Womit kann 'ich' 80km in die Höhe fliegen?

Hallo,
ich habe mal eine doch recht absurde frage:
Womit wäre es möglich, eine Höhe von ca. 70-80 km zu erreichen?

Mehr gibt es da eigentlich nicht zu sagen, dass Gerät (obs ein Ballon im kleinformat oder so ist ist erstmal egal, oder eine Rakete…alles erstmal egal) soll dann in dieser Höhe Fotos machen.

Danke schonmal

P.s. das ist eine ernstgemeinte frage!

Moien

Mehr gibt es da eigentlich nicht zu sagen, dass Gerät (obs ein
Ballon im kleinformat oder so ist ist erstmal egal, oder eine
Rakete…alles erstmal egal) soll dann in dieser Höhe Fotos
machen.

Du willst sowas machen: http://blog.flickr.net/de/2008/07/28/pentax-k10d-im-… ?

Dann schnapp dir seine Bauanleitung. 35 - 40 km Höhe sind so drin.

cu

Das DLR hat 2 Projekte namens BEXUS und REXUS am Laufen.
Das sind in erster Linie Ausbildungsprojekte für Studenten die so ihre Forschungs- und Experimentierlust ausleben können.
BEXUS ist dabei ein Ballon (ähnlicher Wetterballons) der es auf ca 30km (mal mehr mal weniger). Die Amateurfunktgemeinden in Deutschland starten auch gerne mal einen Ballon, dort dürfen sich auch gerne Schüler und andere daran „vergreifen“.
REXUS ist eine Kleinrakete (ich glaube eine ehemalige Militärrakete) die es auf ca. 100-120km Höhe schafft.
http://www.dlr.de/desktopdefault.aspx/tabid-1/86_rea…

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Man beachte, dass Du Dich oberhalb von FL100 (ca. 3000 m) im kontrollierten Luftraum befindest. Das bedeutet, dass Du eine Erlaubnis der Flugsicherung brauchst. Ob man die einfach so kriegt … ich weiß ja nicht.

Michael

Hallo!

Man beachte, dass Du Dich oberhalb von FL100 (ca. 3000 m) im
kontrollierten Luftraum befindest. Das bedeutet, dass Du eine
Erlaubnis der Flugsicherung brauchst. Ob man die einfach so
kriegt … ich weiß ja nicht.

Ich sage immer: Wo kein Kläger da kein Richter :smiley:

Das DLR hat 2 Projekte namens BEXUS und REXUS am Laufen.
Das sind in erster Linie Ausbildungsprojekte für Studenten die
so ihre Forschungs- und Experimentierlust ausleben können.
BEXUS ist dabei ein Ballon (ähnlicher Wetterballons) der es
auf ca 30km (mal mehr mal weniger). Die Amateurfunktgemeinden
in Deutschland starten auch gerne mal einen Ballon, dort
dürfen sich auch gerne Schüler und andere daran „vergreifen“.
REXUS ist eine Kleinrakete (ich glaube eine ehemalige
Militärrakete) die es auf ca. 100-120km Höhe schafft.
http://www.dlr.de/desktopdefault.aspx/tabid-1/86_rea…

Hallo,
vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten.

Ich habe gerade gesehen, dass es bei Ebay Wetterballons gibt und ich diese wohl mal kaufen werden.

Danke

Hallo,
ich habe mal eine doch recht absurde frage:
Womit wäre es möglich, eine Höhe von ca. 70-80 km zu
erreichen?

Hallo,
falls das mit den Fotos geklappt hat, könntest Du hier zurückmelden und die Bilder mal zeigen?
Aus dieser Höhe müßte die Krümmung der Erdoberfläche sehr gut zu sehen sein.

Gruß:
Manni

Richter und Kläger…

Ich sage immer: Wo kein Kläger da kein Richter :smiley:

Hallo Nils,

Der Hinweis von Michael ist durchaus ernst zunehmen. Solltest du im falschen Moment und an der falschen Stelle irgendwas in den Himmel schicken kannst du gar nicht so schnell schauen wie sich ein Kläger samt Richter findet. Der Luftraum über uns ist kein rechtsfreier Raum und ein guter Teil der Regeln und Gesetze die dort herrschen machen durchaus Sinn und dienen der Sicherheit auch wenn es für einen Laien im ersten Moment nicht ersichtlich ist.

