Wozu berechtigt das Auslösen einer Diebst.s.?

Ein Kunde wird im Supermarkt vom Sicherheitsdienst ungerechtfertigt belästigt, da die Diebstahlssicherung ausgelöst wurde ohne Konkreten Grund. Die Frage ob ihmn jetzt ein Ladendiebstahl unterstellt werden würde, wird vom Sicherheitsdienst verneint. Daraufhin sagt der Kunde das es ja nun auch keinen weiteren Grund gebe ihn zu belästigen. Der Sicherheitsdienst meint den Kunden nicht gehen lassen zu können, ohne dies Kontrolliert zu haben. nun wird er aufgefordert die Taschen seines Jackets zu lehren und einer Mitarbeiterin zur Diebstahlssicherungsentfernung auszuhändigen, da man ihn sonst nicht gehen lassen könne. Der Kunde meint das es da offensichtlich ein Problem mit der Sicherungsanlage gebe und bittet dieses Problem doch nicht zu seinem zu machen, da er keinerlei Ware aus dem Hause bei sich habe, die er nicht bezahlt hätte. Er sagt das er die Polizei rufen würde wenn er weiter belästigt würde. Entschliesst sich allerdings doch, die Lebensgefährtin als Zeugin zu rufen, da sie vor dem Markt, im Auto wartet und auch sofort hinzu kommt. Danach fühlt er sich genötigt seine Taschen zu lehren und der Mitarbeiterin zu übergeben. Die zieht das nun leere Jacket über die Diebstahlsentsicherungsvorrichtung und händigt es dem Kunden wieder aus. Nachdem durchschreiten der Sicherheitsvorrichtung, piepst es nun nicht mehr. Mit dem Komentar: alles in Ordnung darf er gehen. Keine Bitte um emtschuldigung und auch kein Ausdruck des Bedauerns. Welche Straftaten kommen hier in Fage?

Meines Erachtens liegen keine Straftaten vor.

Die Ladendetektive haben keinerlei Rechte, außer dich bei einem Diebstahlsverdacht erstmal nach §127 StPO ( sog Jedermannsrecht ) festzuhalten, wenn sie den Verdacht einer Straftat haben.

Da hört es auch schon auf.

Das Durchsuchen deiner Sachen / Person ist ihnen nicht gestattet. Das darf nur die Polizei. Es sei denn du willigst ein !!!

Auch Personalien mußt du nicht angeben, lediglich gegenüber der Polizei

Sollte man dich dazu drängen könnte man eine evtl. Nötigung prüfen.

Wem sowas ( unschuldig ) passiert der sollte

  1. höflich bleiben
  2. auf Mißverständniss hinweisen
  3. um Hinzuziehung der Polizei bitten
  4. deren Eintreffen abwarten

Ich würde mich anschließend an den Geschäftsführer wenden und über den Vorfall beschweren, evtl. gibt ja eine kleine Wiedergutmachung

Immer dran denken wer nix zu verbergen hat kann locker und cool bleiben, nicht diskutieren und den falschen Verdacht damit sogar noch erhärten.

Auch diese Leute reagieren nur auf die Signale der Technik oder eigene Beobachtungen. Irren ist Menschlich ^^

Nach meiner Auffassung schon.

Tatbestandlich liegt eine Nötigung vor und zwar sogar eine vollendete. Auch über Freiheitsberaubung ließe sich reden. Rechtfertigung und Entschuldigung scheiden aus, es wurde weder ein Diebstahl begangen noch bestand ein solcher Verdacht (etwa für einen Erlaubnistatbestandsirrtum).

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Ist der Marktleiter nicht dazu verpflichtet, ein einwandfreies funktionieren der Diebstahlssicherung zu gewährleisten, um unschuldigen Kunden, eine solche Peinlichkeit in aller Öffentlichkeit zu ersparen? Und welches Recht auf Wiedergutmachung läßt sich aus der erwiesenen Unschuldigkeit ableiten?

Gruß laufhaselauf

Sicher sollte so eine Anlage einwandfrei funktionieren, aber auch die Technik kann mal ihre Tücken haben.

Der Marktleiter ist zu nichts verpflichtet !! Die Sache mit „einer kleinen Entschädigung“ ist kein muss, hilft ihm aber den Kunden in gewisser Weise milde zu stimmen.

mann könnte darüber streiten ob die ausgelöste Anlage nicht doch als
Indikator für eine etwaige Straftat ausreicht

Nein, denn aus dem Sachverhalt geht ja hervor, dass gerade kein Verdacht gehegt wurde. Die irrige Vorstellung eines Diebstahls wäre aber für eine Entschuldigung gerade Voraussetzung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnistatbestandsirrtum

Danke!!

