Wohnungseigentum mit Buchgrundschuld

Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Kaufvertrag einer Wohnung die wir gerne kaufen möchten.

Doch nach dem lesen, machten uns paar Klauseln Angst, und wir wissen nun nicht so ganz weiter, die Unsicherheit hat sich breit gemacht ob der Kauf sich lohnt und wir keine Schulden vom Verkäufer übernehmen.

Die Klausel im Abschnitt „Vertragsparteien, Vertragsgegenstand“

Nach Abt. III des Grundbuchs ist der Kaufgegenstand wie folgt belastet:

Nr. 3 DM xxxxx,- Buchgrundschuld für xxx…, in xxx.
Nr. 4 EUR xxxxxx,- Buchgrundschuld für xxx…, in xxx.

Diese Grundpfandrechte kommen im Zuge der Vertragsabwicklung zur Löschung. Der Verkäufer beantragt die Eintragung der Löschung im Grundbuch auf seine Kosten. (!In anderen Worten heißt es für uns, nach der Abbezahlung des geforderten Kauffpreises, und damit Begleichung dieser Schulden des Verkäufers bei den Banken, werden diese Buchgrundschulden gelöscht und nicht wir haften dafür bzw. übernehmen diese dann weiter?)

Der Verkäufer versichert, dass mit nachstehendem Kaufpreis die Pfandfreigabeerklrung erwirkt werden können. (!Heißt dass, das WIR das machen müssten, oder erledigt es sich von selbst bzw. da alles über den Notar und Treuhandkonto abläuft und er das regelt?) Die Gläubiger wurden von dem Verkauf in Kenntnis gesetzt. Sie sind mit dem nachstehenden Kaufpreis und dessen Verteilung einverstanden.

Ein großes Danke im Vorraus.

Hallo!

Ein Objekt wird in aller Regel lastenfrei übergeben. So auch in eurem Fall. Die Grundschulden müssen nicht zwangsweise noch an ein Darlehen gekoppelt sein. Die Löschung und deren Abwicklung übernimmt der Notar für euch. Die Kosten hierfür (ist nicht teuer) übernimmt der Verkäufer. Das ist ebenfalls Standard.

Falls noch Verbindlichkeiten zu den Grundschulden gehören, so schreibt der Notar die Banken an und fordert eine Aufstellung der Restverbindlichkeiten zum Tage der Kaufpreiszahlung an. Wenn ihr also zB einen Kaufpreis von 100.000 EUR habt und Bank x bekommt noch 10.000 EUR und Bank y noch 30.000 EUR so wird die Komplettsumme auch dementsprechend aufgeteilt und ihr erhaltet vom Notar einen Brief, wann ihr an wen wieviel Geld bezahlen sollt (unabhängig von dem, im Kaufvertrag angegebenen, Konto).

Daher: Das ist ein ganz normaler Ablauf um den ihr euch keine Gedanken machen müsst.

Viele Grüße

Hallo.
Die aufgeführten Texte sind üblich und fast Standard.
Die Aufgabe des Notars ist es, die Abwicklung zu überwachen.
Der Verkäufer muss Ihnen die Wohnung lastenfrei übergeben. Hierfüt benötigte er eine Freistellungserklärung seines Gläubigers. Gleichzeitig wird er sich verpflichten müssen, den Kaufpreis, soweit erforderlich, für die Begleichung seiner Schulden zu verwenden. Der Notar wird Ihnen gegenüber den Kaufpreis erst fällig stellen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie in der Auflassungsvormerkung als künftiger Käufer eingetragen sind. Wenn Sie den Kaufpreis gezahlt haben, werden Sie endgültig als Eigentümer/in eingetragen. Viel Erfolg. A. Frank

Hallo,
Sie können den Vertrag beruhigt unterschreiben. Der Notar überwacht die Löschung der vorhandenen Grundschulden. Diese Versicherungen der Verkäufer werden immer dann erwähnt, wenn der Kaufpreis nicht die vorhandenen Schulden deckt. Deshalb einigen sich Verkäufer und Gläubiger vorher (siehe Vertrag)Sie schließen den Vertrag immer vorbehaltlich eines lastenfreien Grundbuches. Andernfalls würde Ihre Bank den Kredit nicht auszahlen.Im Übrigen klärt der Notar auch im Termin alle Fragen noch einmal auf.

Gruß E.Loesche

Hallo,

Bin kein Jurist und jeder Vertragswortlaut ist sicher etwas unterschiedlich, aber es liest sich plausibel.

Der Verkäufer übernimmt laut diesem Wortlaut sogar die Kosten für die Löschung der Grundpfandrechte, können schon einige Euro an Gebühren sein.

Der Verkäufer versichert weiter - sinngemäß, dass der Kaufpreis ausreicht für die Löschung, d.h. „genug Geld“ für die Gläubiger…es hört sich nach einer Verteilung über ein Notaranderkonto an…darum hat sich der Notar zu kümmern.

Es hört sich plausibel an, notfalls noch vorab von einem Juristen noch genauer unter die Lupe nehmen lassen. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, wie empfindlich man auf Formulierungen in einem Notarvertrag reagieren kann, und vermute in diesen Abschnitten wenig Gefahr. Übrigens, der Notar muss den Vertrag vor Unterzeichnung gänzlich vorlesen und auch Fragen beantworten und kann auch dann noch besprochene Änderungen vornehmen.

Viel Glück.

F.

Hallo lieber User,

vielen Dank für Ihre Frage. Da wir ein Unternehmen sind, dass sich ausschließlich mit der Vermittlung von möbliertem Wohnraum auf Zeit beschäftigt, können wir leider Ihre Fragen nicht verbindliche beantworten.

Normalerweise dürfen wir aber sagen, dass solche Dinge, wenn nicht anderes vereinbart, der Notar reguliert und bei der Vertragsunterschrift auch nochmal anspricht. Wir empfehlen einen Notar Ihres Vertrauens mit der Angelegenheit zu beauftragen/ um Rat zu fragen.

Wir hoffen, Ihnen in unserem Umfang geholfen zu haben und wünschen alles Gute bei dem eventuellen Kauf der Eigentumswohnung.

Ihr Team von Smartpartment GbR

Die hier mitgeteilten Vertragsgestaltung entspricht dem üblichen Prozedere…der Notar veranlasst alles nötige.
Ihr bekommt die Wohnungen frei von Grundpfandrechten.
Wichtig ist nur, dass ihr alle Zahlungen nur auf das Notaranderkonto zahlt und nicht irgendwelche „Gefälligkeitszahlungen“ direkt an Verkäufer.
Gruß n.