Worauf achten bei Abschluß von Gebäudeversicherung

Hallo Versicherungsexperten,

wenn ich eine Gebäudeversicherung erstmalig abschließe, worauf muß ich dann achten? Gibt es unterschiedliche Produkte? Unterscheiden sich die Leistungen? Wo können Haken versteckt sein? Für EUre Tips wäre ich sehr dankbar, Norbert

Die Continentale,Dortmund, hat einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz, die haben auch eine sehr umfangreiche Elementarversicherung zusätzlich, die unbedingt bei den heutigen Naturkatastrophen zu empfehlen ist,
Wichtig ist, den wert des Hauses gut anzusetzen und nicht einfach nur den " Minimalwert "
Grütze, alter Barde

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Hallo Norbert!

Wissen muß man, daß eine Gebäudeversicherung gebäudebezogen ist. Das heißt, wenn Du das Haus verkaufst, kannst Du die Versicherung nicht einfach kündigen oder mitnehmen, sondern Dein Nachfolger muß diese übernehmen.
So seltsam das ist! Der neue Besitzer der Immobilie kann sie dann erst kündigen!

Laß Dir keine Fensterversicherung anschwatzen. Mit dem Hinweis, Thermopenfenster sind sehr teuer, wird diese liebend gern mit abgeschlossen. Normale Isolierglasfenster lohnen heute keine Versicherung. Erst, wenn sie dreieckig oder unnormal in der Form sind, sind diese Fenster auch so teuer, daß sich eine Versicherung lohnt.
Gruß Werner

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Achte dabei auch evtl. Eigenleistungen… die wertmäßig den Wert des Hauses erhöhen…

Die Grunddeckungen wie Feuer/ Leitungswasser / Sturm / Hagel sollten aber schon mindestens drin sein.
Einen Selbstbehalt empfinde ich persönlich nicht für empfehlenswert.
Fliegen ein paar Ziegel vom Dach… muss es gemacht werden… und dieser Schaden kommt selten über die Höhe des SB, aber Ansichtssache.

Viele Leute halten auch von Leitungswasser nicht viel… aber das wäre der Schutz, den ich immer mitdrin haben würde.
Spülmaschine, Waschmaschine, Toilettenspüle etc.pp. alles mögliche Quellen, wo schnell ein größerer Wasserschaden auftreten kann.

Ansonsten drauf achten, dass Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte mitversichert ist. Leider nicht immer.

Überlegenswert wären auch die Versicherung von Rohrsystemen auf deinem Grundstück.

In diesem Sinne…

Marco

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Hallo Norbert,

die Unterschiede gibt es oft bei den mitversicherten Leistungen, z.B. wie weit sind Aufräumungskosten oder andere Kosten mitversichert oder nicht. Außerdem gibt es Unterschiede z.B. bei mitversicherten Nebengebäuden (Gartenhäuschen etc.) oder auch (heißes Thema!!!) die mitversicherten Zu- oder Ableitungen.
Selbstredend ist die richtige Versicherungssumme wichtig. Achte darauf, daß ein Unterversicherungsverzicht gewährt wird. Einige Gesellschaften bieten sogar eine Art Wiederherstellungsgarantie, sofern sie selbst die Wertermittlung durchgeführt haben. Soweit mal.
Gruß Andreas

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Hallo Andreas,

das sind schon einige gute Punkte, die ich auch in den zwischenzeitlich angeforderten Versicherungsbedingungen finden konnte. Ist es richtig, daß Du mit Zu- und Ableitungen die außerhalb des Gebäudes innerhalb des Grundstücks liegenden GAs-, Wasser- und Abwasserleitungen meinst?
Besten Dank für Deine Ratschläge, Norbert

Hallo Werner,

vielen Dank für den Tip. Das scheint dann so ähnlich wie bei der Hausratversicherung zu sein, wo ich auch keinen Zuschlag für Doppelfenster vereinbart habe und seit 20 Jahren dickes Geld spare. Gruß Norbert

Dank Dir! Was meinst Du denn mit Elementarversicherung? Über Naturkatatrophen habe ich nämlich in den Unterlagen noch nichts gefunden. Norbert

Ich denke mal ja.