Tatbestandlich liegt eine Nötigung vor und zwar sogar eine
vollendete. Auch über Freiheitsberaubung ließe sich reden.
Rechtfertigung und Entschuldigung scheiden aus, es wurde weder
ein Diebstahl begangen noch bestand ein solcher Verdacht (etwa
für einen Erlaubnistatbestandsirrtum).

Schade, dass im Plauderbrett ein so schneller Durchlauf herrscht, denn eben dies wurde mir vor ein paar Tagen dortselbst vehementest abgestritten. Es hiess dort, der Inhaber des Ladens hätte das Recht dazu.

Erleichterten Gruß

Annie

Wird der Angesprochene nicht des Ladendiebstahls verdächtigt, liegt auch keine Handhabe zur Eigentumssicherung vor, folglich darf auch das Recht jemanden festzuhalten oder in irgendeiner Art und Weise zu kontrollieren nicht vor, weil eine Begründung hierfür fehlt. Daher wurde ja auch die Frage vorher abgeklärt, ob der Verdacht eines Ladendiebstahls vorliegt. Kein Grund keine Handhabe, oder sieht das hier jemand anders?
Gruß laufhaselauf

da bei dem durchführen dieser Maßnahmen, dem Kunden ja doch indirekt ein Ladendiebstahl unterstellt werden würde. Es wäre also eine Schutzbehauptung, um sich selbst vor dem Vorwurf einer falschen Anschuldigung zu schützen und trotzdem dem Kunden den eigenen Willen aufzuzwingen, ist nicht nur morralisch verwerflich, und da keinerlei rechtliche Grundlage vorlag, diese Maßnahmen durchzuführen, meiner Meinung nach auch Strafbewährungswert. Eine offene Nötigung, hart an der Grenze zur Freiheitsberaubung, da ja keine körperliche Gewalt angewendet wurde

Na endlich mal jemand mit einer klaren Rechtsauffassung, so sehe ich das nämlich auch, vielen lieben Dank, nur zur Freiheitsberaubung fehlt der mittelbare Zwang. Trotzdem vielen lieben Dank

Hallo!

Wäre das überhaupt rechtsrelevant? Da das Anhalterecht sowieso nicht das Recht zur Durchsuchung beeinhaltet, ist die Frage, ob der Täter von einem Diebstahl ausging oder nicht für die Frage der Tatbestandsmäßigkeit der Nötigung doch gar nicht relevant oder?

Gruß
Tom

Mal ehrlich gefragt…
Hallo,

…es wäre DEIN Geschäft…

Ein Kunde wird im Supermarkt vom Sicherheitsdienst ungerechtfertigt belästigt,

Wieso ungerechtfertigt?

da die Diebstahlssicherung ausgelöst wurde

Ahhh, ungerechtfertigt!

Die Frage ob ihmn jetzt ein Ladendiebstahl unterstellt werden würde, wird vom Sicherheitsdienst verneint.

Warum stellt ER die Frage?

Daraufhin sagt der Kunde das es ja nun auch keinen weiteren Grund gebe ihn zu belästigen.

Darf er.

Der Sicherheitsdienst meint den Kunden nicht gehen lassen zu können, ohne dies Kontrolliert zu haben.

Dürfen sie auch, siehe oben!

nun wird er aufgefordert die Taschen seines Jackets zu lehren und einer Mitarbeiterin zur Diebstahlssicherungsentfernung auszuhändigen, da man ihn sonst nicht gehen lassen könne.

Siehe mal den Kunden! In jeder Filiale die er verlässt „piepst es“

Der Kunde meint das es da offensichtlich ein Problem mit der Sicherungsanlage gebe und bittet dieses Problem doch nicht zu seinem zu machen, da er keinerlei Ware aus dem Hause bei sich habe, die er nicht bezahlt hätte.

Daher kann der Kunde froh sein, dass man dieses „Problem“ versucht aus der Welt zu schaffen, denn in jeder anderen Filiale hätte ER es wieder!!!

Er sagt das er die Polizei rufen würde wenn er weiter belästigt würde. Entschliesst sich allerdings doch, die Lebensgefährtin als Zeugin zu rufen, da sie vor dem Markt, im Auto wartet und auch sofort hinzu kommt.

Kann er ja tun!

Danach fühlt er sich genötigt seine Taschen zu lehren und der Mitarbeiterin zu übergeben. Die zieht das nun leere Jacket über die Diebstahlsentsicherungsvorrichtung und händigt es dem Kunden wieder aus. Nachdem durchschreiten der Sicherheitsvorrichtung, piepst es nun nicht mehr.