Allerdings, und das ist die gute Nachricht für dich, gibts einen Ansprechpartner, die Deutsche Flugsicherung. Auf ihrer Homepage findest du die entsprechenden Kontakte die für dein Vorhaben interessant sind:
http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/inhalt/aviati…

Ich kann dir aus meiner eigener Erfahrung sagen, dass die Damen und Herren bei der DFS mit den man als normaler Endnutzer in Kontakt kommt sehr hilfsbereit und kooperativ sind. Tu dir selbst einen Gefallen und informiere dich bei ihnen wenn dein Vorhaben konkrete Züge annimmt. Fragen kostet nichts und kommt dich im Zweifel günstiger als alles andere.

Falls du weiter in die Richtung Wetterballon tendierst, versuch doch mal Kontakt mit dem dt. Wetterdienst herzustellen. Die schicken regelmässig Wetterballons hoch. Dort gibt’s sicher genug Leute mit Erfahrung und Knowhow die dir weiterhelfen können.

Gruß
Felix

1 Like

Du willst sowas machen:
http://blog.flickr.net/de/2008/07/28/pentax-k10d-im-…
?

Mehr Infos unter
http://www.pentaxforums.com/forums/pentax-dslr-discu…
http://www.imaginginfo.com/web/online/Online-Exclusi…

Schon beeindruckend

LG
Mike

Hallo!

Ich sage immer: Wo kein Kläger da kein Richter :smiley:

Nur um Dir die Folterwerkzeuge zu zeigen, damit Du auch weißt, worauf Du Dich da u. U. einlässt:

§60 LuftVG

(1) Wer

  1. ein Luftfahrzeug führt, das nicht zum Luftverkehr zugelassen ist, oder als Halter einem Dritten das Führen eines solchen Luftfahrzeugs gestattet, […]
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§62 LuftVG

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Ich finde, das hört sich ziemlich humorlos an…
Michael

Nur um Dir die Folterwerkzeuge zu zeigen, damit Du auch weißt,
worauf Du Dich da u. U. einlässt:

§60 LuftVG

(1) Wer

  1. ein Luftfahrzeug führt, das nicht zum Luftverkehr
    zugelassen ist, oder als Halter einem Dritten das Führen eines
    solchen Luftfahrzeugs gestattet, […]
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
    Geldstrafe bestraft.

§62 LuftVG

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über
Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen
zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen
Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Ich finde, das hört sich ziemlich humorlos an…
Michael

Hallo,
ja das ist natürlich schon ernst, gehe ich aber ein…ich persönlich finde es lächerlich das die natürlichsten Dinge wie „Luftraum“ etc. schon unter irgendwelchen Verboten stehen. Das ist schon fast dreist zu sagen das ich den Himmel über mir nicht nutzen darf wie ich will.

Aber naja, danke trotzdem :smile:

Bei der Schifffahrt und im Strassenverkehr gibt es auch Regeln. Warum das gerade in der Luft anders sein soll oder lächerlich ist kann ich nicht nachvollziehen. Auch wurde dir ja bislang nichts verboten, es besteht lediglich die Möglichkeit das dein Vorhaben gewissen Regeln unterworfen ist.
Was du bei deinem möglichen Tun bedenken solltest ist die Tatsache das es nicht nur Konsequenzen für dich haben kann, sondern das du andere Menschenleben gefährden kannst.

Gruß
Felix

Hallo,
ja das ist natürlich schon ernst, gehe ich aber ein…ich
persönlich finde es lächerlich das die natürlichsten Dinge wie
„Luftraum“ etc. schon unter irgendwelchen Verboten stehen. Das
ist schon fast dreist zu sagen das ich den Himmel über mir
nicht nutzen darf wie ich will.

Aber naja, danke trotzdem :smile:

Bevor dein Wetterballon platzt, hat er sich auf einen Durchmesser von ca 12m ausgedehnt.
Er ist also nicht mehr klein und stört niemanden. Flugzeuge, Hubschrauber müssen wissen dass er da ist um damit gescheit umgehen zu können. Wie man ihn auf dem Radar sieht, weiß ich nicht.
Du wirst irgendwie Funken müssen, sonst findest du das Ding nicht wieder. Welches Frequenzband wirst du nutzen? Auch damit kannst du den Luftverkehr stören.

Tu dir bitte selbst und vor allem den Menschen, die du sonst gefährden würdest den Gefallen und ruf einfach mal kurz bei der deutschen Luftfahrtsicherung an.