Das sind auch die Rohre, die ich mal irgendwann ich glaube per PS :smile: schonmal erwähnt hatte…

Ein Rohrschaden außerhalb des Hauses, das könnte auch unter Umständen ins Geld gehen… richtet sich aber nach der Größe deines Grundstückes und dem möglichen Gefahrenpotential (Tiefe der Rohre etc.)

Und ich würde dies immer mitversichern… aber es ist Ansichtssache

In diesem Sinne…

Marco

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Dank Dir! Was meinst Du denn mit Elementarversicherung? Über
Naturkatatrophen habe ich nämlich in den Unterlagen noch
nichts gefunden. Norbert

Hui… :smile:
Dazu hatte ich gestern und heute ein hochinteressantes Seminar gehabt :smile:

War zwar mehr auf den Sachbereich Industrie bezogen, aber die Gefahrendeckung ist ja dann doch ähnlich.

Zunächst einmal, bevor ich es vergesse: Es gibt ein Kumulrisiko bei der Elementarversicherung.
Das bedeutet alle Schäden, die aufgrund einer Ursache ( beispielsweise Sturm „Lothar“ ) entstanden sind, werden additiv ersetzt.
Das bedeutet eigentlich, die ersten mahlen zuerst. Und wenn die Höchstversicherung für ein Kumulrisiko erschöpft ist… dann ist aus.
Die meisten Versicherer wiederum sagen aber, dass diese Schäden erst addiert werden… und die Gesamtschadensumme dann im Verhältnis zu der Kumulleistung gesetzt wird und jeder Einzelschaden dann diesen Anteil an dieser Regulierung hat (auf Basis der Kumulschadenhöhe).

Ansonsten gehören Elementarschäden zum Bereich EC ( extended coverage).

Und die Elementarschäden, sind Schäden die durch die natürlichen Elemente entstehen können.

Und diese Gefahren sind:
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

In manchen Gebieten ist der Einschluss einer EC-Deckung aber bedingt durch Schadenshäufigkeit nicht mehr möglich.

Musst du prüfen.

Und es steht in den Besonderen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung. (BEW)

Am Ende der „Normalen“ Bedingungen…

In diesem Sinne…

Marco :smile:

Hi Norbert!
Elemtarschäden sind z.B. Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsche, Überschwemmungen, Sturmflut (es waren noch ein zwei Punkte mehr, die ich nicht auswendig gerade parat habe). Abhängig von Deiner Wohnlage werden Dir überhaupt Angebote dazu gemacht oder nicht (schwierig ist es, wenn Du z.B. in Hochwassergebieten wohnst.) In Baden Württemberg war die Elementarschadenversicherung aber sogar Pflichtversicherung… Achja und noch eines: Bei den meisten Gesellschaften erhälst Du den Elementarschadenschutz nur, wenn Du auch das Sturmrisiko absicherst.
Gruß Andreas

Dank Dir! Was meinst Du denn mit Elementarversicherung? Über
Naturkatatrophen habe ich nämlich in den Unterlagen noch
nichts gefunden. Norbert

Hallo Berger,

nicht nur da ( in BaWü) war sie eine Pflichtversicherung, aber da am längsten :smile:

Unsere Artikel haben sich überschnitten… aber auch wurscht :smile:

Hat er es eben doppelt :smile:

In diesem Sinne…

Marco :smile:

wichtig ist die Versicherungssumme nicht zu niedrig anzusetzen,
habe ich bei meinen Kunden schon öfter bemerkt…
Elementarschäden wie Erdbeben sind eine heikle Sache, die viel geld kosten und mit ausschlüssen nur so gespickt sind…
Den Umfangreichsten Versicherungsschutz habe ich in den Bedingungen der Debeka gefunden…
Dort sind neben den leidigen Abflußrohren außerhalb des Hauses auch die Hotelübernachtung während der Übergangszeit mit versichert…
Über die glasversicherung gibt es sehr geteilte Meinungen…
Gruß
Carsten

Hi Marco,

mal abgesehen von der Kumulativentschädigung, von der ich echt so allgemein noch nichts gehört habe (muß mich da mal gleich erkundigen)…:wink:),

Ansonsten gehören Elementarschäden zum Bereich EC ( extended
coverage).

…seit wann wird in einer privaten WGB denn EC versichert? Das ist doch wirklich nur für gewerbliche Gebäude von Bedeutung, oder irre ich hier so sehr?