ALLE zukünftigen Probleme beseitigt!

Mit dem Komentar: alles in Ordnung darf er gehen.

Alles Bestens, für beide Seiten!

Keine Bitte um emtschuldigung und auch kein Ausdruck des Bedauerns. Stimmt! Als Kunde in anderen Filialen nicht mehr belässtigt zu werden, nur wegen des freundlichem Eingreifens des Sicherheitspersonals ist schon ne Zumutung!
Welche Straftaten kommen hier in Fage?

Straftat 1:
Person ist frustriert vom eigenen Leben und will andere in die Schranken weisen!
Straftat 2:
Person hat nicht gelernt, dass es auch anders Denkende gibt!
Straftat 3:
Person söllte sich in ärztlich Behandlung begeben, da Verständnis für anders Handelnde nicht gegeben ist!

Mal ehrlich!
In DEINEM EIGENEN LADEN würdest Du die Leute vorher meucheln, bevor DU sie befragst!
DAS WACHPERSONAL TAT NUR SEINE AUFGABE, FÜR DAS ES BEZAHLT WIRD UND FÜR WAS ES DA IST!

Ich hoffe, dass nicht nur mein Beitrag gelöscht wird, sondern der gesamte Thread! Denn dieser zeugt von Personen, dennen der eigene „Arsch“ mehr Wert ist, als der der anderen!

Hallo,
Selber Hallo,
…es wäre DEIN Geschäft…
ist es allerdings nicht

Ein Kunde wird im Supermarkt vom Sicherheitsdienst ungerechtfertigt belästigt,

Wieso ungerechtfertigt?

da die Diebstahlssicherung ausgelöst wurde

Ahhh, ungerechtfertigt!
mal nen bißchen über den Tellerrand hinauszuschauen, ist oft nicht verkehrt

Die Frage ob ihmn jetzt ein Ladendiebstahl unterstellt werden würde, wird vom Sicherheitsdienst verneint.

Warum stellt ER die Frage?

natürlich um eine eindeutige Rechtsgrundlage für alles weitere herzustellen, da er ja weiß das er unschuldig ist, in Deutschland gilt immernoch die Unschuldsvermutung

Daraufhin sagt der Kunde das es ja nun auch keinen weiteren Grund gebe ihn zu belästigen.

Darf er.

Der Sicherheitsdienst meint den Kunden nicht gehen lassen zu können, ohne dies Kontrolliert zu haben.

Dürfen sie auch, siehe oben!

eben nicht ohne einen begründeten Tatvorwurf gilt hier nicht STPO 127 (Jedermansrecht)

nun wird er aufgefordert die Taschen seines Jackets zu lehren und einer Mitarbeiterin zur Diebstahlssicherungsentfernung auszuhändigen, da man ihn sonst nicht gehen lassen könne.

Siehe mal den Kunden! In jeder Filiale die er verlässt „piepst
es“

der rennt seit einem halben Jahr in Geschäften aus und ein ohne belästigt zu werden, selbst in dem Geschäft wo das Jacket herstammt,

Der Kunde meint das es da offensichtlich ein Problem mit der Sicherungsanlage gebe und bittet dieses Problem doch nicht zu seinem zu machen, da er keinerlei Ware aus dem Hause bei sich habe, die er nicht bezahlt hätte.

Daher kann der Kunde froh sein, dass man dieses „Problem“
versucht aus der Welt zu schaffen,

gegen seinen Ausdrücklichen Willen !!! Auch hier gilt das Recht der Selbstbestimmung und nicht der Wille des Sicherheitsdienstes der ihm seinen willen Zwangsverordnet, Vollendete Nötigung nennt man so etwas in der Juristerei
denn in jeder anderen

Filiale hätte ER es wieder!!!

gut gebrüllt Löwe, schade das ich hier nur einen Zahnlosen Propheten sehen kann

Er sagt das er die Polizei rufen würde wenn er weiter belästigt würde. Entschliesst sich allerdings doch, die Lebensgefährtin als Zeugin zu rufen, da sie vor dem Markt, im Auto wartet und auch sofort hinzu kommt.

Kann er ja tun!

Danach fühlt er sich genötigt seine Taschen zu lehren und der Mitarbeiterin zu übergeben. Die zieht das nun leere Jacket über die Diebstahlsentsicherungsvorrichtung und händigt es dem Kunden wieder aus. Nachdem durchschreiten der Sicherheitsvorrichtung, piepst es nun nicht mehr.

ALLE zukünftigen Probleme beseitigt!

