Wohnung nach 25jahren wieder vermieten? erlaubt?

Hallo!

Vom Hof/Garten aus ziemlich verwinkelt. Von da wäre ein Zugang der Feuerwehr mind. erschwert, aber das ist egal.
Links vom gläsernen Vorbau ist das neu angebaute Treppenhaus für die Mietwohnung. Kann man von dort aus rein/raus ?
Und zur Straße ist auch eine Haustür (Holztür rechts zum Laden hin?)

Aber von Straßenseite aus ist m.E. alles OK.
Wohnung ist über dem Laden ? Weil Du sagtest, man kann vom 1.OG aus auf ein Flachdach übersteigen. Das wäre das Ladendach.

Gut, nicht nötig, aber kann ja auch mal nützlich sein.

Es geht um das DG, da sind 2 Velux.

Meines Erachtens reicht das aus.

Du kannnst durch die holztür in einen gemeinsamen Flur. Von da geht’s links und rechts in beide Wohnungen . Der Laden hat weiter rechts seinen Eingang und mit allem nichts zu tun .

Es sind. Von der Straße aus 4 velux, dg ist komplett die betreffende Wohnung .

Fo

o

Das ist der öffnungswinkel , denke ist weniger als 67grad

Hier noch die m

aximalen 120 bis zur Regenrinne angesprochen .
Ist zwar zum Garten aber denke egal oder, und es endet direkt auf flachem stück

Bild1

Wie gesagt, ich halte es für unproblematisch.

Man soll sich am Fenster bemerkbar machen können, was auf Straßenseite erfolgreicher sein dürfte.
Was Du zeigst ist ja ein Ausstieg vom Velux auf das Flachdach des Treppenhauses. Für Selbstrettung noch zu hoch.
Aber wie auch schon gesagt, die Rettung von Gartenseite ist ungünstig.
Wäre das dort das einzige DG-Fenster, dann würde ich es kritisch bis nicht zulässig ansehen.

Tipp, wende Dich an deinen örtliche Freiwillige Feuerwehr. Bitte um eine Vor Ort-Beratung und -besichtigung. Wenn es geht lasse ein Protokoll anfertigen ,worin Einhaltung oder Bedenken zum Thema Rettungsweg/Brandschutz aufgezeigt werden.
Mit dem Protokoll könnte man auch etwaige Einwände der Baubehörde entkräften.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Bemühungen zu diesem Thema , auch von allen anderen hier .
Dachte schon ich müsste alles neue wieder abreißen, was zur euer wäre .

Hi,

laß mich raten: alles in Eigenregie durchgeführt.
Da wäre Honorar für einen Architekten gut angelegtes Geld gewesen.
Dann wären bei Heizung + WW (siehe Deine Frage von neulich!) genügend Zähler eingebaut worden und Du würdest auch nicht so mit nicht-zutreffenden Fachbegriffen (Maisonette-Wohnung, Einliegerwohnung) um Dich werfen.

M.E. ist bezüglich 2. Fluchtweg des DG nichts okay, nicht von der Straßen- und schon gar nicht von der Gartenseite.
Da solltest Du vor Vermietung dringend einen Vorort-Termin mit einem Fachmenschen vereinbaren oder gleich bei der zuständigen Rathaus-Abteilung vorsprechen.

Gruß
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Was bedeutet nichts ok?

Es ist bis auf die fehlenden wasserzähler die morgen gemacht werden okay, für die Heizungskosten kommt eine Firma ran, welche Zähler an jedem Heizkörper aufhängt .

Was stimmt denn genau nicht mit dem 2. Fluchtweg im Dg?

Und ein Architekt . Ansicht ganz gut , aber das Haus stand ja bereits 80 Jahre , was soll dann der Architekt ?

Hier sieht man, dass ein Schlafzimmer im du genehmigt wurde. Mit Stempel vom Bauamt von 1958

Genehmigt

Bild 1

Bild

Einfache Antwort: es gibt keinen!
(Auch wenn der Vielschreiber @duck313 Dir 100mal was anderes schreibt.)

Gartenseite; da kann man jemand mit einer Leiter vom Anbau-Flachdach holen, aber wie kommt derjenige vom Fußboden der Wohnung über die Dachschräge auf dieses Flachdach?

Straßenseite: wie soll da jemand vom Fußboden der Wohnung in den Drehleiter-Korb der Feuerwehr gelangen?

Und ein Architekt . Ansicht ganz gut , aber das Haus stand ja bereits 80 Jahre , was soll dann der Architekt ?

Ein Architekt kennt die einschlägigen Vorschriften und hätte Dich beraten, was Du beachten mußt und welche Ausführungsarten am sinnvollsten bzw. überhaupt möglich wären.

Ich habe selbst in einer Mansardenwohnung gelebt, die zuvor ewig leerstand, weil sie wegen fehlendem 2. Fluchtweg nicht mehr vermietet werden durfte, obwohl es sogar ein senkrechtes Fenster in einer Dachgaube gab. Der Eigentümer hat sich dann - zu meinem Glück! - irgendwann entschlossen, einen Notausstieg in Form eines Minibalkons bauen zu lassen.

Gruß
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Hier mal zwei Fotos zur besseren Anschauung:
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Fotos gefunden bei gockel mit „rettungsweg dachgeschoß“.
Und nein, keine der beiden Firmen gehört mir!

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Das heißt genau, daß es 1958 den damaligen Vorschriften entsprach.
Nutzt Dir im Jahre 2016 nichts mehr.
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Hallo!

Natürlich ist die Genehmigung von 1958.
Na und ?

Hat sich daran etwas geändert, muss man neuerdings Bestandsbauten nachrüsten ,wenn sie die Bauordnung ändert.

Nein, wenn man nichts ändert. Also keine Nutzungsänderung, keine Umbauten, An-und Ausbauten vornimmt. Und hier sehe ich keine Nutzungsänderung. Ob man selbst drin wohnt oder vermieten will.
Es handelt sich ja immer um ein 1-Familienwohnhaus, ein Reihenhaus.

Das einzige was mit einfällt, was man nachrüsten musste, weil sich die Bauordnung geändert hatte, ist der Rauchwarnmelder.

Unabhängig davon sollte man natürlich die Dachfenster prüfen, ob sie die Mindestanforderungen an den 2. Rettungsweg erfüllen.
Das betrifft 1 Fenster im DG ( zur Straßenseite !) was das erfüllen muss. Und hier ist es das Lichtmaß der Durchtrittsöffnung und der Öffnungswinkel.
Abstand Fenster/Traufe und Drempelhöhe sind nach den gemachten Angaben im erlaubten Bereich.

MfG
duck313