Außerdem sind doch in normalen WGB die Gefahren F/W/ST sowieso drin und nur in den Gegenden, wo es die Pflichtversicherung durch einen vorgegebenen Versicherer gibt, kann man Sturm z.B. überhaupt ausschließen.

Die anderen Gefahren kann man ggf. zusätzlich einschließen, wobei es stimmt, das kaum eine Gesellschaft Überschwemmung versichert, wenn das Haus in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

Gruß Heike

Hallo Heike,

mal abgesehen von der Kumulativentschädigung, von der ich echt
so allgemein noch nichts gehört habe (muß mich da mal gleich
erkundigen)…:wink:),

Steht so drin… und zwar so gelesen in den Bedingungen für Wohngebäude der Gebäudeversicherung Baden - Württemberg.

Ansonsten gehören Elementarschäden zum Bereich EC ( extended
coverage).

…seit wann wird in einer privaten WGB denn EC versichert?
Es heißt da vielmehr BEW… Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung.

Manchmal ist es allerdings auch schon im normalen Vertragsteil enthalten.

Das ist doch wirklich nur für gewerbliche Gebäude von
Bedeutung, oder irre ich hier so sehr?

Und da finde ich folgende Gefahrenabsicherung:

Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen… also bis auf Vulkan alles… :smile:
SO gelesen in den Südsternbedingungen… Bedingungswerk 2.

Außerdem sind doch in normalen WGB die Gefahren F/W/ST sowieso
drin und nur in den Gegenden, wo es die Pflichtversicherung
durch einen vorgegebenen Versicherer gibt, kann man Sturm
z.B. überhaupt ausschließen.

Also in den normalen VGB sind LW/F/ST mitversichert. Ich habe aber letztens selber eine Police in der Hand gehabt… Mietobjekt. Und der Vermieter hat wirklich nur Sturm versichert gehabt… ich konnte es selber nicht glauben. Aber auch hier lagen die VGB zugrunde.
Aber was du rausfindest, bzgl. der Kumulregelung würde mich ja dann auch mal interessieren…

Die anderen Gefahren kann man ggf. zusätzlich einschließen,
wobei es stimmt, das kaum eine Gesellschaft Überschwemmung
versichert, wenn das Haus in einem Überschwemmungsgebiet
liegt.

Selbstredend :smile:

In diesem sinne…

Marco :smile:

Hallo Carsten,

Elementarschäden wie Erdbeben sind eine heikle Sache, die viel
geld kosten und mit ausschlüssen nur so gespickt sind…

Welche wären denn das? Ich meine, wenn es soviele sind… zähle mir mal bitte 5 auf…
ich würde eins zusammenbekommen… aber wenn das eintritt… gibts nichtmal Schutz… von Anfang an nicht…
Und so teuer ist dann diese Zusatzdeckung auch wieder nicht…

Den Umfangreichsten Versicherungsschutz habe ich in den
Bedingungen der Debeka gefunden…

Dann hast du den der WGV und der LBN noch nicht gesehen… zumindest wenn sich die Debeka da in einem halben Jahr nicht zu sehr geändert hat…

Dort sind neben den leidigen Abflußrohren außerhalb des Hauses
auch die Hotelübernachtung während der Übergangszeit mit
versichert…

Das wäre ein guter Einschluss… wobei die Hotelkosten ja auch in der Hausrat versichert sind, oder?

In diesem Sinne…

Marco :smile:

Also in den normalen VGB sind LW/F/ST mitversichert. Ich habe

aber letztens selber eine Police in der Hand gehabt…
Mietobjekt. Und der Vermieter hat wirklich nur Sturm
versichert gehabt… ich konnte es selber nicht glauben. Aber
auch hier lagen die VGB zugrunde.

Solche Policen kenne ich, wenn der Vermieter mehrere Wohngebäude über einen Rahmenvertrag versichert hat, dann sind die Verträge ähnlich gestaltet, wie bei den Industrierisiken, d.h. die Gefahren werden einzeln abgesichert, auch die Versichungssummen können da zwischen den Gefahren differieren. Aber das führt hier doch zu weit.

Aber was du rausfindest, bzgl. der Kumulregelung würde mich ja
dann auch mal interessieren…

Ich melde mich, ist versprochen :wink:)

Gruß Heike

Die anderen Gefahren kann man ggf. zusätzlich einschließen,
wobei es stimmt, das kaum eine Gesellschaft Überschwemmung
versichert, wenn das Haus in einem Überschwemmungsgebiet
liegt.

