Hallo Heike,
Dieses Posting hat nur noch wenig mit der ursprünglichen Frage
zu tun, und verfolgt nur einen Sonderfall, wenn Ihr nicht
gerade näher mit dem Thema befaßt seid, entgeht Euch sicher
nichts wenn Ihr das nicht durchackert
). Nur als Warnung
Genau 
es wird immer interessanter für mich, in welchem Zusammenhang
Du von dieser Kumulativentschädigung gehört oder gelesen hast.
Ich habe es in einem Altvertrag der SV Gebäude BaWü gelesen. Aber es war auch noch bei einem anderen regionalen Gebäudeversicherer.
Folgendes Wissen aus der Praxis
. Solche Entschädigungen
sind nur relevant, wenn Versicherungen bei den
Pflichtversicherern bestehen, ich vergesse immer wie das
heißt, diese regionalen Anbieter.
Danke hierfür, denn das wäre in der Tat ein Grund… und da hätten wir einen Grund mehr, dass man vom Pflichtversicherer wechselt, denn ich hatte es in den Bedingungen dieses Pflichtversicherers gelesen. Und ich meine, es waren sogar seine neuesten Bedingungen, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.
Da kann, für Sturmschäden
z.B. ein zu hohes Risiko, das ja mit hohen Prämien einhergeht,
durch eine solche Obergrenze der Enschädigung abgesichert
sein.
Das wäre möglich… und daher verständlich…
Das hängt aber damit zusammen das hier EIN Versicherer
das Risiko für ein begrenztes Gebiet trägt. Im tatsächlichen
Schadenfall natürlich Horror für die Gesellschaft. Eigentlich
sind diese Pflichtversicherungen aber inzwischen abgeschafft
worden, wie man mir sagte, d.h. das diese Regelung keine
sowieso besondere Bedeutung mehr haben dürfte.
In Baden Württemberg aber soweit ich weiß, erst mit Wirkung letzten oder vorletzten Jahres. Und da auch noch ewig viele Altverträge bestehen und es auch nicht unbedingt leicht ist, bestehende Verträge zu kündigen… wird der Versicherer auch noch lange auf diesem großen Bestand „reiten“…
In allen anderen Fällen besteht ja eine Art Streuung des
Risikos auf verschiedene Gesellschaften, zwischen diesen gibt
es keine Vereinbarungen über eine Höchstenschädigung. Wie
sollte das auch geregelt sein?
Das alle Verträge für einen Kumulschaden eine Höchstentschädigung haben… ich frage mal nach, bei welchen Versicherern dies noch bekannt ist.
Außerdem haben die
Gesellschaften ja auch noch ihre Rückversicherung, falls mal
mehr passiert, als sie tragen können.
Tja… aber auch die ist meist nur bis zu einem bestimmten Limit bedient… und danach zahlt der EV wieder…
Hatte hier mal einen netten Artikel zum Thema RV geschrieben… ist schon ein weilchen her
Wenn du magst, kannst ja mal lesen, falls du es damals nicht konntest… irgendwie so Oktober / September letzten Jahres.
Sonderfälle in dieser Richtung gibt es noch, wenn z.B. ein
Wohngebäudeeigentümer einen ganzen Straßenzug versichert. Hier
gibt es aber so eine Art Prämienerhöhung, weil man sagt, bei
einem Feuerschaden ist das Risiko höher, das mehrere
versicherte Gebäude Schäden haben (MLP oder PLM oder was weiß
ich wie das heißt ),
MLP wäre M L und Partner… ich bin mir gerade nicht sicher, für was M und L stehen… jedenfalls die Namen der Besitzer und das ganze wäre sowas wie der AWD… aber ich denke du meinst eher
PML— probable maximum lost… die maximal möglichste Schadenhöhe 
das gleiche könnte bei großen
Wohnungsgesellschaften z.B. auch beim Sturmrisiko sein. Da
aber hier eh die Prämien verhandelt werden fällt das wohl
nicht so sehr ins Gewicht.
Stimmt… und dennoch hat ja der Prämiensatz nichts mit dem Bedingungswerk zu tun… und das wird dann meist nicht so schnell geändert.
-)
Bis heute abend… dann gibt es nochmal Infos 
Grüße
Marco