sein dürften)? Jeder hat das Recht, seine gesetzlich eingeräumten Rechte in Anspruch zu nehmen. Wäre das nicht so, dann würden nur diejenigen, die sich damit auskennen, also Juristen, ihre Rechte in Anspruch nehmen können, die anderen nicht, weil es ihnen niemand erklärt - das wäre aber gegen die Gleichheit vor dem Gesetz. Es hat daher jeder den Anspruch auf die gleiche Rechtsberatung (natürlich muss diese nicht von den schlechten Medien sein), da nur diese die Gleichstellung vor dem Gesetz sichert.
meine eltern sind seit mehr als 15 jahren gewerblich, manche
monate hatten sie weniger als die pfändungsfreigrenze. den
gang zum sozialamt haben sie aus gründen des anstandes immer
verweigert!
Ja, aber sie können weder aus Gründen des Anstandes und aus rechtlichen Gründen schon gar nicht verlangen, dass das andere auch tun.
Gruß
Tom