Gruß

4 Like

Hallo!

ja das ist natürlich schon ernst, gehe ich aber ein…ich
persönlich finde es lächerlich das die natürlichsten Dinge wie
„Luftraum“ etc. schon unter irgendwelchen Verboten stehen. Das
ist schon fast dreist zu sagen das ich den Himmel über mir
nicht nutzen darf wie ich will.

Ich finde es auch dreist, dass man mir verbietet, mit 200 Sachen durch die Fußgängerzone zu rasen.

Wie kann man nur so ignorant sein?

2002 kam es bei Überlingen am Bodensee zu einer Kollision von zwei Flugzeugen, was zig Menschen mit dem Leben bezahlen mussten (http://de.wikipedia.org/wiki/Bashkirian-Airlines-Flu… ). Derlei Unfälle können nur dadurch vermieden werden, dass es gewisse Regularien gibt. Da eine Passagiermaschine mit 800 km/h keinem Hindernis auf Sicht wirksam ausweichen kann (für 200 m braucht das Flugzeug weniger als eine Sekunde!), muss man dafür sorgen, dass es keine Hindernisse gibt. Und das macht die Flugsicherung.

Michael

1 Like

…ich
persönlich finde es lächerlich das die natürlichsten Dinge wie
„Luftraum“ etc. schon unter irgendwelchen Verboten stehen. Das
ist schon fast dreist zu sagen das ich den Himmel über mir
nicht nutzen darf wie ich will.

Hallo,
solche Verbote sind ärgerlich. Hier heiligt aber IMHO der Zweck die Mittel.
Wenn Dein Ballon in das Triebwerk eindringt, explodiert u. U. die Turbine. Möglicherweise stürzt ein Flugzeug mit hunderten von Passagieren deshalb ab.
Das Vermeiden von solchen Unfällen hat Vorrang vor Deinem Wunsch, einen Ballon zu Fotoaufnahmen in die Höhe von Luftstraßen steigen zu lassen.
Dein Versuch ist reines Hobby und eigentlich zu nichts nutze.
Das Erlangen solcher Fotos rechtfertigt nicht die mögliche Gefährdung von Menschenleben.

Säße ein Familienmitglied von Dir in einer solchen Maschine und käme durch Dein Experiment zu Tode:
Würdest du Dein Recht auf das Aufsteigenlassen eines Ballons noch immer höher einschätzen als das Leben Deines Familienmitgliedes?

Zugegeben: Das ist etwas überzeichnet.

Gruß:
Manni

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich denke ich weiß nun bescheid wie ich´s anpacke.

Hallo,
ich habe mal eine doch recht absurde frage:
Womit wäre es möglich, eine Höhe von ca. 70-80 km zu
erreichen?

Hi,

wenn du aus solchen Höhen aus einem Flugeug Fotos machen willst, schnappst du dir am besten ein2 MiG-25 „Foxbat“ der Russischen Luftwaffe, diese kann im Parabelflug über 37,6 KM fliegen.
Das ist bis heute die höchste Höhe für ein Luftfahrzeuge mit luftatmenden Antrieb.

Eine MiG-25PU des LII kann am Flugplatz Schukowski mit Pilot gechartert werden. Zahlende Passagiere werden auf eine Flughöhe von mindestens 27.000 Metern befördert.
(wicki)

gruß

Das ist bis heute die höchste Höhe für ein Luftfahrzeuge mit
luftatmenden Antrieb.

Aber wohl auch nur, weil noch keiner mit einer Lockheed SR-71 einen Parabelflug durchgeführt hat. Die würde wohl mit ziemlicher Sicherheit sonst wesentlich höher steigen als die Mig-25

Nicht unbedingt. Die MiG 25 hat ein anderes Triebwerkssystem und ist als Abfangjäger darauf spezialisiert, in kurzer Zeit auf große Höhe zu steigen um gegnerische Bomber abzufangen oder Satelliten zu starten /- abzuschießen.
Die SR-71 ist ein strategischer Höhenaufklärer der auf große Höhen aber vor allem auf schnelle Geschwindigkeit ausgelegt ist. Die SR-71 würde wohl auch nicht viel mehr als 38 KM schaffen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die (Lockheed SR-71) würde wohl mit
ziemlicher Sicherheit sonst wesentlich höher steigen als die
Mig-25

Wie kommst du darauf?

Gruß
Daniel