Hallo an alle,
nachdem ich meinen Antrag auf Umzugskostenvergütung bei meinem Dienstherrn eingereicht habe, stellt mir die Abrechnungsstelle die Frage, ob es sich bei dem Eigenheim, in dem ich mit meinem Lebensgefährten gewohnt habe, um sein alleiniges Eigentum handele. Wenn das so wäre, hätte ich keine Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 1 BUKG und somit stünde mir nur 20% der Pauschvergütung zu.
Wenn mein Lebensgefährte und ich einen gemeinsamen Haushalt führen, gemeinsame Möbel besitzen, ein Bankkonto haben, über das beide verfügen können und dann zusammen wieder in eine gemeinsame Wohnung ziehen, wieso habe ich dann keine Wohnung nach § 10 Abs. 1 BUKG? Der einzige Unterschied zu Ehepartnern besteht bei uns darin, dass wir keine Heiratsurkunde haben.
Ist das eine willkürliche Auslegung des § 10 Abs. 1 BUKG oder ist diese Auslegung üblich? Ich dachte immer, dass Leute, die z. B. noch zu Hause bei ihren Eltern wohnen, keine Wohnung i.S. der o.g. Rechtsnorm haben. Wenn mein Lebenspartner und ich gemeinsam ein Haus bewohnen, das aus erbrechtlichen Gründen nur meinem Lebensgefährten gehört, dann habe ich keine Wohnung? Den Umzug mit meinen Möbeln bekomme ich aber erstattet. Wo kommen die denn her, wenn die nicht aus einer Wohnung kommen? Die Logik erschließt sich mir nicht…
Habe ich aus Eurer Sicht eine Chance, die volle Pauschvergütung zu bekommen? (Wäre ja sowieso nur für Ledige, aber immerhin.)
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinung
uko