hallo!
Du scheinst es ja sehr genau zu wissen, wie es läuft?
Gartenseite:
Stell Dir mal vor, es hätte da gar keine Dachfenster. Was dann ?
Es muss nämlich keineswegs überall Fenster haben, die zur Rettung geeignet sind. Es genügt je Ebene ein solches Fenster und zwar vorrangig zur Straßenseite, weil das der schnellste Zugang ist. Schließlich kommt die Rettung von dort, das Drehleiterfahrzeug fährt von dort an.
Es gibt ja auch nur einen 1. Rettungsweg (Flur, Treppenhaus) je Ebene.
Und im DG hat es zur Straßenseite 4 Dachflächenfenster. Wenn die das genannte Höchstmaß zur Traufe einhalten dann ist das OK.
Und die innere Höhe (Drempel) ist auch auf 120 cm beschränkt, hier mit 105 cm also eingehalten.
Es muss keineswegs ebenerdig ausgetreten werden können. Jedes Zimmerfenster in senkrechten Wänden hat eine Brüstung die man überklettern müsste. Allein, mit Hilfsmitteln oder Hilfe der Feuerwehr von außen. Es steigt nämlich der Feuerwehrmann auch notfalls vom Fenster aus ein ! Deshalb ist das Lichtmaß der Öffnung wichtig, Feuerwehrleute haben Ausrüstung und ein sperriges Atemschutzgerät auf dem Rücken, sie müssen da durchpassen ohne hängenzubleiben.
Drehleiter mit Rettungskorb kann sehr gut an solchen Dachfenstern anlegen, der Überstieg ist möglich. Und selbst mit tragbaren Leitern ist eine Rettung möglich, wenn die Fensterhöhe unter 8 m Höhe liegt.
Der einzige Punkt ist die Fenstergröße (lichtes Maß) und der Öffnungswinkel. Der sagt aus, ob es sich dabei um ein „Notausstiegfenster“ im Sinne der Bestimmung zum 2. Rettungsweg handelt.
Das muss geprüft werden und ggf. kann man ein vorh. Fenster tauschen.
Deine Fotos von Dachflächenfenstern mit Klapp- oder Festaustritt sind mir durchaus bekannt. Ich sprach sie auch an, dass es das gibt und man es z.B. im Drempel einbauen lassen kann um die Situation zu verbessern.
Wenn, dann natürlich zur Straßenseite.
Manchmal schreibt die Baubehörde so etwas vor, weil die Vorschrift zum 2. Rettungsweg eine „kann-Bestimmung“ ist. Im Einfamilienwohnhaus( das ist hier eins) wird es in aller Regel nicht gefordert. Dazu müsste eine besondere Lage vorhanden sein.
Die kann ich hier nicht erkennen.
Haus ist von Straßenseite sehr gut zugängig. Gartenseite ist nahezu unwichtig.
Übrigens, man darf annehmen, das Haus und der Umbau auf getrennte Wohneinheit hat eine Baugenehmigung bei der all das bereits berücksichtigt worden ist. Alles andere wäre etwas weltfremd.
denn ob selbstbewohnt oder vermietet, das macht nicht den Unterschied.
Es grüßt der „Vielschreiber“
duck313