Alös Sprachwissenschaftler würde ich mich jetzt dran
aufhängen, ob man mit dem Satz „Ich will Ihnen nichts
unterstellen“ bereits einen Verdacht negiert.
Wie ich ja schon sagte: Ich habe meinen Schluss gerade nicht nur aus dieser Aussage gezogen.
Wenn ich recht
informiert bin, unterscheidet auch die Rechtswissenschaft
zwischen Verdächtigung und Beschuldigung?
Absolut nicht, nein. Im Strafrecht gilt man bereits bei einem Anfangsverdacht, für den schon die Möglichkeit einer Straftat oder, bezogen auf die Person, Täterschaft oder Teilnahme ausreicht, als Beschuldigter. Also auch dann, wenn man im normalen Sprachgebrauch nicht davon ausgeht, dass man bereits einer bestimmten Tat beschuldigt werde.
Für die Aussage des Kaufhauspersonals ist das aber irrelevant. Hier entscheidet kein rechtlicher Maßstab, sondern die Alltagssprache.
Man könnte also den
Satz des Wachmanns auch so verstehen, daß eine Beschuldigung
negiert wird, nicht aber ein Verdacht. 
Richtig, ja.
Nach seiner Schilderung wurde er ja nicht „rechtswidrig
durchsucht“
Er sowieso nicht. Das ist eine ausgedachte Geschichte und kein echtes Erlebnis.
sondern aufgefordert, seine Taschen zu leeren,
was er als Nötigung empfunden hat. Wenn man aber davon
ausgeht, daß es berechtigt war, ihn festzuhalten, wurde er
doch auch nicht genötigt, seine Taschen auszuleeren, sondern
hat dies freiwillig getan - also keine Rechtswidrigkeit, oder?
Wenn man jemanden festhält, um die Polizei zu rufen, ist das erlaubt. Jemanden festzuhalten und durch das Festhalten zu zwingen, Taschen zu leeren, ist verboten.