Selbstredend :smile:

In diesem sinne…

Marco :smile:

Dieses Posting hat nur noch wenig mit der ursprünglichen Frage zu tun, und verfolgt nur einen Sonderfall, wenn Ihr nicht gerade näher mit dem Thema befaßt seid, entgeht Euch sicher nichts wenn Ihr das nicht durchackert :wink:). Nur als Warnung

Aber was du rausfindest, bzgl. der Kumulregelung würde mich ja
dann auch mal interessieren…

Hallo Marco,

es wird immer interessanter für mich, in welchem Zusammenhang Du von dieser Kumulativentschädigung gehört oder gelesen hast.

Folgendes Wissen aus der Praxis :wink:. Solche Entschädigungen sind nur relevant, wenn Versicherungen bei den Pflichtversicherern bestehen, ich vergesse immer wie das heißt, diese regionalen Anbieter. Da kann, für Sturmschäden z.B. ein zu hohes Risiko, das ja mit hohen Prämien einhergeht, durch eine solche Obergrenze der Enschädigung abgesichert sein. Das hängt aber damit zusammen das hier EIN Versicherer das Risiko für ein begrenztes Gebiet trägt. Im tatsächlichen Schadenfall natürlich Horror für die Gesellschaft. Eigentlich sind diese Pflichtversicherungen aber inzwischen abgeschafft worden, wie man mir sagte, d.h. das diese Regelung keine sowieso besondere Bedeutung mehr haben dürfte.

In allen anderen Fällen besteht ja eine Art Streuung des Risikos auf verschiedene Gesellschaften, zwischen diesen gibt es keine Vereinbarungen über eine Höchstenschädigung. Wie sollte das auch geregelt sein? Außerdem haben die Gesellschaften ja auch noch ihre Rückversicherung, falls mal mehr passiert, als sie tragen können.

Sonderfälle in dieser Richtung gibt es noch, wenn z.B. ein Wohngebäudeeigentümer einen ganzen Straßenzug versichert. Hier gibt es aber so eine Art Prämienerhöhung, weil man sagt, bei einem Feuerschaden ist das Risiko höher, das mehrere versicherte Gebäude Schäden haben (MLP oder PLM oder was weiß ich wie das heißt ), das gleiche könnte bei großen Wohnungsgesellschaften z.B. auch beim Sturmrisiko sein. Da aber hier eh die Prämien verhandelt werden fällt das wohl nicht so sehr ins Gewicht.

Uff, das war es erst einmal, RS-fehler sind bitte wie immer großzügig zu übersehen :wink:), von weiteren Nachfragen zu diesem Thema bitte ich abzusehen .

Gruß an Dich und alle die aus Neugierde doch nachgelesen haben
von Heike

Hallo Heike,

Dieses Posting hat nur noch wenig mit der ursprünglichen Frage
zu tun, und verfolgt nur einen Sonderfall, wenn Ihr nicht
gerade näher mit dem Thema befaßt seid, entgeht Euch sicher
nichts wenn Ihr das nicht durchackert :wink:). Nur als Warnung
Genau :smile:

es wird immer interessanter für mich, in welchem Zusammenhang
Du von dieser Kumulativentschädigung gehört oder gelesen hast.

Ich habe es in einem Altvertrag der SV Gebäude BaWü gelesen. Aber es war auch noch bei einem anderen regionalen Gebäudeversicherer.

Folgendes Wissen aus der Praxis :wink:. Solche Entschädigungen
sind nur relevant, wenn Versicherungen bei den
Pflichtversicherern bestehen, ich vergesse immer wie das
heißt, diese regionalen Anbieter.

Danke hierfür, denn das wäre in der Tat ein Grund… und da hätten wir einen Grund mehr, dass man vom Pflichtversicherer wechselt, denn ich hatte es in den Bedingungen dieses Pflichtversicherers gelesen. Und ich meine, es waren sogar seine neuesten Bedingungen, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.

Da kann, für Sturmschäden
z.B. ein zu hohes Risiko, das ja mit hohen Prämien einhergeht,
durch eine solche Obergrenze der Enschädigung abgesichert
sein.

