Wohnung nach 25jahren wieder vermieten? erlaubt?

Hallo,
ich möchte im Haus, welches ich geerbt habe eine Wohnung vermieten.

Sie war lange Zeit nicht vermietet und wurde dann im letzten Jahr Kernsaniert, sprich neue Fenstern, Dämmung , Heizungs und Installation alles neu…

Nun weiss ich nur nicht ob ich dies überhaupt wieder darf.

Sie verfügt über ein gesondertes Treppenhaus, welches ja auch schon ewig steht und über eigene Eingangstür alles.

Gibt es etwas was ich beachten muss, damit ich später wenn sie vermitet ist keinen bösen Brief bekomme??

Wie gesagt, sie war ja bereits vermietet und das Haus ist von 1935.

Moin,

Wurde ein Energieausweis erstellt? -> http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/energieausweis-fuer-vermieter-und-verkaeufer-ab-mai-pflicht/150/3095/229568

Ulrich

ja natürlich, ein energieausweis wurde durch den energieberater, mit dem die sanierug durchgeführt wurde nach endbesichtigung der Sanierung erstellt.

es wurde ja das Dach und die neue Zentralheizung nach KFW Anforderungen gemacht.

habe etwas angst wegen dem Dachgeschoss Anteil der Wohnung. Es war zwar vorher schon als Schlafzimmer ausgebaut, aber eben von Gott weiss wann…
Es handelt sich um eine Maisonettewohnung mit Eingang im EG, eigenem Keller, Wohnküche im 1.OG und Bad und Schlafzimmr im DG.

Mein Nachbar meinte was wegen dem 2. Fluchtweg im DG. Aber die Wohnung hat ja bereits im 1.OG 2 große Fensteer zur Strasse um heraus zu kommen und vor diesem Fenster ist sogar noch ein 1m breiter Flachdach Vorsprung zum drüberlaufen.

Hallo!

Wichtig wäre, ob das Treppenhaus dieser Maisonette-Whg. in einem Zug durch alle Etagen geht (also EG und OG und DG).

das wäre der 1. Rettungsweg.
den 2. Rettungsweg bilden die Fenster, in jeder Etage muss es ein Fenster geben, das groß genug ist und von der Lage(Höhe über Fußboden) für die Rettung über Feuerwehrleiter nutzbar ist.
Ausnahmen gibt’s nur für nicht dauernd bewohnte( oder gar als Schlafraum genutzte) Räume in denen man sich also nur kurz aufhält.

Was ist also im Dachgeschoss ? Hat es da nur Veluxfenster in den Dachschrägen ) nichts an den Giebelseiten ?

MfG
duck313

ja also es geht schon in einem zug durch… es ist nur ein winziger versatz darin weil der anbau vom treppenhaus angebaut wurde.
es geht also vom eg die treppe hoch auf eine keleine zwischenetage ca. 3-4qm groß. von da aus dann direkt noch 4 stufen hoch zur 1.og und dann direk von der treppe aus weiter nach oben.

werde mal versuchen ein paar bilder hochzuladen.

hier sieht man vom 1.og aus die treppen.
links über den vorsprung ins eg und rechts nach oben is dg.
es ist halt eben so gebaut wurden vor 40-50jahren aber in der grunstückszeichnu gist der anbau eingezeichnet also denke ich er ist genehmigt. problem nur , dass es so lange her ist

es hat nur veluxfenster in der dachschräge und dort ist ein schlafzimmer und 1 weiteres zimmer und badezimmer.

giebelwände sind keine, da reihenhaus.

Danke für Foto.

Das ist im Vorschriftensinne durchaus „durchgängig“ und „in einem Zug“, es ist die „notwendige Treppe“.

Und jetzt käme das Bundesland ins Spiel. Wenn Du etwas dazu sagst, könnte ich Dir vielleicht noch einen Hinweis raussuchen.

Sonst schaue mal hier rein, was Velux selbst zusammengestellt hat. Schließlich sind ihre Fenster typisch für Dachgeschossausbauten und da kommt regelmäßig der 2. Rettungsweg ins Spiel, wenn es nicht noch eine 2. Treppe hätte.
Velux bietet selbst besondere Dachflächenfenster an, die entweder niedriger liegen und /oder zu einer Art Minibalkon ausklappbar sind).
Wichtig ist aber, ob die Feuerwehr auch von außen ran kann. Bei Reihenhaus sollte das von Straßenseite über Drehleiter und vom Garten aus über transportabele Leitern möglich sein.

Übrigens, was ist mit deinen Nachbarn ? haben die keine DG-Ausbauten zu Aufenthaltszwecken (Kinderzi,Schlafzi) ?
Ob selbstgenutzt oder vermietet ist in der Hinsicht unbedeutend.

Info Fa. Velux:


MfG
duck313

Die Nachbarn haben nicht ausgebaut.

Die wandöffnung der Fenster ist 88cm und sie sind glaube ich 120 oder 140 hoch.
Der drempel ist 105cm

Ich komme aus NRW

Was zählt denn als nicht dauernd bewohnter oder genutzter Raum und was als dauerhaft genutzt, innerhalb einer Wohnung natürlich .

Hallo!
Und wie weit geht das Fenster denn überhaupt auf ?

Es kann sein, man muss es austauschern gegen eines mit großem Öffnungswinkel ( 67°).
Es gibt da welche von Velux (Schwing, Klappfenster), die diese Bestimmungen erfüllen.
Ein Punkt ist aber der Abstand Fensterunterkante waagerecht gemessen zur Traufe(Dachende, da wo die Rinne gewöhnlich hängt). Der darf max. 120 cm betragen.
Was bei Drempelhöhe 105 cm und einer Dachneigung von ca. 45° hinkommen wird.
ist es flacher, dann wird es mehr Abstand und damit problematisch. Grund ist das Übersteigen von Leiter zum Fenster und umgekehrt.!
Ist es weiter, müsste man das Dach betreten, was gefährlich ist und die schnelle Rettung erschwert.
Da böte sich das angesprochene Fenster mit Klappbalkon an, es würde teilweise im Drempel sitzen (Änderung am Drempel und Dachfläche davor nötig). Man hat dann von innen auch geringere Höhe.

Du brauchst im DG nur 1 solches Fenster als 2. Rettungsweg. Ideal natürlich zur Straßenseite um sich notfalls dort bemerkbar zu machen.

MfG
duck313

Es sind klappschwingfenster verbaut.

Es geht um Aufenthaltsraum (was Wohn-und Schlafräume sind), alles andere sind untergeordnete Räume.
Wenn im DG Schlafraum ist, dann ist das ein „dauernd bewohnter Raum“ im Sinne der Bestimmungen. Wäre das ein Dachboden mit der aufgebauten Modelleisenbahn, dann sähe es schon anders aus.
Noch klarer bei einem Abstellboden.

Übrigens ein Begriff, den man auch nutzt wenn es um Rauchmelder geht, wo welche sein müssen.

Rauchmelder hängen sogar im Treppenhaus und im Flur … da bin ich auf Nummer sicher

Der Abstand ist 110cm ca. Gerade gemessen .
Schau dir mal die Bilder an vllt helfen die weiter