Wie Weise wer alles weiß und nicht weiß wie wenig er doch weiß, na hier gilt wohl eher und seelig sind die die nicht wissen

Mit dem Komentar: alles in Ordnung darf er gehen.

Alles Bestens, für beide Seiten!

Keine Bitte um emtschuldigung und auch kein Ausdruck des Bedauerns. Stimmt! Als Kunde in anderen Filialen nicht mehr belässtigt zu werden, nur wegen des freundlichem Eingreifens des Sicherheitspersonals ist schon ne Zumutung!
Welche Straftaten kommen hier in Fage?

Straftat 1:
Person ist frustriert vom eigenen Leben und will andere in die
Schranken weisen!

Person steht für sich ein und hat keinen Raum für Peinlichkeiten, die in der Öffentlichkeit durch solche Maßnahmen entstehen, das BGB ist nicht nur für ihn da, auch für alle anderen, auch für Profitgeile Unternehmer, die Geld sparen wollen und unbescholtenen Bürgern zumuten in der Öffentlichkeit als Ladendiebe angesehen zu werden und auch als solche behandelt zu wqerden, ohne begründeten Tatverdacht.

Straftat 2:
Person hat nicht gelernt, dass es auch anders Denkende gibt!

Person kennt andere Urteile

Straftat 3:
Person söllte sich in ärztlich Behandlung begeben, da
Verständnis für anders Handelnde nicht gegeben ist!
die Pathologie liegt wohl eher in der bessesenen Technikhörigkeit einiger Sicherheitsdienste, die zu faul sind begründete Tatverdachte herzustellen
Mal ehrlich!
In DEINEM EIGENEN LADEN würdest Du die Leute vorher meucheln,
bevor DU sie befragst!

Ich bin bekennender Christ und habe noch Werte wie Würde,Ehrlichkeit, Aufgeschlossenheit, Bereitschaft und Demut.

DAS WACHPERSONAL TAT NUR SEINE AUFGABE, FÜR DAS ES BEZAHLT
WIRD UND FÜR WAS ES DA IST!
Geht das auch im Rahmen des BGB, das auch für sie gilt
Ich hoffe, dass nicht nur mein Beitrag gelöscht wird, sondern
der gesamte Thread! Denn dieser zeugt von Personen, dennen der
eigene „Arsch“ mehr Wert ist, als der der anderen!

Gott bewahre uns vor denen, die das Recht des einzelnen Mißachten um Profit aus einer großen Masse schlagen zu können.

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noch bestand ein solcher Verdacht

Könnte dieser Verdacht nicht doch bestanden haben (aber dem Kunden zur Deeskalation nicht so kommuniziert worden sein)?

Grüße,
Sebastian

selbst bei einem nicht komunizierten Tatverdacht,entbehrten die Maßnahmen jeglicher rechtlichen Grundlage, ein Sicherheitsdienst ist nicht dazu berechtigt Durchsuchungen vorzunehmen oder andere Anweisungen zu geben. Der Versuch alleine stellt einen Straftatsbestand dar, hier versuchte Nötigung, der Sicherheitsdienst hätte auch in diesem Falle die Polizei hinzu ziehen müßen. Hätte er dazu mittelbaren Zwang auf den Kunden ausgeübt, wäre in der Klärung durch die Polizei, eine vollendete Freiheitsberaubung hinzu gekommen. 'Da kein begründeter Tatverdacht bestand. Ein begründeter Tatverdacht ist: Wenn der Kunde dabei beobachtet wird, wie er sich Ware aneignet. Das auslösen der Diebstahlssicherung alleine reicht nicht als Indiz aus, wie ja auch festgestellt wurde.

Gruß an alle Leminge dieser Republik, fangt an euch zu wehren

Vollendete Nötigung nennt man so etwas in der Juristerei
denn in jeder anderen

Filiale hätte ER es wieder!!!

Hallo,

jetzt mal ehrlich, wurde das Problem nicht durch diese „Nötigung“ gelöst?
Welche anderen Methoden wären denn zur schnellen Klärung infrage gekommen?

Gruß
Lawrence

Richtig, das habe ich gar nicht berücksichtigt. Der Tatverdacht könnte nur zu einer teilweisen Rechtfertigung und/oder Entschuldigung führen. Jemanden zu nötigen, seine Tasche zu öffnen, ist per se strafbar.

In diesem Brett geht es um allgemeine Rechtsfragen. Rechtsfragen sind rechtlich zu lösen. Die Frage, wer sich vernünftigerweise wie verhalten sollte, ist nachgelagert und gehört nicht hierher.

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