Wohnungsrecht wird nicht selbst genutzt

Hallo,hier kurz das Problem: Jemand besitzt eine Wohnung, auf der ein Wohnungsrecht nach §1093 lastet . Die Inhaberin des Wohnungsrechtes wohnt, wie sich nach einiger Zeit herausstellt, nicht selbst dort sondern lässt ihren Neffen dort wohnen - ist das zulässig?
vielen dank

Der Umfang des Wohnrechts wird in der notariellen Eintragungsbewilligung dargelegt.
Mit Namenangabe.
Wenn nun ein anderer darin wohnt, dann ist " das eben so ".
Jedoch bleibt das Wohnrecht trotzdem bestehen. Das der Neffe darin wohnt hat nicht zur Folge dass das Wohnrecht hinfällig ist und gelöscht wird.
Es ist vielmehr Saches des Eigentümers zu klären, warum nun eine andere Person darin wohn.
Banktechnisch ist ein Wohnrecht immer problematisch zu sehen. In der Regel verlangen die Banken immer einen Rangrücktritt.

Wenn nun ein anderer darin wohnt, dann ist " das eben so ".

Soso. Klingt komisch - is aber so. :wink:Irgendwie unbefriedigend.

Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ist eine erstarkte Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten sind - wie der Name schon sagt - beschränkt in der Ausübung auf den Berechtigten. Wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Wohnungsrecht gemäß § 1090 BGB für Frau Müller bestellt wird, heißt dies, das nach deren Auszug nicht einfach Neffe Franz drin wohnen kann. Dies ginge nur wenn die Ausübung einen Dritten überlassen werden darf, § 1092 I BGB.

Wird ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB bestellt, so ist die Ausübung durch einen Dritten Kraft gesetzes erfasst. Ist dies nicht gewollt, so muss dies in der Bewilligung positiv ausgeschlossen werden.

Auch kann eine Wohnungsrecht gemäß § 1093 sehr wohl durch den Auszug (oder sonstiger Umstände)- zumindest schuldrechtlich - erlöschen. Ggf. bedarf es hier jedoch der gerichtlichen Feststellung für die Löschung im Grundbuch. Erlöschanstatbestände können in der Bewilligung genannt sein.

Deshalb ist es wichtig einen Blick in diese zu werfen um die Frage zu beantworten ob der Neffe zu Recht oder zu Unrecht die Wohnung bewohnt.

ml.

vielen dank mileslucis für die fantastische antwort, das hilft wirklich sehr!