Wohnung nach 25jahren wieder vermieten? erlaubt?

hallo!

Du scheinst es ja sehr genau zu wissen, wie es läuft?

Gartenseite:
Stell Dir mal vor, es hätte da gar keine Dachfenster. Was dann ?
Es muss nämlich keineswegs überall Fenster haben, die zur Rettung geeignet sind. Es genügt je Ebene ein solches Fenster und zwar vorrangig zur Straßenseite, weil das der schnellste Zugang ist. Schließlich kommt die Rettung von dort, das Drehleiterfahrzeug fährt von dort an.

Es gibt ja auch nur einen 1. Rettungsweg (Flur, Treppenhaus) je Ebene.

Und im DG hat es zur Straßenseite 4 Dachflächenfenster. Wenn die das genannte Höchstmaß zur Traufe einhalten dann ist das OK.
Und die innere Höhe (Drempel) ist auch auf 120 cm beschränkt, hier mit 105 cm also eingehalten.
Es muss keineswegs ebenerdig ausgetreten werden können. Jedes Zimmerfenster in senkrechten Wänden hat eine Brüstung die man überklettern müsste. Allein, mit Hilfsmitteln oder Hilfe der Feuerwehr von außen. Es steigt nämlich der Feuerwehrmann auch notfalls vom Fenster aus ein ! Deshalb ist das Lichtmaß der Öffnung wichtig, Feuerwehrleute haben Ausrüstung und ein sperriges Atemschutzgerät auf dem Rücken, sie müssen da durchpassen ohne hängenzubleiben.
Drehleiter mit Rettungskorb kann sehr gut an solchen Dachfenstern anlegen, der Überstieg ist möglich. Und selbst mit tragbaren Leitern ist eine Rettung möglich, wenn die Fensterhöhe unter 8 m Höhe liegt.

Der einzige Punkt ist die Fenstergröße (lichtes Maß) und der Öffnungswinkel. Der sagt aus, ob es sich dabei um ein „Notausstiegfenster“ im Sinne der Bestimmung zum 2. Rettungsweg handelt.
Das muss geprüft werden und ggf. kann man ein vorh. Fenster tauschen.

Deine Fotos von Dachflächenfenstern mit Klapp- oder Festaustritt sind mir durchaus bekannt. Ich sprach sie auch an, dass es das gibt und man es z.B. im Drempel einbauen lassen kann um die Situation zu verbessern.
Wenn, dann natürlich zur Straßenseite.

Manchmal schreibt die Baubehörde so etwas vor, weil die Vorschrift zum 2. Rettungsweg eine „kann-Bestimmung“ ist. Im Einfamilienwohnhaus( das ist hier eins) wird es in aller Regel nicht gefordert. Dazu müsste eine besondere Lage vorhanden sein.
Die kann ich hier nicht erkennen.

Haus ist von Straßenseite sehr gut zugängig. Gartenseite ist nahezu unwichtig.

Übrigens, man darf annehmen, das Haus und der Umbau auf getrennte Wohneinheit hat eine Baugenehmigung bei der all das bereits berücksichtigt worden ist. Alles andere wäre etwas weltfremd.
denn ob selbstbewohnt oder vermietet, das macht nicht den Unterschied.

Es grüßt der „Vielschreiber“
duck313

Ähm - was genau ist eine Kernsanierung mit komplett erneuerter Isolierung, wenn kein Umbau?

Aufsparendämmung, innen rigipswände neu gesetzt , Bad neu gemacht und alte Versorgungsleitungen erneuert, teilweise sandputz gegen mp 75 getauscht und neue Fenster rein gemacht ( 2fach) und in du mehrere große Energy Star Fenster

Ansonsten alles beim Alten, und der Dachstuhl würde dabei auf Schäden überprüft und fachgerecht erneuert wo es nötig war, hatte auch einen Statiker hier der alles abgenommen hat und dokumentiert

Hi,

nur mal auf die Schnelle 2 Punkte rausgegriffen.
(Vielleicht habe ich später mehr Lust und Zeit, auf Dein Gelaber einzugehen.)

Es ist einfach nur grottenfalsch, was Du schreibst.
Dieses Gebäude ist seit 1958 kein Einfamilienhaus mehr.
Das läuft seitdem unter dem Gebäudetyp Wohn- und Geschäftshaus.

Wenn der Fragesteller eine aktuelle Baugenehmigung hätte, bräuchte er hier nicht (nachträglich) zu fragen, ob das, was er vorhat, „erlaubt“ sei.
Siehe den Thread-Titel. Siehe das UP.
Das sagt doch alles.

Gruß
.

Und Du weißt natürlich auch, wo genau der Fragesteller die Drempelhöhe gemessen hat.
Unterkante Fensterleibung innen oder Unterkante lichte Fensteröffnung?

.

Beide Wohnungen sind getrennt und ichbhane nichts verändert von der Raumaufteilung , ich frage nur weil ich auf Nummer sicher gehen möchte bevor ich es mache , aber es ist ja ein Bestands Bau

Danke für den Scan des alten Baugenehmigungsplans und für die Fotos.
Das macht die ganze Sache viel anschaulicher.

Gruß
.

Der Thread hier dreht sich im Kreis und Du trittst auf der Stelle!
Z.B. hättest Du zu einer aktuellen Baugenehmigung was sagen können. Hast Du eine, ja oder nein?
(Übrigens denke ich nicht, daß Du für die beschriebenen Innen-Arbeiten eine gebraucht hättest. Evtl. wäre eine erforderlich gewesen, falls das Haus bisher keine oder weniger Dachfenster auf der Straßenseite hatte.)

Die einzige Nummer Sicher ist Deine zuständige Baubehörde im Verbund mit der örtlichen Feuerwehr.
Meinungen im Internet-Forum zählen nicht, auch meine weiter oben geäußerte zählt nicht.

aber es ist ja ein Bestands Bau

Egal. Was den Brandschutz anbelangt, müssen auch Altbauten nachgerüstet werden. Das ist aber Ländersache und NRW ist für mich fremdes Terrain.

Gruß
.

1 Like

Dann gäbe es auch keine Räume zum dauerhaften Aufenthalt!

Das habe ich nirgends behauptet.

Stimmt. Aber das ist 10mal einfacher als aus einem schrägen Dachfenster herauszuklettern oder herausgezogen zu werden.

Beim schrägen Dachfenster geht das eben genau nicht!
Egal in welcher Höhe.

Schreib weiter viel falsch.
Du hast ja sonst keine Hobbies.
.

Also:
ich war jetzt beim Baumamt!

Natürlich mit meiner alten zeichnung…
Diese haben sich die Sache angeschaut und meinten es wäre okay, da es ja sowieso genehmigt war und damals war nur 1 Fenster zu Strasse drin und das war sehr klein.
Unter dem Dach war ein Sclafzimmer vermerkt und somit alles problemlos. Auch das Badezimmer welches jetzt noch dazu kam, ist uninteresannt, da das Schlafzimmer genehmigt ist und sozusagen wichtiger für den rechtlichen Aspekt ist.

Danke an alle:)