Wohnungsräumung nach Tod?

Ein rein fiktiver Fall!

Wer kommt nach dem Tod eines Mieters für die Räumung der Wohnung
auf (vollkommen runtergekommen)?
Der Mieter hat keine Erben! Das Ordnungsamt ist für die
Bestattung zuständig! Ist dieses Amt auch für die Räumung
zuständig, oder ein anderes Amt - wie Sozialamt oder ähnliches?

Danke für Antworten

Hi,

m. W. wickelt in dem von Dir erfundenen Fall das Ordnungsamt alles ab. Das Sozialamt ist definitiv nur dann zuständig, wenn der/die Verstorbene zuvor Leistungen des Sozialamtes bezog, allerdings wäre dann auch eine sog. Sozialbestattung seitens des Sozialamtes durchgeführt worden.

Wenn das Ordnungsamt bei der Bestattung aktiv wurde, a) bezog der/die Verstorbene unmittelbar vor dem Ableben keine Leistungen des Sozialamtes und b) waren - zumindest zeitnah - keine Angehörigen ausfindig zu machen. Nun ist es am Ordnungsamt, die Sache zu Ende zu bringen: weiter nach Angehörigen suchen, eventl. Erben ausfindig machen, Vermögen (so vorhanden) „verwalten“ usw. usf.

Dabei sollte klar sein, dass sich die Räumung der Wohnung ggf. über Monate hinziehen kann . . .

Hallo,

Wenn das Ordnungsamt bei der Bestattung aktiv wurde, a) bezog
der/die Verstorbene unmittelbar vor dem Ableben keine
Leistungen des Sozialamtes und b) waren - zumindest zeitnah -
keine Angehörigen ausfindig zu machen. Nun ist es am
Ordnungsamt, die Sache zu Ende zu bringen: weiter nach
Angehörigen suchen, eventl. Erben ausfindig machen, Vermögen
(so vorhanden) „verwalten“ usw. usf.

Nö, dann wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt, und der kümmert sich um alles. Der ist übrigens verpflichtet, möglichst zügig zu einer Räumung der Wohnung zu kommen und muss vom Nachlass auch die Miete zahlen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

heisst das jetzt, dass das Ordnungsamt, von Gesetzes wegen her,
verpflichtet ist, die Wohnung zu räumen? Es wurde von dem
Ordnungsamtangestellten gesagt (rein hypothetisch), dass der Wohnungseigentümer dazu verpflichtet ist, wenn keine Erben ausfindig gemacht werden können, und nicht die Allgemeinheit. Weiterhin ist mir bekannt, dass das Ordnungsamt mind. für drei Monate die Miete übernehmen muss - ist das richtig?

Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

heisst das jetzt, dass das Ordnungsamt, von Gesetzes wegen
her, verpflichtet ist, die Wohnung zu räumen?

Nein
„Eine Räumung der Wohnung übernimmt das Ordnungsamt nicht. Nach Freigabe der Wohnung, bleibt der Vermieter oft auf den Räumungskosten sitzen, es sei denn, er hat eine Mietsicherheit oder in der Wohnung hinterlassene Gegenstände können verkauft und verrechnet werden. Zwar kann der Staat (das jeweilige Bundesland) die Erbschaft weder ausschlagen noch auf das Erbe verzichten, wenn kein Erbe vorhanden ist, jedoch ist die Haftung des Staates auf den vorhandenen Nachlasswert beschränkt, §§ 1942, 2346 BGB. Der Vermieter kann sich daher nicht beim Staat schadlos halten, wenn der Mieter bei Tod (fast) nichts hinterlässt.“
aus
http://www.haus-und-grund-nds.de/archiv/faq/tod.htm

siehe z.B. auch
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietzins-nach-Tod-de…