Das wäre möglich… und daher verständlich…

Das hängt aber damit zusammen das hier EIN Versicherer
das Risiko für ein begrenztes Gebiet trägt. Im tatsächlichen
Schadenfall natürlich Horror für die Gesellschaft. Eigentlich
sind diese Pflichtversicherungen aber inzwischen abgeschafft
worden, wie man mir sagte, d.h. das diese Regelung keine
sowieso besondere Bedeutung mehr haben dürfte.

In Baden Württemberg aber soweit ich weiß, erst mit Wirkung letzten oder vorletzten Jahres. Und da auch noch ewig viele Altverträge bestehen und es auch nicht unbedingt leicht ist, bestehende Verträge zu kündigen… wird der Versicherer auch noch lange auf diesem großen Bestand „reiten“…

In allen anderen Fällen besteht ja eine Art Streuung des
Risikos auf verschiedene Gesellschaften, zwischen diesen gibt
es keine Vereinbarungen über eine Höchstenschädigung. Wie
sollte das auch geregelt sein?

Das alle Verträge für einen Kumulschaden eine Höchstentschädigung haben… ich frage mal nach, bei welchen Versicherern dies noch bekannt ist.

Außerdem haben die
Gesellschaften ja auch noch ihre Rückversicherung, falls mal
mehr passiert, als sie tragen können.

Tja… aber auch die ist meist nur bis zu einem bestimmten Limit bedient… und danach zahlt der EV wieder…

Hatte hier mal einen netten Artikel zum Thema RV geschrieben… ist schon ein weilchen her :smile: Wenn du magst, kannst ja mal lesen, falls du es damals nicht konntest… irgendwie so Oktober / September letzten Jahres.

Sonderfälle in dieser Richtung gibt es noch, wenn z.B. ein
Wohngebäudeeigentümer einen ganzen Straßenzug versichert. Hier
gibt es aber so eine Art Prämienerhöhung, weil man sagt, bei
einem Feuerschaden ist das Risiko höher, das mehrere
versicherte Gebäude Schäden haben (MLP oder PLM oder was weiß
ich wie das heißt ),

MLP wäre M L und Partner… ich bin mir gerade nicht sicher, für was M und L stehen… jedenfalls die Namen der Besitzer und das ganze wäre sowas wie der AWD… aber ich denke du meinst eher

PML— probable maximum lost… die maximal möglichste Schadenhöhe :smile:

das gleiche könnte bei großen
Wohnungsgesellschaften z.B. auch beim Sturmrisiko sein. Da
aber hier eh die Prämien verhandelt werden fällt das wohl
nicht so sehr ins Gewicht.

Stimmt… und dennoch hat ja der Prämiensatz nichts mit dem Bedingungswerk zu tun… und das wird dann meist nicht so schnell geändert.

-)

Bis heute abend… dann gibt es nochmal Infos :smile:

Grüße
Marco

Hallo Heike,

sorry, dass es erst jetzt kommt.

Ich habe es immer wieder vergessen, zu posten :smile:

es wird immer interessanter für mich, in welchem Zusammenhang
Du von dieser Kumulativentschädigung gehört oder gelesen hast.

Im Zusammenhang mit Elementarschäden. Definitiv.

Folgendes Wissen aus der Praxis :wink:. Solche Entschädigungen
sind nur relevant, wenn Versicherungen bei den
Pflichtversicherern bestehen, ich vergesse immer wie das
heißt, diese regionalen Anbieter.

Es sind auch überregionale Versicherungen. Die meisten Versicherungen haben eine Höchstentschädigung je Schadenfall. Dazu oftmals noch einen üppigen Selbstbehalt. Und etliche VR haben sogar noch die Krone auf. Die sagen nicht nur Höchstentschädigung je Schadenfall bei Elementarschäden, sondern sagen eben Bestand… und je Schadenfall Höchstentschädigung. Und dann oftmals noch die 72h Klausel dabei :smile:
Hast zwar, wenns dich selber mehrmals trifft nur einmal den SB :smile: Dafür aber Höchstentschädigung. Und die schwankt, je nach Größe des Bestandes und Werthöe der Objekte zwischen 10 Mio und 500 Mio.
Letzteres hat die SVG BaWü… und das als Pflichtversicherer… und die meisten Kunden haben noch Uraltverträge und ich meine dabei ist mindestens Erdbeben und Sturm mitversichert :smile:

Ist das jetzt was genauer?

Viele Grüße

Marco